Hallo liebe DSGVO-Wissende,
stellt Euch mal folgenden völlig fiktiven Fall vor. Da geht doch die Susi wegen der Reparatur eines mobilen Endgeräts (Spider-App installiert) zu einem großen roten Elektrofachmarkt. Bei der Reparatur geht so in etwa alles schief was nur schief gehen kann - zumindest das, was die Mitarbeiter in der Service-Annahme so hingekriegt haben.
Nun möchte die Susi gerne die Kontaktdaten vom Teamleiter bekommen. Den Namen sagt ihr das Service-Lehr-Plappermäulchen bevor der erfahrene Kollege eingreifen kann, aber die Mailaddi bekommt Susi „wegen der neuen Datenschutzverordnung“ nicht. Sie solle an die offizielle Service-Mail-Add schreiben. Gut, das ist nicht das Problem, der Post-Brief ist ja bereits erfunden, und mit bekanntem Namen und Adresse des Fachmarktes ist ja eine Kontaktaufnahme jederzeit möglich (wenn auch etwas old school), darum soll es nicht gehen.
Die Frage, die ich mir so stellte: ist das wirklich so, dass wegen der DSGVO (um die geht es, nehme ich an) nichtmal auf Nachfrage geschäftliche Mailadresse rausgegeben werden dürfen? Oder hat der freundliche und kompetente Mitarbeiter hier nur versucht, eine mögliche Beschwerde zu erschweren?