Hallo,
das kommt ganz darauf an.
Wenn Sie noch nicht volljährig sind, haften Ihre Erziehungsberechtigten evtl. für Ihre Schulden.
Wenn Ihre Mutter als Bürge oder Mitkkreditnehmerin eingetragen ist, haftet sie für den Kredit, für den sie gebürgt hat.
In beiden Fällen hat der Gläubiger sogar die Pflicht zur Information. Wenn beides nicht der Fall ist, könnte es sich allerdings um einen nicht ganz so seriösen Einschüchterungsversuch handeln. Es stellt sich allerdings die Frage, wie der Gläubiger auf die Idee kommt, das Geld von Ihrer Mutter eintreiben zu können, wenn sie nicht für den Kredit bürgt oder Mitkreditnehmerin ist.
Sollten Sie den Verdacht haben, dass es sich in Ihrem Fall um eine unzulässige Datenübermittlung handelt, können Sie sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden.
Grüße,
W.