Datenschutz im Sinne von Privatbesitz

Hi,

ich war auf der Suche, nach einem verlassenen Gebäude zwecks Dreharbeiten für meinen neuen Kurzfilm (Hobbyfilmer) insofern habe ich bei der Gemeinde nachgefragt, wo es in unseren Landkreis so etwas gibt.Nun wollen wir die Damen und Herren aus Datenschutzgründen die Namen der Besitzer aber nicht raus geben. Das ist doch ein Bulls***** denn nach meiner Einschätzung steckt kein § dahinter, der dieses Verhalten rechtfertigt. Denn wie will ich sonst an Namen der Eigentümer heran kommen?Eure Meinung dazu oder evtl. § die dafür u.o. dagegen sprechen was die Gemeinde getan hat.Danke! :smile:

Selbstverständlich gibt es hierfür Schutzrechte beim Eigentümer der Immobilie.; es sei denn, der Eigentümer hat das Gebäude frei zur Vermarkung freigegeben und weist ausdrücklich auf die freie Veröffentlichung hin.Vielleicht hat Sie der Mtarbeiter bei der Gemeinde nicht richtig verständen und wollte eine finanzielle Zuwendung für die Herausgabe der Daten.
Ich würde der Angelegenheit allerdings aus dem Wege gehen, damit ich mich nicht mit der Gemeinde anlege und eine Anzeige in der örtlichen Presse machen.
Es wird sich sicherlich jemand melden, der sich für ein paar Tage Dreharbeiten ein paar Euro verdienen möchte.

Hallo,

Hi,

ich war auf der Suche, nach einem verlassenen Gebäude zwecks
Dreharbeiten für meinen neuen Kurzfilm (Hobbyfilmer) insofern
habe ich bei der Gemeinde nachgefragt, wo es in unseren
Landkreis so etwas gibt.Nun wollen wir die Damen und Herren
aus Datenschutzgründen die Namen der Besitzer aber nicht raus
geben.

Dies ist korrekt - fällt unter Datenschutz!

Das ist doch ein Bulls***** denn nach meiner
Einschätzung steckt kein § dahinter, der dieses Verhalten
rechtfertigt.

Doch - siehe - http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/

Denn wie will ich sonst an Namen der Eigentümer
heran kommen?

Selbst suchen - man findet oft auf dem Land leerstehende Gebäude,
dann in der Nachbarschaft nachfragen.

Ich war eben deswegen so „verwirrt“ da ich diese Anfrage bei mehreren Gemeinden bereits so durchgezogen habe, um versch. Objekte in meiner Auswahl mit einzubeziehen. Von einer Gemeinde bekam ich eine Antwort mit Gebäude und Inhaber … :3 Und hier nun nicht :smiley:

Meines Wissens ist die Voraussetzung zur Herausgabe von personenbezogenen Daten das Bestehen eines Vertragsverhältnisses zwischen Ihnen und der „datenbesitzenden“ Stelle. Wenn Sie für die ERfüllung ihrer vertraglichen Pflichten die Daten benötigen, dürfen diese Daten weitergegeben werden.

Da Sie aber keinen Vertrag mit der Gemeinde haben, bekommen Sie auch keine Daten. Das wäre bei uns genauso.

Drehen sie die Sache um. Bitten Sie doch den Mitarbeiter der Gemeinde, Ihre Daten an die Hausbesitzer weiterzugeben. Ich würde mein Vorhaben kurz beschreiben und meine Kontaktdaten ergänzen. Das als pdf/Ausdruck dem freundlichen Sachbearbeiter übergeben mit der Bitte um Weiterleitung an die Eigentümer.

Viel Erfolg!!

Hd

Ich war eben deswegen so „verwirrt“ da ich diese Anfrage bei
mehreren Gemeinden bereits so durchgezogen habe, um versch.
Objekte in meiner Auswahl mit einzubeziehen. Von einer
Gemeinde bekam ich eine Antwort mit Gebäude und Inhaber … :3

Dies hätte die Gemeinde nicht tun dürfen.

Oder würden es ihnen Spass machen, wenn Sie ein Grundstück in einer Gemeinde hätten und es würden ständig Fremde bei ihnen anrufen, bzw. Sie mit Besuche belästigen.

Hallo,

ich war auf der Suche, nach einem verlassenen Gebäude zwecks
Dreharbeiten für meinen neuen Kurzfilm (Hobbyfilmer) insofern
habe ich bei der Gemeinde nachgefragt, wo es in unseren
Landkreis so etwas gibt.Nun wollen wir die Damen und Herren
aus Datenschutzgründen die Namen der Besitzer aber nicht raus
geben. Das ist doch ein Bulls***** denn nach meiner
Einschätzung steckt kein § dahinter, der dieses Verhalten
rechtfertigt.

Doch - es gibt einen Paragrafen. In diesem steht, dass derjenige die Auskunft bekommt, der ein „berechtigtes Interesse“ daran hat.
Und genau da liegt das Problem. Das berechtigte Interesse ist nicht exakt definiert, so dass jede Deiner Kontaktpersonen bei den Gemeinden eine etwas andere Auslegung zu Deiner Frage gehabt haben könnte. (Oder Deine Frage war unterschiedlich gestellt.)

Du könntest - nett und freundlich - nochmal Dein berechtigtes Interesse darstellen.
Du könntest auch das Gleiche beim zuständigen Kataster- und/oder Vermessungsamt tun.
Ansonsten geht es nur über „bei den Nachbarn rumfragen“.
http://de.wikipedia.org/wiki/Berechtigtes_Interesse

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

Meines Wissens

Dieses Wissen gründet sich auf was?

ist die Voraussetzung zur Herausgabe von
personenbezogenen Daten das Bestehen eines
Vertragsverhältnisses zwischen Ihnen und der
„datenbesitzenden“ Stelle. Wenn Sie für die ERfüllung ihrer
vertraglichen Pflichten die Daten benötigen, dürfen diese
Daten weitergegeben werden.

Wie könnte so ein Vertrag zwischen einer Gemeinde und einer Privatperson aussehen? Was müsste drin sein?

Da Sie aber keinen Vertrag mit der Gemeinde haben, bekommen
Sie auch keine Daten. Das wäre bei uns genauso.

Wer ist „uns“ und welche Parallelen bestehen zwischen „uns“ und der Gemeinde im genannten Fall?

Drehen sie die Sache um. Bitten Sie doch den Mitarbeiter der
Gemeinde, Ihre Daten an die Hausbesitzer weiterzugeben. Ich
würde mein Vorhaben kurz beschreiben und meine Kontaktdaten
ergänzen. Das als pdf/Ausdruck dem freundlichen Sachbearbeiter
übergeben mit der Bitte um Weiterleitung an die Eigentümer.

Das wird nur funktionieren, wenn der Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin besonders nett und freundlich ist. Ihr Job ist es nicht Briefe von A an B zuzustellen.

Gruß
Jörg Zabel