Hi,
ich war auf der Suche, nach einem verlassenen Gebäude zwecks Dreharbeiten für meinen neuen Kurzfilm (Hobbyfilmer) insofern habe ich bei der Gemeinde nachgefragt, wo es in unseren Landkreis so etwas gibt.Nun wollen wir die Damen und Herren aus Datenschutzgründen die Namen der Besitzer aber nicht raus geben. Das ist doch ein Bulls***** denn nach meiner Einschätzung steckt kein § dahinter, der dieses Verhalten rechtfertigt. Denn wie will ich sonst an Namen der Eigentümer heran kommen?Eure Meinung dazu oder evtl. § die dafür u.o. dagegen sprechen was die Gemeinde getan hat.Danke!