Hallo, meine Frage heute!
Darf ein Inkassounterhehmen die Adresse eines Arbeitgeber herausfinden ohne der Zustimmung des Gläubigers?
Natürlich, wie denn sonst sollen Zwangsvollstreckungsmassnahmen wie Lohnpfändung durchgeführt werden?
Da bin ich leider der falsche Ansprechpartner, sorry
Hallo, meine Frage heute!
Darf ein Inkassounterhehmen die Adresse eines Arbeitgeber
herausfinden ohne der Zustimmung des Gläubigers?
Auch wenn eine regelmäßig vereinbarte Rate bezahlt wird zum Zwecke einer höheren Rate???
Natürlich, wie denn sonst sollen
Zwangsvollstreckungsmassnahmen wie Lohnpfändung durchgeführt
werden?
Hallo,
häufig ist das Inkassounternehmen der Gläubiger, da Forderungen häufig an Inakssounternehmen „verkauft“ werden.
Aber selbst, wenn das Inkassounternehmen nur den Auftrag hat, die offene Forderung einzutreiben: Wenn eine Lohnpfändung der einzige Weg ist, muss das Inkassounternehmen ja den Arbeitgeber herausfinden.
Bei strittigen Forderungen ist es häufig empfehlenswert, erst recht, wenn das Mahnverfahren schon weit gediehen ist, einen Anwalt einzuschalten.
Viele Grüße,
W.H.
Hallo,
das kommt darauf an, in welchem Verhältnis das Inkassounternehmen zu dem Gläubiger steht. Generell sind Inkassounternehmen ja legal - und dass ein Gläubiger ein solches Unternehmen einschaltet, um zu ermitteln, wo z.B. Lohnpfändungen möglich sind, dass dürfte m.E. erlaubt sein.
Viele Grüße
Klaus Marwede
Gegenfrage: Ist die Forderung an das Inkassounternehmen verkauft?
Aus meiner Sicht spricht nichts gegen eine Ermittlung des Arbeitgebers, da ein berechtigtes Interesse vorliegen dürfte. Die Art und Weise der Ermittlung wäre ggfs. zu hinterfragen. Oft erfolgt die Ermittlung durch Befragungen der Nachbarschaft, was nach meinem Dafürhalten nicht zu beanstanden ist.
Ja auch dann. Es scheint eine negative vorgeschichte zu geben. Das Inkasso hält in diesem Fall die Vollstreckung (Lohnpfändung) bereit. Sollte also eine Rate ausfallen, wird vollstreckt. Gibt es eine schriftliche Ratenzahlungsvereinbarung? Raten durch Lohnpfändung aufstocken höre ich zu ersten mal. Gibt es keine schriftliche Vereinbarung, kann das Inkasso auch so Vollstrecken.
Hallo Tintenfisch,
ja, das dürfen die. Für Auskunfteien (Inkassounternehmen) gelten Ausnahmeregelungen des BDSG. Nicht alle, aber doch einige und darunter fallen auch die Möglichkeiten einer etwaigen Lohnpfändung in Erwägung zu ziehen.
Der Datenschutzbeauftragte
Hallo, meine Frage heute!
Darf ein Inkassounterhehmen die Adresse eines Arbeitgeber
herausfinden ohne der Zustimmung des Gläubigers?
und noch eine kleine Anmerkung, die höhere Rate die du da ansprichst wäre alles bis auf deinen Pfändungsfreibetrag.
Erstmal vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Es wurde ein Ratenzahlungsplan vom Schuldner erstellt und die 1. Rate wurde auch pünktlich überwiesen. Die erste und die zweite Rate wurde nicht zurücküberwiesen, somit wurde doch meines Erachtens die Ratenzahlung angenommen? Kann denn bei regelmäßigen Zahlungen überhaupt der Lohn gepfändet werden? Danke.
wurde der ratenzahlungsplan vom Inkasso akzeptiert und gegengezeichnet? Eine Rate heisst nicht akzeptiert, eine Rate heisst aber Schuldanerkenntnis. Von Ratenzahlung die Stillschweigend vereinbart wird ist die rede, wenn dem eine Regelmäßigkeit zugrunde liegt. Also schon drei vier raten immer zum gleichen Termin in gleicher höhe.
Oder meintest du mit Schuldner vllt. Gläubiger (inkasso)? Und was heisst „nicht zurücküberwiesen“? Wieso sollte denn das Inkasso das Geld zurücküberweisen?
JA
Hallo, meine Frage heute!
Darf ein Inkassounterhehmen die Adresse eines Arbeitgeber
herausfinden ohne der Zustimmung des Gläubigers?
Hallo,
Darf ein Inkassounterhehmen die Adresse eines Arbeitgeber
herausfinden ohne der Zustimmung des Gläubigers?
Ich bin kein Spezialist für Inkasso-Unternehmen und deren Verträge, aber mir fällt im Moment kein Grund ein, warum sie es nicht dürfen sollten.
Die Zustimmung des Gläubigers (des Auftraggebers) bräuchten sie nur, wenn es sich um Auftragsdatenverarbeitung handeln würde (ist bei Inkassounternehmen m.E. nie der Fall) oder wenn das in den Verträgen ausdrücklich eingeschränkt ist.
Ansonsten könnte es noch eine unzulässige Datenerhebung sein („Daten sind beim Betroffenen zu erheben“). Zumindest wenn der Betroffene vorher gefragt wurde und keine Auskunft über seinen Arbeitgeber gegeben hat, fällt das auch weg, dann ist die Datenerhebung m.E. zulässig.
Einen Verstoß hat möglicherweise derjenige begangen, der dem Inkassounternehmen Auskunft über den Arbeitgeber gegeben hat, ich weiß ja nicht, wie das Inkassounternehmen den Arbeitgeber ermittelt hat.
Im Detail kann man so etwas immer nur prüfen, wenn man die genauen Umstände inkl. aller Vertragsverhältnisse kennt.
Viele Grüße
Sebastian
Ja, darf jeder .Hat mit Datenschutz nix zu tun
Hallo, meine Frage heute!
Darf ein Inkassounterhehmen die Adresse eines Arbeitgeber
herausfinden ohne der Zustimmung des Gläubigers?
Hallo, die Anfrage macht aus meiner Sicht nur dann einen Sinn, wenn anstelle des Wortes „Gläubiger“ das Wort „Schuldner“ steht. Typischerweise hat nur der Schuldner ein Interesse daran, dass die Adresse seines Arbeitgebers nicht herausgefunden wird.
Es zählt zu den Aufgaben von Inkassofirmen, denjenigen zu finden, der seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Teilweise nutzen diese öffentliche Angaben, teilweise Angaben der Meldebehörden und teilweise die Schufa-Auskunft. Das läuft aber immer rechtmäßig. Schließlich hat unsere Wirtschaftsordnung ein großes Interesse daran, dass Verträge auch eingehalten und ggf. durchgesetzt werden können.
Sie können also davon ausgehen, dass „die“ das „durften“.
Gruss Siegfried
Hallo, meine Frage heute!
Darf ein Inkassounterhehmen die Adresse eines Arbeitgeber
herausfinden ohne der Zustimmung des Gläubigers?
Danke für Ihre Mühe.
Hallo, danke für die Rückantwort. Ich habe für mich entschieden, dasses keine Ratenzahlung gibt. 6 oder gar 12 % Jahreszins macht nur diejenigen reich, die eh das Geld haben. Warum soll ich für 1000 Euro, die ich heute ausgebe, in einem Jahr 1012 Euro zurückzahlen? Zurückzahlen muss ich es auf alle Fälle, weil die einem sonst die Hölle heiß machen.
Ihnen alles Gute.
Gruss Siegfried
Danke für Ihre Mühe.
Hallo, vielleicht die Frage verwirrt mich etwas. Vielleicht sollten wir erst mal die Begrifflichkeiten klären. Gläubiger ist der, der Geld bekommt. Schuldner, der der es bezahlen muss.
Im Regelfall wird ja gerade deshalb ein Inkassounternehmen eingeschaltet, um ggf. eine Lohnpfändung vorzunehmen.
Hallo, meine Frage heute!
Darf ein Inkassounterhehmen die Adresse eines Arbeitgeber
herausfinden ohne der Zustimmung des Gläubigers?
Diese Frage ist für mich nicht ganz nachvollziehbar bzw. mißverständlich.
Der Gläubiger beauftragt in der Regel das Inkassobüro um vom Schuldner Geld zu bekommen. In diesem Zusammenhang erteilt er dem Inkassobüro auch Inkassovollmacht u.a.auch um gerichtliche Maßnahmen wie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Kontenpfändung oder Drittschuldnerpfändungen veranlassen zu können.
Weshalb sollte der Gläubiger nicht damit einverstanden sein, daß das Inkassobüro den Arbeitgeber zu ermitteln um die Forderung evtl. auch durch durch Lohn- oder Gehaltspfändung zu realisieren?
Wenn also der Inkassoauftrag und die Inkassovollmacht ohne spezielle Einschränkungen dem Inkassobüro erteilt wurde, also nicht ausdrücklich die Ermittlung des Arbeitgebers untersagt wurde, ist die Vorgehensweise des Inkassobüro zulässig und die Ermittlung des Arbeitgebers nicht zu beanstanden.
Hallo, meine Frage heute!
Darf ein Inkassounterhehmen die Adresse eines Arbeitgeber
herausfinden ohne der Zustimmung des Gläubigers?