Ich arbeite bei einem recht kleinem, aber international ausgerichteten Unternehmen. Wir arbeiten gerade an einer neuen Website, die auf einer in Deutschland über uns, die Muttergesellschaft, gehosteten „com“-Domain (www.beispiel.com) läuft. Das CMS etc. wird ebenfalls aus Deutschland für die Auslandstöchter bereitgestellt. Über dieses CMS möchten wir Landeswebsites erstellen, die URL lautete dann für Deutschland www.beispiel.com/deu, für Italien www.beispiel.com/it usw.
Jetzt die Frage, die ich gern im Vorfeld klären würde: Gilt für die italienische Site www.beispiel.com/it nun deutsches Recht für Datenschutz / Impressum etc. oder deutsches Recht??? Noch zur Erläuterung: Im Impressum soll die deutsche Muttergesellschaft stehen, die Kontaktaufnahme jedoch mit der lokal ansässisgen Vertriebsgesellschaft erfolgen. Kurz: Welches Recht gilt, deutsches oder lokales Recht???