Datenschutz innerhalb Unternehmensgruppe

Hallo und vorab schonmal vielen Dank! :smile:

VORGESCHICHTE:

Nehmen wir an, es gibt eine Zeitarbeitsfirma A, welche laut eigener aussage zu einer Unternehmensgruppe (Name unbekannt) gehört, zu welcher auch die Zeitarbeitsfirmen B, C, D, E, F usw. gehören.

Auf keiner der Webseiten der von A, B, C, D usw. ist ersichtlich, daß diese Firmen zusammengehören, jede Seite hat ein eigenständiges Impressum mit eigenständiger Firmenbezeichnung, lediglich die Adressen gleichen sich teilweise.

Nun geht Person X ein Arbeitsverhältnis mit Firma A ein. Wegen diverser Unstimmigkeiten und einer Beschwerde von X wegen ausbleibender Zahlungen wird X während der Probezeit gekündigt.

Die Kündigung erfolgt am 14.05. mit Wirkung zum 18.05. (gemäß Tarifvertrag).

PROBLEM:

Am 17.05. meldet sich Firma B mit der Nachfrage, ob man Interesse an einer Arbeitsstelle habe. Da X diese Firma unbekannt ist, bohrt er nach, wo die Firma seine Daten her hat und bekommt die Antwort „vielleicht haben Sie sich ja mal bei einer Schwesterfirma beworben“. Nachdem X merkt, daß diese Firma zu der Unternehmensgruppe gehört, lehnt er ab und weist darauf hin, daß er von keiner Firma dieser Gruppe mehr belästigt werden möchte.

Am 21.05. meldet sich Firma C mit der Nachfrage, ob man Interesse an einer Arbeitsstelle habe. Der Name ist X bekannt, daher lehnt er direkt mit gleichem Hinweis ab.

FRAGE:

Dürfen die Firmen untereinander die Daten von X austauschen? Im Arbeitsvertrag gibt es keine Datenschutz-Klausel und eine spezielle Einwilligung wurde nie unterschrieben.

Ich würde mal sagen: Nein!
Oder vllt doch^^ Die Durchsetzung dieses Datenschutzes ist sowieso höchst kompliziert, es ist ja schon schwierig, gegen irgendeine Werbefirma etwas erfolgreich zu unternehmen, die deine Daten sicherlich illegal bekommen hat.
Aber ich hab’ keine Ahnung von dem juristischen Hintergrund.
Ich schreibe einfach mal was, mich deprimiert es immer, wenn ein Artikel ganz ohne Antworten ist.

Hi Moods,

FRAGE:

Dürfen die Firmen untereinander die Daten von X austauschen?
Im Arbeitsvertrag gibt es keine Datenschutz-Klausel und eine
spezielle Einwilligung wurde nie unterschrieben.

das hat mich jetzt auch inteessiert. Der Nachweis woher die deine Daten haben, wird vermutlich schwierig sein, da es genug legale ‚Ausreden‘, bzw. Möglichkeiten gibt, an Adressen heranzukommen.

Ich habe dies gefunden, was vielleicht ein bisschen hilft:
http://209.85.135.104/search?q=cache:iInXUoVLWgwJ:ww…

[…]Diese Übermittlung ist dann unzulässig, wenn dem
„schutzwürdige Interessen“ des Betroffenen ent-
gegenstehen. Das Gesetz vermutet solche Interes-
sen, wenn es sich um Daten handelt, die sich „auf
strafbare Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten
sowie bei Übermittlung durch den Arbeitgeber auf
arbeitsrechtliche Rechtsverhältnisse beziehen“. […]

Marion