Datenschutz e-mail

Liebe/-r Experte/-in,
hat der Arbeitgeber das Recht ein e-mail account von einem Arbeitnehmer, welcher das Unternehmen schon verlassen hat, nach bestimmten Stichworten zu durchsuchen? Er benötigt Erkenntnisse aus dem e-mail Verkehr zu bestimmten Themen. Der e-mail account konnte auch privat verwendet werden.
Vielen Dank.
Gruß
Jürgen

Diese Frage läßt sich nicht pauschal beantworten. Hier kommt es zum einen darauf an, wie die E-Mail-Nutzung im Betrieb geregelt ist (was z.B. in der Betriebsvereinbarung und/oder der Dienstanweisung hierzu steht) und ob der Mitarbeiter vor dem Ausscheiden dazu angehalten wurde und die Möglichkeit hatte, alle privaten E-Mails aus seinem Account zu löschen. Ansprechpartner für solche Fragestellungen ist auch der betriebliche Datenschutzbeauftragte und/oder der Betriebsrat (falls vorhanden).

Viele Grüße,

W.H.