Guten Tag zusammen,
Darf man öffentlich zugängliche Daten von bestimmten Personen speichern und für eigene Werbezwecke nutzen?
Also Daten von Facebook, MySpace, eMailadressen etc…
Es soll so eine Übersicht von einer Person zusammengefaßt werden wobei die Daten alle im schon im Netz zu finden sind und nur von mir verwendet werden. Keine Weitergabe an Dritte.
Ist das legal? Braucht man eine Vollmacht?
Hallo,
wenn man sich ein Profil erstellt im Sinne von z.B. Bookmarks/Lesezeichen zu bestimmten Profilen, dann dürfte das kein Problem darstellen.
Wenn man allerdings sämtliche öffentlich zugänglichen Daten in einer Art Datenbank zusammenführt und dort ev. sogar noch eigene Notizen speichert, dann wird es datenschutzmäßig schon sehr „eng“. Die Weitergabe an Dritte ist ohnehin kritisch zu sehen.
Hinzu kommt, dass Verbraucher immer mehr verärgert über sowas reagieren. Es macht schon deshalb sehr viel Sinn, das Einverständnis seiner Werbekunden zu haben.
Vielleicht sollte man mit einem Marketing-Experten darüber diskutieren, wie man dieses Einverständnis erlangt.
Viele Grüße
Klaus Marwede
Hallo Fernsehkoch,
kurze Antwort: Nein, darf man nicht.
Begründung:
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beinhaltet ein generelles Verbot der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, nennt aber ein paar Erlaubnisvorbehalte. Hierzu zählen u.a. die ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen oder andere gesetzliche Vorschriften, wie z.B. die Erfassung von notwendigen Daten zur rechtssicheren Abwicklung von Verkäufen u.ä.
Eine weitere Ausnahme bildet das sogenannte Listenprivileg. Hierunter fallen Listendaten - aus öffentlich zugänglichen Verzeichnissen - zur Briefwerbung, nicht jedoch Kommunikationsdaten wie Telefonnummer oder Mailadresse.
Entscheidend ist jedoch die allgemeine Zugänglichkeit und die ist bei Facebook und MySpace nicht gegeben. Selbst die Angaben im Impressum einer Webseite zählen nicht zu den allgemein zugänglichen Verzeichnissen.
Du benötigst das Einverständnis der Betroffenen, wenn Du ihnen Werbemails schicken möchtest!
Ich gehe mal davon aus, dass Du hier B2C, also Privatkunden als Zielgruppe hast.
Viele Grüße
Robert
Ich versuche, Dein Anliegen zu verstehen…
Du (Person A) suchst Dir im Internet Daten von Person B,C und D heraus und stellst Dir daraus irgend etwas zusammen.
(Das ist okay, auch datenschutzmäßig.)
Und dann? Du schreibst von „eigenen Werbezwecken“?
Bitte erläutere mir das mal etwas mehr.
Otto
Bei Postanschriften bin ich mir nicht sicher, da würde ich einen Wettbewerbsfachmann fragen.
Aber: Ganz große Vorsicht bei Mailadressen. Schon die erste unaufgeforderte Werbemail ohne ausdrückliche Zustimmung des Empfängers begründet einen Unterlassungsanspruch! Da hast Du dann ruckzuck eine Abmahnung am Hals und das kann teuer werden. Ist m.E. aber auch richtig so.
Hallo,
dies müsste man im Detail prüfen, das geht nicht so zwischen Tür und Angel. So viel aber schon mal:
Daten von Facebook, MySpace etc. sind nicht öffentlich zugänglich, sondern nur für Mitglieder der jeweiligen Netzwerke. Dass jeder sich da anmelden kann, spielt dabei keine Rolle. Öffentlich zugänglich sind nur Daten aus Telefonbüchern usw.
Daten aus öffentlichen Quellen können ohne Einwilligung des Empfängers nur für Werbung per Post verwendet werden, nicht per E-Mail, Telefon, SMS usw., und auch das müsste man im Detail prüfen.
Bei der Verwendung der Daten sind auch wieder Vorschriften zu beachten.
Viele Grüße
Sebastian
Meiner Meinung nach gilt hier das sogenannte Listenprinzip. Das heißt, man kann Daten selber aus öffentlichen Verzeichnissen ( zB Telefonbuch) sammeln und für eigene Zwecke nützen. Aber Vorsicht: Email und Telefonwerbung sind nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb trotzdem untersagt. Briefwerbung ist möglich.
Hallo,
der §28BDSG Abs.3 Satz 1 erlaubt die Verarbeitung und Nutzung, sofern diese aus öffentlich zugänglichen Verzeichnissen erhoben wurden und nur für eigene Zwecke verwendet werden(was ja hier der Fall ist).
Aber Achtung:
- Das Internet selbst ist kein Verzeichniss. Als Verzeichnisse gelten z.B. das Telefonbuch oder Facebook etc.
- Bei der Nutzung von Facebook und co. musst du darauf achten, keine Urheberrechte zu verletzen. Dazu mal die AGB durchschauen, ob das Auslesen von Daten verboten ist.
- Als letzter Punkt noch ein Wort zum Thema e@mail Adresse. Die darfst du zwar gewinnen wie oben beschrieben. Allerdings verbietet das UWG (G,esetz gegen unlauteren Wettbewerb das Zusenden von e@mails, wenn der Empfänger das nicht vorher erlaubt hat oder schon Kunde von dir ist.
Das sind die gesetzlichen Regelungen. Hoffe, das hilft dir ein wenig weiter.
Beste Grüße
Ulliyo
Hallo und Guten Tag,
grundsätzlich ist das Datenschutzrecht „Zweckbestimmt“, d.h. es kommt darauf an, was Sie mit den Daten vorhaben.
Eine Zusammenstellung eines „Dossiers“ (darauf läuft es hinaus) ist für private Zwecke relativ unbedenklich.
Allerdings sollten Sie beachten, dass die „öffentlich zugänglichen Informationen“ i.d.R. nicht dafür gedacht sind, ein Dossier zu erstellen (auch wenn das leider häufig passiert).
Die nächste Frage ist: wie sichern Sie diese Daten vor Missbrauch? Stellen Sie sich vor, das von Ihnen erstellte Dossier kommt in falsche Hände, dann wären Sie u.U. für alle Schäden haftbar; Leumundverlust inklusive.
Eine Vollmacht werden Sie i.d.R. nicht bekommen.
Fazit: Sie können das tun, sollten aber nicht nur aus Rücksicht auf die fremden personenbezogenen Daten sondern auch aus Eigenschutz eine hohe Sorgfalt walten lassen.
Würden Sie dies beispielsweise im gewerblichen Sinne tun, geht ohne Einverständnis („Vollmacht“) z.B. nur sehr wenig und Sie machen sich grundsätzlich strafbar, wenn die Erhebung und Nutzung nicht durch Rechtsvorschrift gedeckt ist.
Gruß
Hallo,
wenn es nur für eigene Zwecke ist, greift § 28 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 3 BDSG (Daten aus öffentlichen Quellen, http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__28.html). Eine gesonderte Einwilligung des Betroffenen ist dann nicht erforderlich. Bei der Nutzung sind selbstverständlich bereichsspezifische Regelungen (wie z.B. die Unzulässigkeit werblicher E-Mails oder FAXe ohne ausdrückliche und vorherige Einwilligung oder die Unzulässigkeit werblicher bei VerbraucherInnen ohne ausdrückliche und vorherige Einwilligung).
Viele Grüße,
W.H.