Datenschutz recht

hallo folgendes meine mutter hat mich heute angerufen und mir mittgeteilt das ein gläubiger sie angerufen hat und sie über mich und meine schulden informiert hat und über sie das offene geld eintreiben will obwohl nachweisloch ratenzahlung vereinbart isst.
darf der gläubiger einfach meine daten und so weiter weitergeben und was kann ich jetzt tun

Dein Alter wäre bei dieser Frage von unschätzbarem Wert :wink:

Dein Alter wäre bei dieser Frage von unschätzbarem Wert :wink:

das alter beträgt 37 jahre

Hallo „henne11“!

Ohne genauere Kenntnis der Vorgaben (vertragliche Regelungen, Alter beziehungsweise Geschäftsfähigkeit des Schuldners, eventuelle Bürgschaft der Mutter, etc.) kann ich leider keine Aussage treffen, sorry.

Mit freundlichen Grüßen,

Stefan

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Guten Morgen,
natürlich ist das Übermitteln Ihrer Daten an Dritte so nicht zulässig. Schreiben Sie an den Gläubiger, stellen Sie den Sachverhalt neutral dar. Stellen Sie anschließend die Frage, mit welcher Rechtsgrundlage die Daten preisgegeben wurden. Abschließend stellen Sie fest, dass Sie sich vorbehalten, die zuständige Aufsichtsbehörde einzuschalten, wenn Sie bis zum x.x. keine Antwort erhalten. Über das Antwortschreiben informieren Sie mich, Zu mehr kann ich mit Ihren bisherigen, wenigen Informationen momentan nicht raten. www.mvr-datenschutz.de

Ergänzung meiner Antwort:

Rufen Sie auf keinen Fall den Gläubiger an, sondern schreiben oder mailen Sie! Damit haben Sie später im Verfahren eine schriftliche, bestenfalls unwidersprochene Grundlage und den Sachverhalt dokumentiert!
www.mvr-datenschutz.de

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hallo danke schon im vorraus . ich werde dies jetzt tun, welche aufsichtsbehörde meinen sie den , davon hab och nochts gehört bis jetzt. danke nochmals und melde mich bei weiteren infos wieder an sie

Die zuständige Aufsichtsbehörde hängt von Ihrem Wohnort ab. Sind Sie volljährig (weil Ihre Mutter angerufen wurde…) ? mvr

hallo danke schon im vorraus . ich werde dies jetzt tun,
welche aufsichtsbehörde meinen sie den , davon hab och nochts
gehört bis jetzt. danke nochmals und melde mich bei weiteren
infos wieder an sie

ja ich bin 37 jahre alt , ich wohne ihn dahn:

Die zuständige Aufsichtsbehörde hängt von Ihrem Wohnort ab.

Sind Sie volljährig (weil Ihre Mutter angerufen wurde…) ?
mvr

hallo danke schon im vorraus . ich werde dies jetzt tun,
welche aufsichtsbehörde meinen sie den , davon hab och nochts
gehört bis jetzt. danke nochmals und melde mich bei weiteren
infos wieder an sie

In welchem Bundesland liegt Dahn? Rufen Sie mich doch kurz an, dann geht das schneller und zielgenauer! www.mvr-datenschutz.de

es liegt in rheinland pfalz,

In welchem Bundesland liegt Dahn? Rufen Sie mich doch kurz an,
dann geht das schneller und zielgenauer!
www.mvr-datenschutz.de

http://www.datenschutz.rlp.de/de/kontrolle.php?subme…

s liegt in rheinland pfalz,

In welchem Bundesland liegt Dahn? Rufen Sie mich doch kurz an,
dann geht das schneller und zielgenauer!
www.mvr-datenschutz.de

danke , wenn ich weiteres weis melde ich mich wieder danke nichmals
http://www.datenschutz.rlp.de/de/kontrolle.php?subme…

s liegt in rheinland pfalz,

In welchem Bundesland liegt Dahn? Rufen Sie mich doch kurz an,
dann geht das schneller und zielgenauer!
www.mvr-datenschutz.de

Hier greift offenbar das Schuldrecht.
Sind Sie 18? Stammen die Schulden noch aus der Zeit wo Sie minderjährig waren?
Hat Ihre Mutter für etwas gebürgt?

Ohne Hintergrundwissen kann ich nicht sagen, ob hier evtl. ein Verstoß vorliegt. Dies ist auch keine Rechtsberatung.

hallo ich bin 37 und die schulden sind von letztem jahr

hallo ich bin 37 jahre alt meine mutter hat noch nie für irgendetwas gebürt es geht um 3oo euro . eine ratenzahlungsvereinbarung wurde per mail und briefpost geregelt.

Hallo ,

telefonisch ist immer ein Problem… man könnte wohl was dagegen machen aber er kann aber vor Gericht alles abstreiten…

Lass am besten alles so wie es ist. Wenn du bezahlen kannst , mach es … sonnst ruf den an und sag dem das du kein Geld hast und seine Drohungen auch nichts nutzen…
Viel Glück

Hallo henne11,

es tut mir leid, zu deiner Frage kann ich keine zuverlässige Antwort geben (mein DS Schwerpunkt ist der Bereich Datenschutz in der Verwaltung, z.B. Schule).

Gefühlt halte ich das ganze aber für unzulässig und bewusst eingesetzt, um -wozu auch immer- Druck aufzubauen.
(Solltest du noch nicht volljährig sein, ist das Vorgehen des Gläubigers allerdings zulässig.)

Lass dich nicht einschüchtern
Mit Gruß
hanapha

Hallo henne11, ich darf ihnen keine Rechtsauskünfte erteilen, dies ist nur Rechtanwälten vorbehalten, so das ich Ihnen nur mein Verhalten darlegen möchte. In keinen Fall auf ungebetene Telefonanrufe reagieren und verunsichern lassen. Schon gar nicht, wenn es es um Geldzahlungen geht. Wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale.
Gruß Thomas

Hallo henne11,

Also prinzipiell ist das absolut nicht in Ordnung, und
nicht rechtens.
Es gibt jedoch Ausnahmen:

  • Sie sind minderjährig
  • Ihre Mutter ist ihr gesetzlicher Vormund
  • Ihre Mutter haftet aus sonstigen Gründen mit (z.B.
    weil sie bürgt o.ä.)

Ich hoffe, ich konnte helfen.