Datenschutz in der Reisebranche

Hallo,

eine Ehefrau findet im häuslichen Briefkasten einen an ihren Mann adressierten Prospekt eines Reiseveranstalters. Doch nicht nur diesen, sondern auch noch den gleichen Prospekt, adressiert an die Sekretärin des Gatten, jedoch mit dessen Hausanschrift.

Nun wird sie hellhörig: Planen ihr Gatte und seine Sekretärin einen gemeinsamen Urlaub? Oder waren sie sogar schon zusammen weg, als sie dachte, er weilte auf Sylt?

Woher hat der Reiseveranstalter den Namen der Sekretärin in Verbindung mit der Adresse der Ehefrau? (DAS hätte ihr Mann niemals so angegeben!). Die Vermutung liegt nahe, dass hier eine Indiskretion des Reiseveranstalters vorliegt, der den gemeinsam Reisenden auch gleich eine gemeinsame Adresse unterstellt hat.

Dies natürlich mit nicht unerheblichen Folgen, da nun die Ehefrau ein Verhältnis vermutet, das, sofern es sich bestätigt, möglicherweise zur Trennung führt, mit Scheidung und allem drum und dran.

Ein Anruf beim Reiseveranstalter ergab nur, dass man aufgrund des Datenschutzes keine Information geben könne.

Wer trüge nun die Folgen für diesen -natürlich rein hypothetischen- Fall?

Gespannte Grüße
ulla

Wer trüge nun die Folgen für diesen -natürlich rein
hypothetischen- Fall?

Die Ehefrau scheint zu unterstellen, dass es beim Reiseveranstalter einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz gegeben habe, welcher eine Haftung für daraus resultierende Schäden implizieren könnte. Nun wären die möglichen Schäden, welche die Ehefrau sich faktenfrei herbeispintisiert, aber nicht auf die gemutmaßte Indiskretion des Reisebüros zurückzuführen, sondern auf den herbeispekulierten Seitensprung des Gatten. Wahlweise, wenn es keinen Seitensprung gab, auf die paranoiden Anfälle der Gattin.

Die Folgen trügen demnach die Eheleute. Für den Reiseveranstalter dürfte die Sache hingegen folgenlos bleiben, da sich aus der Schilderung kein Anhaltspunkt für einen Pflichtverstoss seinerseits ergibt.

IANAL

Für den
Reiseveranstalter dürfte die Sache hingegen folgenlos bleiben,
da sich aus der Schilderung kein Anhaltspunkt für einen
Pflichtverstoss seinerseits ergibt.

Ich dachte immer dass der Reiseveranstalter dann die Scheidungskosten, die Kosten zur Wiederherstellung der Ehe sowie die Gehirnwäsche um den Verlust des Ereignisses herbeizuführen hätte… so was aber auch…

Vielleicht habe ich meine Frage nicht klar genug formuliert. Mir ging es hier weniger um eine Bewertung und Einschätzung des psychischen Zustands der Ehefrau. Dies hätte ich eher im Psychologiebrett erwartet.

Fakt ist in diesem Szenario, dass der Ehemann tatsächlich mit der Sekretärin gemeinsam verreist war und dass der Reiseveranstalter den Namen der Sekretärin fälschlicherweise mit der Adresse des Ehepaars verbunden hat. (Die Sekretärin hat bei Buchung der Reise jedoch außer ihrem Geburtsdatum nichts angeben müssen, nur der Ehemann hat seine Adresse angegeben).

Nun interessiert mich, ob dies (nämlich davon auszugehen, dass gemeinsam Reisende auch eine gemeinsame Adresse haben und diese dann für beide Kunden zu nutzen) ein Verstoß gegen den Datenschutz war (der in vorliegendem Fall unglücklicherweise eine ganze Kette von unangenehmen Folgen ausgelöst hat).

Vielleicht weiß jemand eine Antwort?

Danke und Gruß
ulla