ich muss als Zeuge vor Gericht aussagen aber möchte nicht dass mein Geburtsdatum genannt wird, weil ich dann deswegen mit persönlichen Angriffen und Beleidigungen rechnen müsste. Hat man vor Gericht
soviel Datenschutz oder sollte der Richter vor dem Prozess über später entstehende Probleme informiert werden?
Guten Morgen.
Zunächst mal: Ich empfehle Dir, vorher mit dem Richter zu sprechen - wenn der Richter Bescheid weiss, ist das sicher hilfreich.
Du wirst aber wohl -so habe ich es in mittlerweile zehn Jahren als Schöffe auch erlebt- nicht nach dem Geburtsdatum gefragt, sondern nach dem Alter („Sie sind Herr/Frau soundso, 35 Jahre alt, wohnen daundda, mit dem Angeklagten nicht verwandt oder verschwägert?“ - so geht das üblicher Weise ab.
Lies mal
http://www.rechtsanwalt.com/353-16582-tipp-als-zeuge…
und darin den Absatz „Wie läuft eine Verhandlung ab“.
Hilfreich für Dich vielleicht auch http://www.landgericht-verden.niedersachsen.de/maste… der Abschnitt
‚Was kann der Zeuge vom Gericht erwarten?‘
Also, datenschutzrechtlich hast Du nicht die besten Karten, denn die Identifikation von Zeugen fürs Protokoll -und dazu gehört, was im Personalausweis steht- ist gesetzlich abgesichert und insofern müsste ein höherwertiges Schutzinteresse nachgewiesen werden. Das kann schwierig werden. Red mit dem Richter.
Schöne Woche noch!
Otto
PS Ich fände es nett, wenn Du mir über den weiteren Fortgang dieser Sache eine kurze Mail schicken könntest.
Otto
Hallo Frankora,
soviel mir bekannt ist wird man nach dem Alter (in Jahren) gefragt, nicht nach dem Geburtsdatum. Mir ist
auch unklar wieso dein Geburtsdatum solche Reaktionen ausloesen soll. Wenn du dir da sorgen machst wuerde ich aber einfach mal deine Bedenken dem Gericht mitteilen.
Gruss,
Wolfgang
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Welche Daten im Rahmen eines Gerichtsverfahrens erhoben und genutzt werden,
ist in der StPO geregelt. Die Regelungen dort haben Vorrang vor dem BDSG.
Hinweise finden Sie hier:
https://www.datenschutzzentrum.de/material/recht/stp…
Sie können sich auch direkt an das Gericht und an die zuständige
Datenschutzaufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes wenden.
Eine Übersicht finden Sie hier:
http://www.bfdi.bund.de/nn_531524/DE/AnschriftenUndL…
enNichtOeffBereich/AnschriftenAufsichtsbehoerdenFuerDenNichtoeffentlichenBere
ich.html
Viele Grüße
Marc Althaus
Hallo Frankora,
ich weiß nicht, ob das viel mit Datenschutz zu tun hat. Die Daten müssen aufgenommen werden, dass ist Prozessprozedere. Unabhängig davon, dass die Daten im Vorfeld schon bekannt sind.
MFG
Als Zeuge sind Sie verpflichtet, wahrheitsgemäß auszusagen. Ihr Geburtsdatum ist ohnehin in den Akten vermerkt. Ich empfehle Ihnen, bei Aufforderung vor Nennung des GD Ihre Bedenken offen darzulegen. Daraufhin wird der Vorsitzende entsprechend antworten.
Manfred von Reumont, www.mvr-datenschutz.de
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Vor dem Gericht hat man 3 Pflichten, - zu erscheinen, die Personalien bekanntzugeben und die Wahrheit zu sagen. In Ihrem Fall würde ich den Personalausweis mitnehmen, aber schon im Vorfeld dem Richter mitteilen, dass auf die öffentliche Bekanntgabe des Geburtsjahres verzichtet wird, weil man anschließend Probleme hat. Normalerweise ist das Alter des Zeugen kein wesentliches Kriterium. Der Richter wird darauf eingehen, wenn er weiß, dass da ein Problem besteht.
Ich würde dann, wenn ich aufgerufen würde, zum Richtertisch geben und die Ausweispapiere vorlegen.
Schreiben Sie also an den Richter, Aktenzeichen, Vernehmungstermin usw. (Am besten Vorladung kopieren) und bestätigen Sie, dass Sie kommen und beschreiben Sie die Probleme.
Gruss Siegfried
Hallo.
sprech den Richer doch einfach an, und sagt ihm Dein Anlegen und gib ihm Deinen Personalausweis!
GRuß Rolf
Hallo Frankora,
der Richter befragt dich u.a. nach deinem Alter in Jahren, also meines Wissens nach nicht nach dem konkretem Geburtsdatum.
Im Zweifelsfall solltest Du dies auf jeden Fall vor dem Prozeß klären.
Hier noch ein Link zur „Zeugenaussage“:
http://www.madesundwilhelm.de/assets/applets/Microso…
mfg
tf
Hallo,
zur Indentifizierung der Person kann es schon sein, dass das Geburtsdatum genannt wird.
Wenn es tatsächlich Punkte gibt, die gegen eine Veröffentlichung sprechen, solltest Du das dem Rechtsanwalt mitteilen (bzw. dem Richter, falls die Möglichkeit besteht).
Grundsätzlich gilt das Datenschutzgesetz auch vor Gericht.
Es gilt immer die Frage, ob der Betroffene negative
Konsequenzen befürchten muss. Wenn Sie dies nachweislich
darlegen können, dann kann sicherlich auf die öffentliche
Nennung des Geburtsdatums verzichtet werden. Dies sollten
Sie mit dem Anwalt oder direkt mit dem Richter absprechen.
Die Nennung des Geburtsdatums kann allerdings auf Grund
einer gerichtlichen Vorgabe notwendig sein. Allerdings ist
mir nicht bekannt, dass dies allgemein so geregelt wäre.
Guten Morgen.
Neugier: Wie ist die Angelegenheit für Dich ausgegangen?
Würde mich über eine Antwort freuen.
Otto
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