Datenschutz botschaft

hallo zusammen,

ich war bei der us botschaft wegen eines studentenvisums. es wurde abgelehnt, weil meine finanzen zu wünschen übrig lassen. jetzt will mein professor bei der us botschaft anrufen und fragen, warum das so ist. das will ich aber nicht. dürfen ihm private infos über mich gegeben werden? unterliegt mein fall nicht dem datenschutz? ich muss das echt wissen, denn das alles geht doch dritte personen nichts an, oder?

Hallo,
hm, eine interessante wie schwierige Frage, die ich so noch nie gehört habe:
interessant deshalb, weil ich mich frage, 1. über welchen Kanal die Botschaft Ihre Daten bezieht und 2. ob es rechtens ist, deshalb die Einreise zu verweigern. Zumindest letzteres hat aber whl nichts mit Datenschutz zu tun. Zur Frage wo die Daten herkommen: Haben Sie etwas unterschrieben im Rahmen der Antragstellung, dass sich die Botschft AUskünfte einholen darf?
Gibt es überhaupt eine schriftliche Antwort der Botschaft oder wurde das nur mündlich/telefonsich gesagt?

Was die Herausgabe von Daten angeht, so ist es nach meinem Kenntnisstand so, dass eine Botschaft exterritoriales Gebiet ist, d.h. die Botschaft unterliegt nicht deutschem Datenschtzrecht. D.h. es kann ohnehin gesammelt werden was immer als nützlich erachtet wird und auch die Auskuftserteilung ist nach US-recht m.W. nicht klar geregelt. Nicht umsonst gelten die USA in Bezug auf den Datenschutz als „unsicheres Drittland“.

Beste Grüße,
Ralf Becker

Hallo Herr Becker,

ich habe nichts unterschrieben. Auf euinem einfachen Formblatt wurde festgehalten, dass ich über mehr Geld verfügen muss, um einreisen zu können.

Mir geht es nun darum, dass mein ganzes Visuminterview persönlich ist und ich nicht will, dass der Professor irgendwelche Informationen erhält.

Es kann doch nicht sein, dass eine dritte Person sich bei der Einwanderungsbehörde einfach so über mich erkundigen darf. Ein Professor ist doch in keiner Weise dazu autorisiert.

Vielen Dank für Ihre Antwort,

R.

Hallo.

Also zuerst einmal müsste geklärt werden welches Recht für die Tätigkeiten der Botschaft gilt. Dies ist mit unter nicht ganz so einfach.

Allerdings würde ich trotzdem von dem Grundsatz ausgehen, dass diese Daten nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben werden dürfen. Dies gilt generell für alle personenbezogenen Daten. Eine Nachfrage ohne Nennung des konkreten Falls dürfte aber zulässig sein.

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Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Die Botschaft darf nur Auskünfte über das allgemeine Verfahren als solches geben. Die Ermittlungsergebnisse über Ihre finanziellen Verhältnisse dürfen jedoch nicht preisgegeben werden. www.mvr-datenschutz.de

Guten Tag.
Nach deutschem Recht (Bundes-Datenschutzgesetz) darf diese Auskunft nicht ohne Deine Einwilligung an Dritte abgegeben werden.
Problem ist, dass das Gegenüber die amerikanische Botschaft ist, die dem deutschen Dastenschutz nicht unterliegt.
Datenschutzmäßig sind die USA „unsicheres Ausland“.

Was Du aber machen kannst ist, dass Du Deinen Prof. darauf hinweist, dass er sich möglicher Weise nach deutschem Recht strafbar macht, wenn er diese Auskunft über Dich einholt einholt.
Als Prof. ist er Teil einer Landesbehörde und die entsprechenden Paragraphen des Landes-Datenschutzgesetzes Eures Bundeslands binden ihn recht eng.

Aus welchem Bundesland kommst Du?

Gruß
Otto

Hallo xrikkiy,

Die Frage ist etwas kompliziert, ich habe mich noch nie
mit Datenschutz von Botschaften auseinandersetzen
müssen - Botschaften sind völkerrechtlich Staatsgebiet
des entsendenden Staates, insofern hier u.U. dem US-
Recht unterworfen. Daher kann ich hier gar keine
Aussage machen.
Meine Empfehlung - ausser zu einem Rechtsanwalt zu
gehen, der sich mit dem Fachgebiet auskennt - wäre hier
ganz einfach, daß dem Professor mitgeteilt wird, daß
man die Anfrage nicht möchte, da man u.U. davon
ausgehen muß, dadurch bei späteren Visaanträgen
Nachteile zu erleiden hat. (Es gibt im Zweifelsfall
immer Akten beim DHS oder ähnlichen Behörden…)

Hallo Otto,

der Prof. ist an der US Universität.

Gruß

Hallo,

ohne Ihre Einwilligung gem. § 4 Bundesdatenschutzgesetz (Erlaubnisvorbehalt) geht das keinen was an!

Gruß aus Bochum,

Manfred Burr

naja wenn dein Prof bei deiner Bank anrufen würde dann würde das deutsche Bankgeheimnis greifen. Ebenfalls greift das Landes- oder Bundesdatenschutzgesetzt bei allen Deutschen Behörden… aber die Amerikanische Botschaft unterliegt dem amerikanischen Gesetzt denn sie ist Hoheheitsgebiet der Amerikaner… daher kann ich hierzu keine Auskunft geben, da muss man wohl das amerikanische Gesetzt zu Rate ziehen so denke ich…
davon habe ich allerdings keine Ahnung. Sorry kann in diesem Fall nicht weiterhelfen.

Hallo,

in den USA gilt ein ziemlich lockerer Datenschutz, kann also gut sein, dass nach deren Recht sowas erlaubt ist, das weiß ich nicht ad hoc.

Hast du deinem Prof gesagt, dass du das nicht möchtest, dass er etwas über deine finanziellen Verhältnisse erfragt? Vielleicht lässt er es ja von sich aus?

Schönen Gruß!

sun

hallo,
sorry, war im Urlaub,
dieser fall ist etwas besonderes, weil ein Konsulat für die eigenen Angelegenheiten nicht immer den bundesdeutschen gesetzen unterworfen ist.
Dass der prof nachfragt, wird man ihm nicht verwehren können, fraglich ist, ob er eine Antwort bekommen darf.
Im Zweifel würde ich eine Anfrage bei dem Bundesauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit stellen, (www.bfdi.de), inwieweit ein US-Konsulat an den deutschen Datenschutz gebunden ist.

Grüße
R.

Hallo,

zuerst einmal möchte ich mich für meine verspätete Antwort entschuldigen.

Da die US-Botschaft sicherlich nicht dem deutschen Datenschutz-Regelungen unterliegt, kann ich hierzu leider nichts sagen.

Tut mir leid!

Viele Grüße

Thomas

Grundsätzlich würde ich sagen, dass die US-Botschaft ohne Ihre Einwilligung keine Daten an den Prof. weitergeben darf. Allerdings gilt für die Botschaft vermutlich US-Recht, und da kenne ich mich nicht aus.

Vermutlich will Ihr Prof. Ihnen ja nur helfen, wenn Sie ihm sagen, dass sie dies nicht wünschen, wird er es vermutlich nicht machen.

Freundliche Grüße,

W.H.

Hallo xrikkiy,

prinzipiell eines vorab! In den USA gibt es keinen Datenschutz! Seit dem 11. september noch viel weniger. Das aktuelle Datenschutzrecht ist in erster Linie eine reine nationale Angelegenheit (Bundesdatenschutzgesetz), welches in 2014 durch das europäische Datenschutzrecht abgelöst werden soll. Es hat keine Länderübergreifende Wirkung!

Der Datenschutzbeauftragte

Hallo xrikkiy,

prinzipiell eines vorab! In den USA gibt es keinen Datenschutz! Seit dem 11. September noch viel weniger. Das aktuelle Datenschutzrecht ist in erster Linie eine reine nationale Angelegenheit (Bundesdatenschutzgesetz), welches in 2014 durch das europäische Datenschutzrecht abgelöst werden soll. Es hat keine Länderübergreifende Wirkung!

Der Datenschutzbeauftragte