Mein Sohn war oder liegt in der Nervenklinik in Weinsberg,nachdem dieser sich angeblich die Pulsadern aufgeschnitten hat.Seit Ende Dezember suche ich verzweifelt nach Informationen nach dem Verbleib meines Sohnes.Jetzt beruft sich diese Klinik auf das Datenschutzgesetz,ich wollte nur wissen ob es stimmt das mein Sohn in der Klinik ist oder war,man gibt mir keine Antwort!Was kann ich tun???Ich mache mir grosse Sorgen.
Wer kann helfen?
Die zentrale Frage: wie alt ist dein Sohn?
Wenn er Volljährig ist besteht für die Klinik auf jeden Fall Schweigepflicht -auch dir als Mutter ggüber!
Was kann ich tun???
Einen Brief an deinen Sohn unter der Adresse dieser Klinik schreiben. Wenn er da ist, müsste der Brief bei ihm landen. Vielleicht antwortet er ja.
Wenn er da nicht nicht, müsste der Brief zurück kommen. - Letzteres würde allerdings wohl auch passieren, wenn er die Annahme verweigern würde. Möglicherweise steht dann aber drauf ‚Annahme verweitert‘.
Viele Grüße
Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass der Sohn volljährig ist. Eltern als nahestehende Angehörige bekommen Auskunft und Kontakt - es sei denn der Sohn wünscht es nicht und hat dies dem Krankenhaus mitgeteilt.
Viele Grüße
Hallo
Eltern als nahestehende Angehörige bekommen Auskunft und Kontakt - es sei denn der Sohn wünscht es nicht …
Wirklich, muss man es dem Krankenhaus extra sagen, wenn man das nicht will? Müssen die nicht in jedem Fall fragen, bevor sie Auskünfte erteilen?
Eltern als nahestehende Angehörige bekommen Auskunft und Kontakt - es :sei denn der Sohn wünscht es nicht und hat dies dem Krankenhaus :mitgeteilt.
Umgekehrt wird ein Schuh draus:
Die Eltern dürfen grundsätzlich keine Auskunft bekommen!
Ja, ich weiß, oftmals wird es anders gemacht im Krankenhaus -dann bekommen Eltern/Ehepartner Auskunft.
Ist aber ein ganz heißes Eisen -eigentlich wird die Schweigepflicht gebrochen wenn der betroffene nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
Gerade in so sensiblen Bereichen wie der Psychiatrie wird deshalb die Schweigepflicht sehr ernst genommen!
Eltern als nahestehende Angehörige bekommen Auskunft und Kontakt - es sei denn der Sohn wünscht es nicht …
Wirklich, muss man es dem Krankenhaus extra sagen, wenn man
das nicht will? Müssen die nicht in jedem Fall fragen, bevor
sie Auskünfte erteilen?
Ja!
Schweigepflichtsmäßig muss man sagen wer Auskunft bekommen darf.
Sagt man nichts, dürfen Infos eigentlich nicht herausgegeben werden!
Hallo,
Umgekehrt wird ein Schuh draus:
Die Eltern dürfen grundsätzlich keine Auskunft bekommen!
Bist Du Dir da sicher? Meistens geht es ja nicht darum, wie hier geschildert, dass Eltern (oder Ehepartner, Kinder oder andere Angehörige oder Freunde) Kontakt mit der Klinik aufnehmen weil sie jemanden suchen, sondern die Klinik nimmt Kontakt mit den Angehörigen auf, wenn der Patient nicht dazu in der Lage ist.
Ja, ich weiß, oftmals wird es anders gemacht im Krankenhaus
-dann bekommen Eltern/Ehepartner Auskunft.
Ist aber ein ganz heißes Eisen -eigentlich wird die
Schweigepflicht gebrochen wenn der betroffene nicht
ausdrücklich zugestimmt hat.
Dass telefonisch keine Auskunft erteilt wird ist klar - aber was ist wenn sie hinfährt?
Gerade in so sensiblen Bereichen wie der Psychiatrie wird
deshalb die Schweigepflicht sehr ernst genommen!
Ja, vor allem dann, wenn Verdacht darauf besteht wo die Unruhe herkommt - das soll kein Vorwurf sein, aber sollte der Sohn den Kontakt wünschen, dann hätte er den Kontakt aufnhemen können oder den Ärzten bitten können die Eltern zu benachrichtigen.
Das ist für Eltern natürlich eine schreckliche Situation so im Ungewissen zu sein und abwarten zu müssen - aber vorausgesetzt der Sohn weiss, wo er seine Eltern im Notfall finden kann, wäre wahrscheinlich genau das angebracht: abwarten und im Kontaktfall keinen Druck ausüben.
Viele Grüße
Hallo,
und was ist, wenn jemand nicht ansprechbar ist? Geht dann die Schweigepflicht vor und derjenige bleibt vielleicht ungewollt alleine oder stirbt sogar ohne dass seine Angehörigen etwas davon wussten?
Viele Grüße
Hallo,
die Schweigepflicht verhindert, dass Du Aufkunft bekommst - ob er da ist und was er hat (woher hast Du die Information?).
Was ist wenn Du hinfährst? Besucher werden in der Regel nicht vom Krankenhaus abgewiesen - vorausgesetzt Du möchtest ihn besuchen und keine Auskunft haben
Viele Grüße