Hallo,
wir speichern bei uns in der Behörde aus meiner Sicht, viel mehr Daten als erlaubt. Meine Kollegen sind allerdings der Meinung, dass wir die Daten ja vielleicht irgendwann noch mal gebrauchen können. Auch wären die Daten sinnvoll um vielleicht mal Querverbindungen herzustellen. Ich bin der Meinung, dass das nicht geht, weil sie ja für den Zweck nicht erhoben wurden. Außerdem bin ich der Meinung, dass nicht einfach alles gespeichert werden darf, nur weil man es ja vielleicht mal gebrauchen könnte. Aus meiner Sicht erlaubt uns das Gesetz nur den Nutzen für die eigentliche Datenerhebung. In diesem Fällen hätte aus meiner Sicht der Bürger dann die Bringpflicht und wir nicht stattdessen die Aufbewahrungspflicht. Ich habe aber nicht so richtig meine Meinung im Gesetz gefunden.
Meine Kollegen reagieren aggressiv, wenn ich vielleicht irgendwas unternehme, was damit diese eingeschränkt wären. Allerdings stand ich doof war, weil ich keine Gesetze und Paragrafen zur Hand hatte.
Dann habe ich noch ein zweites Problem. Wenn ich das richtig sehe, darf ich keine Handakten über den eigentlichen Prozess hinaus führen. Aber manchmal geht es auch darum über einer Firma längerfristig Informationen zu sammeln, damit ich meiner Pflicht zur Überwachung nachkommen kann. Wie lang kann ich Informationen behalten? Es geht in erster Linie um Familienunternehmen.
Können Sie mir helfen? Es geht um Baden-Württemberg. Danke.
Beste Grüße