Datenschutz Rundfunkbeitrag

Hallo!

Ich hoffe ich bin hier richtig mit dem Sachverhalt…

Folgendes:

Person A ist BaföG-Empfänger und kann sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen, und wohnt mit Person B in einer WG. B ist angemeldet und zahlt den vollen Rundfunkbeitrag. Nun bekommt A die Aufforderung sich entweder anzumelden oder - sofern bereits für den Haushalt der Beitrag entrichtet wurde - die Daten des Mitbewohner anzugeben. B möchte aber nicht, dass seine Daten an Dritte weitergegeben werden, somit auch nicht an die ehemalige GEZ. Was wiegt nun schwerer? As Pflicht der Datenübermittlung oder Bs Recht auf Datenschutz seitens A.
Vielleicht kennt hier jemand nen Gestzestext aus dem die Antwort unverbindlich abzuleiten wäre?

Vielen Dank schon mal für die Mithilfe!

Hallo,

die gesetzlichen Grundlagen findet man im Rundfunkstaatsvertrag:

http://www.media-perspektiven.de/3922.html

Gruß Merger

Hallo,

Ich hoffe ich bin hier richtig mit dem Sachverhalt…

Aber ja. Auch wenn hier noch GEZ und nicht Beitragsservice steht.

Person A ist BaföG-Empfänger und kann sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen , und wohnt mit Person B in einer WG. B ist angemeldet und zahlt den vollen Rundfunkbeitrag.

(Hervorhebung von mir, wir kommen darauf noch zurück.)

Nun bekommt A die Aufforderung sich entweder anzumelden oder - sofern bereits für den Haushalt der Beitrag entrichtet wurde - die Daten des Mitbewohner anzugeben. B möchte aber nicht, dass seine Daten an Dritte weitergegeben werden, somit auch nicht an die ehemalige GEZ.

Also wenn B angemeldet ist und den Beitrag bezahlt, dann sind doch seine Daten schon beim Beitragsservice??

Was wiegt nun schwerer? As Pflicht der Datenübermittlung oder Bs Recht auf Datenschutz seitens A.
Vielleicht kennt hier jemand nen Gestzestext aus dem die Antwort unverbindlich abzuleiten wäre?

Wurde ja schon verlinkt. Zum einen kann sich A doch einfach befreien lassen. Dazu muss er freilich aktiv werden. Bafög-Bescheid hinschicken und fertig. Dafür braucht es Bs Daten nicht. Geht natürlich nicht rückwirkend. Und da Bs Daten schon beim Beitrasservice vorliegen, kann man mit dessen Angabe da auch kein Geheimnis mehr verraten. Insofern kann ich hier kein Problem sehen bzw. habe es nicht kapiert.

Grüße

Hallo,

die gesetzlichen Grundlagen findet man im
Rundfunkstaatsvertrag:

http://www.media-perspektiven.de/3922.html

Ich habs jetzt mal überflogen, aber ich habe de Stelle nicht gefunden, wo denn Person B auf Verlangen von Person A dieser (nämlich Person A) seine „GEZ-Teilnehmernummer“ (also die von Person B) mitzuteilen hat.
Vllt kennt sich ja jemand genauer aus, und kann mir kurz die Stelle aufzeigen, vielen Dank.

Gruß
T.

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