Hallo!
Ich hoffe ich bin hier richtig mit dem Sachverhalt…
Folgendes:
Person A ist BaföG-Empfänger und kann sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen, und wohnt mit Person B in einer WG. B ist angemeldet und zahlt den vollen Rundfunkbeitrag. Nun bekommt A die Aufforderung sich entweder anzumelden oder - sofern bereits für den Haushalt der Beitrag entrichtet wurde - die Daten des Mitbewohner anzugeben. B möchte aber nicht, dass seine Daten an Dritte weitergegeben werden, somit auch nicht an die ehemalige GEZ. Was wiegt nun schwerer? As Pflicht der Datenübermittlung oder Bs Recht auf Datenschutz seitens A.
Vielleicht kennt hier jemand nen Gestzestext aus dem die Antwort unverbindlich abzuleiten wäre?
Vielen Dank schon mal für die Mithilfe!