Datenschutz DSGVO bei Yahoo Groups - Ist der Administrator oder Yahoo verantwortlich?

Angenommen ein Mensch hat bei Yahoo Groups eine Gruppe
eingerichtet. Der Mensch sei der Administrator. Geht er hinsichtlich des neuen
DSGVO ein Abmahnungsrisiko ein? Oder liegt die Verantwortung bei Yahoo? Ist es
zu empfehlen, die Yahoo Group vorsichtshalber zu löschen?
Danke für alle Hilfe.
Günther

Hallo erstmal

Kommt drauf an, z.B. ob es andere Wettbewerber gibt (dürfte hier eher unwahrscheinlich sein). Mit einem DSGVO-konformen Impressum und der ebenso konformen Datenschutzerklärung dürfte das Abmahnrisiko aber gering sein. Und für die DS-Behörde das Verarbeitungsverzeichnis nicht vergessen.

Es ist so detailliert wie möglich aufzuklären, welche Daten von wem erhoben werden, wozu diese gebraucht (oder von wem wann und wozu weiterverarbeitet werden) und wie lange diese gespeichert werden. Yahoo dürfte in der DS-Erklärung also mindestens aufzuführen sein.

mfg M.L.

DIe Wettbewerber sind eher uninteressant. Viel wesentlicher ist, daß es hier Betroffene gibt, deren Daten gespeichert und verarbeitet werden (könnten).

Was ist mit der Einverständniserklärung? Es ist doch kaum anzunehmen, daß alle Daten, die dort erfaßt wurden (inkl. der Wortbeiträge) zwangsläufig erforderlich sind, um die fragliche Dienstleistung zu erbringen. Insofern muß nachträglich (sofern nicht schon erfolgt) das Einverständnis aller Nutzer eingeholt werden, deren Daten gespeichert wurden. Das entpuppt sich übrigens gerade als Riesenproblem. Wer Newsletter verschickt, braucht dafür nicht Vorname und Nachname. Ein Versender von Büchern oder CDs braucht nicht das Geburtsdatum seiner Kunden. Und ein Verein braucht nicht zwangsläufig die E-Mail-Adresse seiner Mitglieder, sofern nicht alle Mitteilungen ausschließlich per E-Mail verschickt werden.

Herzlichen Dank!

Danke sehr für die hilfreiche Antwort!
Günther

Ein kleiner Nachtrag im Zusammenhang mit Facebook und einer Fanpage (die Dinge dürften bei Yahoo ähnlich liegen): https://www.projekt29.de/eugh-macht-facebook-seitenbetreiber-zu-gemeinsamen-verantwortlichen-was-nun/