Hallo!
In Deutschland werden ja massenweise Stadionverbote verhängt. Mich würden mal die rechtlichen Grundlagen, insbesondere hinsichtlich des Datenschutzes, interessieren. Beispiel von der Internetseite http://www.uebersteiger.de/67/text_2.html
Gängige Praxis ist diese Art der willkürlichen Stadionverbote schon lange in Deutschland. Auch wenn die Vereine die Hausherren sind, so werden doch die meisten Verbote von der Polizei „vorgeschlagen“ und von den Vereinen ohne diese zu hinterfragen abgenickt bzw. offiziell ausgesprochen.
Nehmen wir mal folgenden Fall an: A befindet sich in einem Stadion und verstößt gegen die Stadionordnung bzw. begeht eine Gesetzeswidrigkeit. Die Polizei nimmt A’s Personalien auf. Das Stadion gehört dem Verein. Zivilrechtlich kann der Verein nichts von A verlangen, da kein Vermögensschaden entstanden ist. Darf die Polizei bzw. die Statsanwaltschaft die Daten von A an den Verein weiterleiten? Nach welcher Rechtsgrundlage geschieht dies? Kann A irgendwie widersprechen?Darf die Polizei oder der Verein A’s Daten an andere Vereine oder den DFB weiterleiten? Schließlich werden ja ständig bundesweite Stadionverbote verhängt, obwohl die Ausrichter der Spiele ja meist andere Vereine, und somit Dritte sind?
Abwandlung: A begeht außerhalb des Stadionsbereichs (vor/nach dem Spiel) eine Gesetzesübertretung? Darf die Polizei A’s Daten an den Verein weitergeben? Darf die Polizei die Personalien an Vereine oder den DFB/FIFA etc. weitergeben?
Viele Grüße
Axel
Hallo Axel,
bereits im Dezember 1992 erstellte eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Sportveranstaltern und Politikern das „Nationale Konzept Sport und Sicherheit“.
Das Stadionverbot an sich wird mit dem Hausrecht begründet, die Weitergabe von Daten durch die Polizei - schon bei Ermittlungsverfahren - wird gar nicht erst in Frage gestellt.
Neben der Datei „Stadionverbote“ gibt es noch eine Datei „Gewalttäter Sport“. Letztere wird nicht an die Vereine weitergegeben.
Das Konzept sieht vor, dass die Polizei straffällige Fans einer Prüfstelle meldet, die dann entscheidet, ob ein Stadionverbot ausgesprochen wird. Entscheidet die Prüfstelle für ein Verbot, dann ergeht eine Mitteilung an die Zentralstelle. In diesen Mitteilungen wird sehr wohl der Grund angegeben, und zwar in der Form: „Das Stadionverbot wurde verhängt, weil…“
Der feine Unterschied zwischen den beiden genannten Dateien liegt dann vermutlich darin, dass die Begründung bei Stadionverboten nicht gespeichert wird.
Was die Straftat außerhalb des Stadions angeht, so gilt hierfür das gleiche. Da macht das Konzept keinen Unterschied.
Dürfen die das? Das ist zumindest bis heute strittig. Interessant ist aber folgender Protokollvermerk in dem Konzept:
„Die Sportministerkonferenz orientiert sich im Rahmen des ‚Nationalen Konzeptes Sport und Sicherheit‘ stärker an pädagogisch und präventiv ansetzenden Maßnahmen und steht aus diesen Gründen der Einführung bundesweit gültiger Stadionverbote kritisch gegenüber. Dieser Grundsatz gilt auch für den möglichen Einsatz einer in Betracht gezogenen Zentralstelle zur Registrierung von Stadionverboten.“
Gruß!
Horst
Hallo Axel,
WildAlf hat schon viel richtiges geschrieben, ich werde bloss noch ergänzen.
Nehmen wir mal folgenden Fall an: A befindet sich in einem
Stadion und verstößt gegen die Stadionordnung bzw. begeht eine
Gesetzeswidrigkeit. Die Polizei nimmt A’s Personalien auf. Das
Stadion gehört dem Verein. Zivilrechtlich kann der Verein
nichts von A verlangen, da kein Vermögensschaden entstanden
ist.
Quatsch. Der Verstoss gegen die Stadionordnung ist m.E. ein Ahusfriedensbruch, den die Polizei auf Anzeige des Eigentümers verfolgt.
Darf die Polizei bzw. die Statsanwaltschaft die Daten von
A an den Verein weiterleiten?
ja
Nach welcher Rechtsgrundlage geschieht dies?
nach der gleichen, wie dir die Polizei die Adresse mitteilt, wenn jemand deinen gartenzaun ramponiert hat.
Kann A irgendwie widersprechen?
nein
Darf die Polizei oder der Verein A’s Daten an andere Vereine
oder den DFB weiterleiten?
Wie es Datenschutzmässig aussieht weiss ich nicht. Ich kann mir aber vorstellen, dass diese Erlaubnis bestandteil der Stadionordnung ist.
Schließlich werden ja ständig bundesweite
Stadionverbote verhängt, obwohl die Ausrichter der Spiele ja
meist andere Vereine, und somit Dritte sind?
Zum generellen Proceder: Alle BL1/2(/RL)- Vereine müssen u.a. unterschreibben, dass sie Stadionverbote der anderen Vereine umsetzen. Dies ist genauso Pflicht wie die ganzen materiellen Lizenzunterlagen. Bisher hat noch keine dagegen aufbegehrt. Es geht ja nur um paar tausend Leute.
Ciao maxet.
Hallo,
ich sehe gerad auf der Seite
http://www.polizeireport-hamburg.de/
(links auf ein Event klicken)
unverpixelte Fotos von Ottonormalbürgern.
Ist das wirklich mit dem datenschutz vereinbar ?
fragt sich
maxet
Hallo Maxet,
erstmal danke für den Bilderlink.
Trotzdem scheinst du meine Frage und WildAlfs Antwort nicht ganz verstanden zu haben.
Nehmen wir mal folgenden Fall an: A befindet sich in einem
Stadion und verstößt gegen die Stadionordnung bzw. begeht eine
Gesetzeswidrigkeit. Die Polizei nimmt A’s Personalien auf. Das
Stadion gehört dem Verein. Zivilrechtlich kann der Verein
nichts von A verlangen, da kein Vermögensschaden entstanden
ist.
Quatsch. Der Verstoss gegen die Stadionordnung ist m.E. ein
Haufriedensbruch, den die Polizei auf Anzeige des Eigentümers
verfolgt.
Der letzte Satz war eine fiktive Situationsbeschreibung.
Darf die Polizei bzw. die Statsanwaltschaft die Daten von
A an den Verein weiterleiten?
ja
Woher weißt du das?
Nach welcher Rechtsgrundlage geschieht dies?
nach der gleichen, wie dir die Polizei die Adresse mitteilt,
wenn jemand deinen gartenzaun ramponiert hat.
Dann habe ich ja auch einen zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch und brauche die Personalien für die Schadensregulierung. Du scheinst den Unterschied nicht zu erkennen. Es mag ja verständlich sein, wenn die Polizei zur Durchführung des Hausverbots die Personalien an den Verein weiterleitet. Aber das sollte nur geschehen, wenn das Fehlverhalten innerhalb des Stadions passiert.
Kann A irgendwie widersprechen?
nein
Woher weißt du das?
Darf die Polizei oder der Verein A’s Daten an andere Vereine
oder den DFB weiterleiten?
Wie es Datenschutzmässig aussieht weiss ich nicht. Ich kann
mir aber vorstellen, dass diese Erlaubnis bestandteil der
Stadionordnung ist.
(Hervorhebung von mir)
Warum antwortest du auf eine Frage zum Datenschutz, wenn du keine Ahnung von Datenschutz hast?
Schließlich werden ja ständig bundesweite
Stadionverbote verhängt, obwohl die Ausrichter der Spiele ja
meist andere Vereine, und somit Dritte sind?
Zum generellen Proceder: Alle BL1/2(/RL)- Vereine müssen u.a.
unterschreibben, dass sie Stadionverbote der anderen Vereine
umsetzen. Dies ist genauso Pflicht wie die ganzen materiellen
Lizenzunterlagen. Bisher hat noch keine dagegen aufbegehrt.
Wie das Procedere ist, ist ja nicht unerheblich, dennoch beantwortet dies nicht die Frage der Rechtmäßigkeit.
Es geht ja nur um paar tausend Leute.
Du hast vergessen zu sagen, es geht ja nur um Fußballfans, also um quasi nicht-rechtsfähige Menschen.
Viele Grüße…
nach CHEMNITZ!!!
Axel