Datenschutz - Nutzung fremder Email-Adresse

Hallo.
folgendes Szenario könnte passiert sein:

Die Person A ist mit Person B bekannt.
Person A bekommt via Email eine Rechnung vom Email-Anbieter xyz.
In dieser Email geht es um eine offene Rechnung von Person B.
Die Email ist kein Fake, die (in der email angegebenene) Kundennr. gehört Person B.
Person B ist Kunde beim Email-Anbieter XYZ. Person A war NIE Kunde bei der Firma XYZ.
Person B äußert sich nicht dazu.

Offensichtl. hat Person B die Email Adresse von Person A dort angegeben.
Die Firma XYZ gibt keine Auskunft wer u. in welchem Zusammenhang die Email Adresse angeben wurde wg. Datenschutz.
Ja schön u. gut, aber was ist mit den Daten = Email-Adresse von Person A?

Kann man die Firma XYZ dazu bringen mitzuteilen wer u./o. in welchem Zusammenhang denen die Email Adresse gegeben hat?
Was kann man überhaupt hier tun?

Ach ja, die Weitergabe der Email-Adresse geschah OHNE Wissen u. OHNE Einverständnis von Person A…

Eure Meinung?

ciao, linita

Hallo Line,

jeder kann jedermanns email-Adresse angeben. Von daher ist die Frage aber etwas unzureichend, weil nicht klar ist, wo das Problem denn nun eigentlich liegt.

Email-Adresse alleine bedeutet jedenfalls eigentlich gar nichts.

Gruß!

Horst

Hallo,
Datenschutz zieht immer nur gegenüber Dritten, also sollte es kein Problem sein, die Daten an die Adresse zu schicken, die auf der Rechnung steht.
Sollten da falsche Daten angegeben sein, setzt man den Anbieter davon in Kenntnis und erstattet Anzeige.
Gruß

Hallo.
Person A und B sind miteinander bekannt.

Die Daten der email sind auch alles echt, Name + Kundennr. von Person B, über die offene Rechnung wußte A auch Bescheid.

Problem:
Kann einfach JEDER die email-Adresse von Person A als seine eigene ausgeben?
Es muß doch möglich sein von der Firma XYZ zu erfahren wer die Email-Adresse von Person A bei denen angegeben hat.
klar, vermutlich Person B (war ja Name + Kd-Nr. von B).
Leider äußerst sich Person B nicht zu den Anschuldigungen.

Person A ist nicht erfreut darüber das Person B die email adresse (von A) als die eigene ausgibt.

Was kann man gegen Person B unternehmen?

Wenn Name und Kundennummer von Person B stammen, ist es ja kaum ein Problem. Man teilt dem Rechnungssteller einfach mit, dass Person B nicht über diese email zu erreichen ist und teilt gegebenenfalls eine aktuelle email mit.

Gruß!

Horst

die antwort geht an der frage vorbei:frowning:

hat Person A einen Anspruch darauf mitgeteilt zu bekommen, von WEM u./o. in WELCHEM ZUSAMMENHANG die email adresse (von Person A) angeben wurde.

vermutlich Person B, aber diese Person äußerst sich nicht dazu.

deshalb fragt sich Person A ob sie einen Anspruch darauf hat von der Firma xyz diese Auskunft zu erhalten.

stell dir mal vor deine freunde lassen ihre rechnungen künftig zu deiner email addy senden.
natürlich ohne dein wissen /einverständnis. auf nachfrage was das soll, wird natürlich nicht geantwortet. wie würdest du das finden?

Guten Tag,

ist doch bestimmt interessant zu erfahren was der andere bestellt.