Die Krankenkassen gehen vermehrt zur elektronischen Gesundheitskarte über. Besteht ein Recht zu erfahren, welche Daten auf der Karte gespeichert sind? Falls ja, auf welches Gesetz kann man sich dabei berufen?
Vielen dank im voraus.
JAB1
Die Krankenkassen gehen vermehrt zur elektronischen Gesundheitskarte über. Besteht ein Recht zu erfahren, welche Daten auf der Karte gespeichert sind? Falls ja, auf welches Gesetz kann man sich dabei berufen?
Vielen dank im voraus.
JAB1
Hallo,
die elektronische Gesundheitskarte ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und ab dem 1.1.2015 sogar zwingend. Natürlich hat jedermann das Recht zui erfahren was auf dieser Karte gespeichert ist. Dafür gibt es sogar Lesegeräte - entweder man hat selbst so eins oder man kennt jemand oder man lässt es sich bei der Krankenkasse zeigen.
Gespeichert ist derzeit nichts anderes als auch bisher auf der Karte war, also Geb. Datum, Name, Vorname und aktuelle Anschrift.
Was die elektronische Gesundheitskarte momentan optisch von der alten Krankenversichertenkarte unterscheidet ist das Bild und das nun die lebenslang gültige Krankenversichertennummer auf der Vorderseite angebracht ist.
Die Rückseite ist nach wie vor der internationalen Krankenversichertenkarte zugedacht,
Gruss
Czauderna