Datenschutz durch den Notar?

Hallo,

ich hoffe, hier weiß etwas jemand etwas Näheres über folgenden Fall:

Zwei Parteien kaufen ein Grundstück um ein Doppelhaus zu bauen. Partei A kauft die Teilfläche A, Partei B die Teilfläche B. Da die EIgentumsumschreibung erst nach Vermessung und diese widerum erst nach Fertigstellung Bodenplatte erfolgen kann, wird für beide Parteien eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen. Nach Beurkundung des Kaufvertrags erfolgt bei beiden Parteien die Grundschuldbeurkundung, die jeweils andere Partei verlässt dazu den Raum.
Nun erhält jede Partei sowie der Verkäufer einen Grundbuchauszug, aus dem hervorgeht, dass die EIntragungen entsprechend erfolgt sind. Aus dieser Kopie geht jedoch auch die Höhe sowie das Kreditinstitut der Grundschuld der jeweils anderen Partei hervor.

Nun meine Frage: Verstößt der Notar damit gegen den Datenschutz? Es hätte ja auch die Möglichkei bestanden, die Daten der jeweils anderen Partei in der Kopie zu schwärzen oder anderweitig unkenntlich zu machen.

Dankeschön schon mal im Voraus
Stefanie

Hallo,

Nun meine Frage: Verstößt der Notar damit gegen den
Datenschutz? Es hätte ja auch die Möglichkei bestanden, die
Daten der jeweils anderen Partei in der Kopie zu schwärzen
oder anderweitig unkenntlich zu machen.

Schön und gut, aber die beiden Parteien haben nunmal gemeinschaftliches Eigentum. Und deshalb sind die Informationen, um die es hier geht, von jeder Partei beim Grundbuchamt durch Einsicht zu erfahren, oder durch einen Auszug zu bekommen.

Wenn man das nicht möchte, sollte man sich auf eine solche Konstellation nicht einlassen.

Meine Frage wäre jetzt: Ist es noch - wenn überhaupt - ein Verstoß des Notares gegen den Datenschutz, wenn die zu schützenden Daten sowieso jeder Partei anderswo zugänglich sind?

Gruß
Jörg Zabel