Datenschutz/Copyright im Internet?

Hallo!
Folgendes Problem:
Vor einigen Jahren hat Person X ein Praktikum in einer kleinen Firma gemacht. Der Praktikumsbericht (inklusive Name und Foto von Person X) wurde damals mit seiner Zustimmung auf die Webseite der Firma gestellt und ist dort noch immer zu lesen.
Person X hat nun die Firma gebeten, seinen Namen und das Foto von der Webseite zu nehmen. Als Antwort hat Person X erhalten, dass er sich damals uneingeschränkt bereiterklärt hätte, dass die Daten veröffentlicht werden und dass das Copyright nun bei der Firma läge… Soweit sich Person X erinnern kann, hat er damals nichts diesbezügliches unterschrieben sondern lediglich sein okay gegeben, dass der Bericht auf die Webseite gestellt werden kann.
Wie sieht es rechtlich aus?? Was kann man da machen?? Muss die Firma Foto und Name von der Webseite nehmen, wenn Person X dies wünscht??
Grüße
Lexie

Hallo Lexie,

das hat nichts mit Urheberrechten (oder von mir aus auch „Copyrights“ - die es bei uns so eh nicht gibt) zu tun.
Es ist das Persönlichkeitsrecht von Person X, dass diese Informationen aus dem Internet genommen werden. Selbst wenn er mal etwas unterschrieben haben sollte, so kann er sich darauf berufen, dass er sich heute nicht mehr damit identifizieren kann oder will.

Gruß!

Horst

Interessant aber falsch
Hallo,

Informationen aus dem Internet genommen werden. Selbst wenn er
mal etwas unterschrieben haben sollte, so kann er sich darauf
berufen, dass er sich heute nicht mehr damit identifizieren
kann oder will.

das ist ja interessant. Mit dieser Begründung kann man also alles, was man vertraglich mal vereinbart hat, einfach widerrufen?

Wirklich interessant.

Aber falsch. Wenn man sein Einverständnis zu einer Veröffentlichung gegeben hat, kann man diese aufgrund solcher Gründe definitiv nicht widerrufen.

Gruß

S.J.

Na so einfach ist das nicht.

Ersten müsste man mal wissen, was da genau ausgemacht wurde.

Weiterhin halte ich die Aussage, das das „Copyright“ bei der Firma liegt für mehr als Diskusionswürdig.

Und drittens ist es durchaus üblich, das man ein einmal gewährtes Recht irgendwann mal zurück ziehen kann, den jeder so gelagerte Vertrag kann irgendwann mal gekündigt werden.

hth

Na so einfach ist das nicht.

Ersten müsste man mal wissen, was da genau ausgemacht wurde.

Unabhängig davon dürfte die Aussage „Selbst wenn er mal etwas unterschrieben haben sollte, so kann er sich darauf berufen, dass er sich heute nicht mehr damit identifizieren kann oder will“ schlichtweg als Unsinn einzustufen sein. Das hieße nämlich im Klartext, dass man einerseits rechtsverbindlich zustimmen könnte, anderseits diese Zustimmung jederzeit unter dem Vorwand „dass man sich heute nicht mehr damit identifizieren kann oder will“ jederzeit widerrufen könnte. Da frage ich mich, welchen Wert und welche Rechtssicherheit solche Erklärung haben sollte.

Weiterhin halte ich die Aussage, das das „Copyright“ bei der
Firma liegt für mehr als Diskusionswürdig.

Insbesondere da das deutsche Recht kein „Copyright“ kennt, kann ich da nur zustimmen.

Und drittens ist es durchaus üblich, das man ein einmal
gewährtes Recht irgendwann mal zurück ziehen kann, den jeder
so gelagerte Vertrag kann irgendwann mal gekündigt werden.

Wenn jemand einer Veröffentlichung zustimmt, auf welcher Grundlage sollte diese Zustimmung zeitlich befristet oder jederzeit kündbar sein?

Welchen Wert hätten derartige Zustimmungen dann noch?

Gruß

S.J.

Na so einfach ist das nicht.

Ersten müsste man mal wissen, was da genau ausgemacht wurde.

Unabhängig davon dürfte die Aussage „Selbst wenn er mal etwas
unterschrieben haben sollte, so kann er sich darauf berufen,
dass er sich heute nicht mehr damit identifizieren kann oder
will“ schlichtweg als Unsinn einzustufen sein. Das hieße
nämlich im Klartext, dass man einerseits rechtsverbindlich
zustimmen könnte, anderseits diese Zustimmung jederzeit unter
dem Vorwand „dass man sich heute nicht mehr damit
identifizieren kann oder will“ jederzeit widerrufen könnte. Da
frage ich mich, welchen Wert und welche Rechtssicherheit
solche Erklärung haben sollte.

Das kommt immer darauf an. Dazu müsste man wissen, was genau unterschrieben wurde. Wurde hier nur ein Nutzungsrecht eingeräumt, kann dies natürlich auch wieder gekündigt werden ( wobei hier gegeben falls Schadensersatzansprüche entstehen.) Weiterhin handelt sich auch um eine unendgeldliche Nutzung.

Weiterhin halte ich die Aussage, das das „Copyright“ bei der
Firma liegt für mehr als Diskusionswürdig.

Insbesondere da das deutsche Recht kein „Copyright“ kennt,
kann ich da nur zustimmen.

Was bedeutet, dass wir im Urheberrecht sind. Die Frage ist daher, gab es einen Vertrag, der das Urheberrecht auf die Firma überträgt? Dies wäre eine eher unübliche Klausel in einem Praktikumsvertrag vor allem, da solche Berichte meist außerhalb der Arbeitszeit erstellt werden. Ich sehe bis jetzt hier nur ein Nutzungsrecht, das eingeräumt wurde und das natürlich auch wieder gekündigt werden kann. Auf die Persönlichkeitsrechte und andere Grundrechte gehe ich jetzt mal nicht weiter ein.

Und drittens ist es durchaus üblich, das man ein einmal
gewährtes Recht irgendwann mal zurück ziehen kann, den jeder
so gelagerte Vertrag kann irgendwann mal gekündigt werden.

Wenn jemand einer Veröffentlichung zustimmt, auf welcher
Grundlage sollte diese Zustimmung zeitlich befristet oder
jederzeit kündbar sein?

Welchen Wert hätten derartige Zustimmungen dann noch?

Das man für einen gewissen Zeitraum das Nutzungsrecht an einer Sache erwirbt. Nur oder sogar weil es Unendgeldlich ist, muss dieses Recht doch nicht ewig gelten. Wenn du dich mal mit Grafikern beschäftigst, wirst du sehen, das es dort üblich ist, das Nutzungsrecht auf eine gewisse Zeit zu beschränken. Einen Mietvertrag kann man ja auch kündigen, ich denke mal die Parallelen kannst du dir selbst ausmalen :wink:
hth

Gruß

S.J.

Urheberrecht ist nicht übertragbar
Hallo,

Was bedeutet, dass wir im Urheberrecht sind. Die Frage ist
daher, gab es einen Vertrag, der das Urheberrecht auf die
Firma überträgt?

das Urheberrecht ist nicht übertragbar (Ausnahme Erbschaftsfall). Man kann lediglich ein mehr oder weniger umfangreiches bzw. uneingeschränktes Nutzungsrecht einräumen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Urheberrecht#…

Gruß

S.J.