hallo,
wenn ein fotograf negative von kunden
im müll entsorgt(nicht zerstörte !),
fällt das ganze nicht schon unter den
datenschutz oder eingiff in die intimsphäre ?
cu
peter
Man kann´s auch übertreiben???
… oder warum ist es Dir wichtig wie er die Foto´s entsorgt?!?
Der Artz bei uns im Haus, schmeisst z.B. alle Unterlagen ungeschreddert in den Hausmüll… Ich hab’ da schon ganze Patientenakten drin gesehen…
ICh hab’ mir schon öfters überlegt ob ich ihn anzeigen soll und zwar nicht weil er Papier in den Hausmüll stopft… Und es ist definitiv illegal was er macht.
Ein Arzt z.B. ist VERPFLICHTET sogar seine Festplatten so zu entsorgen, dass auch mit aufwendigen methoden die Daten nicht wieder rekonstruierbar sind…
Ich finde die frage also durchaus legitim… egal wie die Antwort lautet.
Denn auf den Fotos kann ja nu auch alles mögliche draufsein (Extrembeispiel: Fotos von Aptientenakten)
Gruß
Arne
P.S. sorry aber mir ging einfach der Hut hoch… ist nicht persönlich gemeint…
Bei den Fotos handelt es sich weniger um eine Frage des Datenschutzes. Vielmehr ist es eine Nebenpflicht des Fotografen aus dessen Vertrag mit dir, dein gesetzlich (Urheberechtsgesetz) geschütztes Recht am eigenen Bild nicht sorgfaltswidrig zu gefährden. Folglich ist er daraus verpflichtet, Negative so zu entsorgen, dass ein unberechtigter Zugriff Dritter weitestgehend ausgeschlossen bleibt.
Den Arzt würde ich auf jeden Fall anzeigen. Oder such dir doch mal ein oder zwei Akten raus und schicke sie den Leuten, zu denen sie gehören, und teile ihnen mit, woher du sie hast. Dann brauchst du ihn wahrscheinlich nicht selbst anzeigen…
Das mit den Negativen finde ich auch nicht okay. Obwohl es unwahrscheinlich ist, dass jemand sie sich nimmt und Abzüge macht, würde ich trotzdem nicht wollen, dass Negative, wo ich drauf bin, einfach so in den Müll fliegen, wo andere sie wieder herausholen können.
Gruß,
Delia
Habe leider kein BDSG bei mir, aber verpflichtet das nicht nur den Staat direkt ?
M.E. müßten solche Verstößen von Privaten über die Verletzung des Persönlichkeitsrechtes § 823 ff BGB verfolgt werden , also mittels Privatklage , oder?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Namensvetter,
wenn der Fotograf in einer spezielle Tonne entsorgt, welche nicht der Allgemeinheit zugänglich ist, hat er seine „Aufgabe“ erfüllt.
Wenn hier dann daraus geklaut wird, ist dies Diebstahl und nicht Verschulden des Fotografen sowenig es mein Verschulden wäre, wenn in meine Garage eingebrochen wird.
Negative sind aber nicht über den üblichen Hausmüll zu entsorgen, da chemisch kontameniert.
Zum Kommentar eines weiteren Schreibers weiter unten:
Auch ich hätte etwas dagegen, wenn Fotos, welche ich nicht unbedingt im Schaufenster des Fotoladnes aufgehängt sehen würde, im zugänglichen Müllbereich liegen würden.
Vielleicht gibt es Fotos intimerer Art.
mfG
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]