Datenschutz/Telefonische Anfragen

Guten Tag,
meine Frage betrifft telefonische Auskünfte an Dritte bei Versicherungen.

Ich bin 27 Jahre alt und habe seit vielen Jahren eine Autoversicherung auf meinem Namen bei einer Direktversicherung. Nun trat leider der Fall aus, dass mein Auto wegen eines nicht bezahlten Quartals stillgelegt wurde.

Wie kann es sein, dass meine Mutter ohne mein Wissen telefonisch den offenen Betrag erfragen konnte?

Für mich ist das ein Verstoß gegen den Datenschutz. Auf der Internetseite meiner Versicherung finde ich leider dazu keine Information und werde lediglich darauf hingewiesen, dass sie sich nach dem Datenschutzgesetz richten.

Mich würde nun interessieren, ob da ein tatsächlicher Verstoß vorliegt und ob ich meine Versichung deswegen z.B. Abmahnen kann.

Im Voraus vielen Dank.

Hallo,

nach Deiner Schilderung gehe ich hier von einer Datenschutzverletzung aus.

An Deiner Stelle würde ich die Versicherungsgesellschaft (dort z.Hd. des Datenschutzbeauftragten) anschreiben, den Fall schildern und um Stellungnahme bitten. Wenn diese nicht zufriedenstellend sein sollte, kannst Du Dich mit einer Beschwerde an den für Dein Bundesland zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten wenden.

Wünsche Dir viel Erfolg dabei.

Henning

Hallo,

sofern Ihre Mutter keinen Zugriff auf Informationen hatte, die sie legitimiert hätten
(z.B. Telefon-Pin) etc., könnte hier ein Verstoß vorliegen.

Sie können sich in diesem Falle an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden, in
deren Zuständigkeitsbereich sich der Versicherer befindet.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.datenschutz.de

Viele Grüße


Dipl.-Kfm. Marc Althaus
DSEXTERN Datenschutzberatung e.K.

Rödingsmarkt 39
20459 Hamburg

[email protected]
Telefon: 040-65993420
Fax: 040-63307902
http://www.dsextern.de

Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Handelsregisternummer: HRA 110057

Hallo,

Zulässigkeitsvoraussetzungen

Eine Datenübermittlung ist zulässig, wenn gesetzliche Übermittlungsbefugnisse oder Verpflichtungen nach dem SGB oder anderen Rechtsvorschriften dies erlauben oder anordnen oder soweit der Betroffene hierin ausdrücklich eingewilligt hat (§ 67 b Abs. 1 SGB X).

Einwilligung:

An die Einwilligung zur Datenübermittlung sind strenge Anforderungen gestellt:

Aus konkretem Anlass

Im Einzelfall

Zeitlich aktuelle Abgabe

Das Enthalten der Art der Daten sowie den Zweck der Datenverwendung

Schriftliche Übermittlung

Die Einwilligung ist als vorherige Zustimmung oder Einverständniserklärung des Betroffenen zu verstehen. Eine Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie auf freier Entscheidung, d. h. ohne Zwang des Betroffenen beruht.

Gruß aus Bochum und geruhsame Feiertage,

Manfred Burr

Hallo,

das kommt ein wenig auf die Situation an. Wenn deine Mutter nur gefragt hat, was denn der monatliche Betrag für ein Auto deiner Marke/deines Baujahres ist und für eine Person deines Alters bzw. deiner Fahrerfahrung und dabei nicht deinen Namen oder andere persönliche Daten verwendet hat, dann ist alles rechtens.

Wenn sie aber deinen Namen/Anschrift oder ähnliches benutzt hat, dann verstößt die Versicherung ganz klar gegen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen.

Kannst selber abmahnen oder die Sache an deinen zuständigen Landesdatenschutzbeauftraten weiterleitern (kostenlos).

Gruß

Eric

Hmm ich würde sagen das ist ein Verstoss. Wenn Auskunft erteilt worden ist über den Betrag im Zusammenhang der damit verbundenen Adresse bzw. der personenbezogener Daten, dann ist dies ein Verstoß…wobei ich nicht weiß wie das ist… wenn Auskunft an direkte Angehörige erteilt wird. Ähnlich ist es wenn ein Gesetz die Auskunft vorschreibt. Bsp. Strafverfolgung oder ähnliches.

  • Ob da viel rauszuholen ist… und sich das lohnt muss allerdings ein Anwalt klären…

Ein schwerer Verstoß kann mehrere 10000 Euro kosten sogar bis 300000 Euro Bußgeld nach § 43 Bdsg.

Vielleicht einfach eine E-mail, oder Brief… an den Datenschutzbeauftragten d. Landes schicken…(bzw. an die Stelle). Eine Beschwerde sozusagen. So kann man zumindest kostenlos der Versicherung an den Karren fahren :wink: