Datenschutz im Internet

Bei diversen Seiten muss man sich Anmelden um an Foren, Chatrooms etc. teilnehmen zu können. Es fallen keine Beträge an. Was spricht dagegen nicht den richtigen Namen und die richtige Adresse einzugeben?

Nichts
Hallo harwin,

das ist nicht verboten. Lediglich, wenn du dir unter Vorspiegelung einer falschen Identität betrügerisch einen Vorteil verschaffst oder einen anderen schädigst. Anonymität im Netz is nicht illegal.

Gruß

Annie

Stop!
Hallo,

das kann auch ohne rechtswidrige Bereicherungsabsicht strafbar sein:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__269.html

Diese Norm schützt den einzelnen Teilnehmer am Rechtsverkehr davor, seine eigenen rechtserheblichen Entscheidungen an Fehlvorstellungen darüber auszurichten, dass ein anderer eine rechtserhebliche Erklärung abgegeben hat, für die dieser rechtlich einstehe.

Abgesehen davon kann das auch ohne strafbar zu sein „verboten“ sein, z.B. vertragswidriges Verhalten, weil das so in den AGB steht:

Beispiel:
http://amsgermany.de/index.php?option=com_content&ta…

VG
EK

Muss man den die Adresse angeben, wenn man Datenschutzrechtliche Bedenken hat? Wenn z. B. die Firma Daten weitergibt an Leute die mit den Adressen handeln, wie will das ein Normalbürger beweisen?
Das heißt also AGBs können den Internetnutzer zwingen seine real Adresse und Namen zu nennen? Wie kann die Internetseite außschließen das z. B. Leute Opfer von diesen AGBs werden, weil z. B. die Seite Opfer von Hackern geworden sind, und z. B. die Internetseiten und geschützte Seiten manipuliert wurde? Das würde doch heißen der Internetseitenbetreiber würde falls er auf eine verschleierte Seite trifft, diese Abmahnen? Dann müsste er aber auch beweisen können das seine Seite nicht Opfer von Manipulation durch Hacker geworden ist.
Wäre das unrealistisch, oder passiert so was?

Hallo,

es ist ganz einfach: Man meldet sich dort nicht an, wenn man Bedenken hat. Der Betreiber muss sich zu diesen Fragen vor Eintritt nicht erklären.

Er mag bei auftretenden Sicherheitsgefahren Handlungspflichten nach dem BDSG haben, auch Informationspflichten:

http://dejure.org/gesetze/BDSG/42a.html

VG
EK