Hallo,
ich hoffe, hier weiß etwas jemand etwas Näheres über folgenden Fall:
Zwei Parteien kaufen ein Grundstück um ein Doppelhaus zu bauen. Partei A kauft die Teilfläche A, Partei B die Teilfläche B. Da die EIgentumsumschreibung erst nach Vermessung und diese widerum erst nach Fertigstellung Bodenplatte erfolgen kann, wird für beide Parteien eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen. Nach Beurkundung des Kaufvertrags erfolgt bei beiden Parteien die Grundschuldbeurkundung, die jeweils andere Partei verlässt dazu den Raum.
Nun erhält jede Partei sowie der Verkäufer einen Grundbuchauszug, aus dem hervorgeht, dass die EIntragungen entsprechend erfolgt sind. Aus dieser Kopie geht jedoch auch die Höhe sowie das Kreditinstitut der Grundschuld der jeweils anderen Partei hervor.
Nun meine Frage: Verstößt der Notar damit gegen den Datenschutz? Es hätte ja auch die Möglichkei bestanden, die Daten der jeweils anderen Partei in der Kopie zu schwärzen oder anderweitig unkenntlich zu machen.
Dankeschön schon mal im Voraus
Stefanie