Datenschutz und Artzttermin?

Hallo Wissende,

das neue Datenschutzgesetz und seine Auswirkungen bringen mich zum zweifeln…
Wenn ich versuche telefonisch für meine Eltern einen Arzt Termin zu vereinbaren wird mir das verwehrt mit dem Hinweis auf das neue Datenschutzgesetz, ich benötige eine Vollmacht für diesen Vorgang. Hat schon mal jemand einen solchen Schwachsinn gehört oder weiss wo das nachzulesen sein soll?

Demnächst behaupte ich die Person zu sein für den der Termin sein soll, was geschieht dann, kommt die Arzthelferin vorbei und nimmt Einblick in den Ausweis oder was?
Wenn ich behaupte eine Vollmacht vorliegen zu haben aber weder Fax noch Mailzugriff habe, wie läuft’s dann?
Wer kann dazu etwas klärendes beitragen, ich bedanke mich schon mal vorab
Gruß PM

Du hast vielleicht Sorgen !
Stellt sich das Problem jetzt etwa neuerdings und mehrfach, also bei versch. Praxen ?
Und einen Zusammenhang mit dem (neuen ?) Datenschutz kann ich auch nicht erkennen.
Es geht um eine Terminvereinbarung, nicht etwa um Einsicht in einen Befund oder ähnliches.

Und du hast schon recht, eine Vollmacht (Vorsorgevollmacht etwa) kann man nicht per Mail oder Fax weiterreichen, da müsste man dann persönlich am Schalter der Praxis vorstellig werden.
Wenn es so wäre.
ich kann mir hier nur ein Missverständnis der Arzthelferin vorstellen. Sie hat was falsch aufgefasst oder verstanden.

Mache es dir doch einfach und frage deine Krankenkasse. Wenn nicht die, wer sonst müsste es definitiv wissen, weil sich ja dann bereits dutzende bis 100te Mitglieder beschwert hätten.

mfG
duck313

Was hat die denn damit zu tun?

Natürlich unterliegt die Tatsache, ob eine Person in Behandlung bei einem bestimmten Arzt ist, dem Datenschutz. Wenn ich alle Psychiater der Stadt durchtelefoniere, kann ich sonst unter dem Vorwand der Terminvereinbarung schnell ermitteln, ob du „einen an der Waffel“ hast. Deswegen darf der Arzt telefonisch keine Auskünfte an Fremde geben, und dazu gehören auch die Kinder.

Eine Terminvereinbarung kann jedoch bei verständiger Auslegung der Vorschriften und verständiger Handhabung des Vorgangs natürlich trotzdem möglich sein.

Im hier referierten Fall befürchtet wohl der Arzt, dass im Zuge der Terminvereinbarung Patientendaten herausgegeben werden (beispielsweise dass der Patient bei diesem Arzt in Behandlung ist) und wägt in diesem Fall ab, auf Nummer Sicher zu gehen und das restriktiv zu handhaben. Warum auch nicht, das Wartezimmer ist sowieso voll.

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wäre weit hergeholt. Ein Besteller eines Termins muss doch zwangsläufig wissen, dass die Person für die er bestellt einen solchen Arzt aufsuchen will.
Und es liegt in der Natur der Sache, dass man davon ausgehen muss, der Patient weiß das und ist damit einverstanden.
Und mal ehrlich, welche Arzthelferin kennt alle Patienten an der Stimme ? Weiß sie also, der Anrufer ist der Patient dessen Daten sie schützen soll ?
Das ist lebensfremd und kann nur auf einem Missverständnis beruhen.

Was die Kasse damit zu tun haben soll ?
Na, sie müsste wissen, wenn diese Probleme bei Terminvergaben bekannt sind und sich Mitglieder darüber beschwert hätten.

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Man kann sich bei der freundlichen Bäckereifachverkäufer frühmorgens beim Brötchenkauf und natürlich auch bei der Krankenkasse beschweren. Man fragt sich allerdings, seit wann die Kasse für so etwas zuständig sein soll und man fragt sich auch, welche Handhabe die Krankenkasse haben sollte, zu helfen. Du verwechselst wohl Kassenärztliche Vereinigung und Krankenkasse.

Hierzu noch einmal:

Aber im Endeffekt hast du Recht, wenn der Arzt sicherstellt, dass keine Informationen herausgegeben werden, spricht nichts gegen Terminvereinbarung durch Dritte.

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…Danke erstmal für die Kommentare, ich hab also gar nicht so unrecht mit meinen Zweifeln an der vorgehensweise der Termindisponentin, die treiben da definitiv Bullshit. Jetzt müsste mir noch jemand einen praktikablen Tipp geben wie ich trotzdem zu einem Termin komme. Die Telefonistin beruft sich tapfer auf’s Datenschutzgesetz und ich beiss in den Telefonhörer.

Gruß PM

Der Arzt muss nicht so verfahren, aber er kann so verfahren. Also hast du jetzt zwei Möglichkeiten, entweder du lässt dich bevollmächtigen oder du lässt deine Eltern selbst anrufen.

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Statt Dir ganz schlicht die Einwilligung Deiner Eltern zu besorgen und dem Arzt vorzulegen.

Könnte es sein, dass Du Dir gerne Schwierigkeiten selber machst?

Schöne Grüße

MM

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…ja so was, da hab ich in meiner Einfalt gar nicht dran gedacht dass das so einfach geht. Ich nehm einfach einen halben Tag Urlaub, fahr 35 Kilometer zum Doctor, leg ne Vollmacht vor und lass mir nen Termin geben…
Sag mal geht’s noch ?? :angry:
Nochmal zur Klarstellung, ich will keine Einsicht oder Auskunft über die Krankheiten sondern einfach nur wissen wann ich mit meinen Eltern vorbeikommen kann.
Ich stell mir vor wenn ich demnächst ne Pizza nachhause bestelle. Der weiss dann dass ich nicht kochen kann, meinen Namen und wo ich wohne und dass ich auf der Pizza keine Sardellen mag. Dass ich Alkoholiker bin is auch klar, ich bestell nämlich auch noch en Bier mit.
Welche Daten sind da schutzbedürftiger, ein Datum mit Uhrzeit oder meine Pizzabestellung.
Ich werd einen Weg finden auch ohne zuvor 70Kilometer sinnlos durch die Gegend zu fahren, die Umwelt zu belasten, Urlaub zu verbraten, Parkgebühren und und und und…

Gruß PM

wo liegt das Problem, dass deine Eltern einmal eine Vollmacht für dich beim Arzt abgeben?
Normalerweise dürfte dir der Arzt / die Praxis noch nicht einmal mitteilen, dass deine Eltern da in Behandlung sind.
Nennt sich „Arztgeheimnis“ und war eigentlich schon immer so.

Hallo,

aus meiner Sicht sieht man wieder mal, dass es gewerbliche Teilnehmer gibt, die sich mit dem geltenden Recht nicht befassen wollen oder können und dann urbanen Legenden ausgeliefert sind.

Ich stelle mir ein solches Gespräch folgendermaßen vor:
„Hallo, Arztpraxis Dr. Klöbner“
„Ja, hier Müller Lüdenscheid, guten Tag. Ich möchte einen Termin für meine Mutter und meinen Vater ausmachen zur Untersuchung von … (kleines Blutbild, EKG, Osteoporose, Verdacht auf Alzheimer … was auch immer)“
„Ich könnte ihnen einen Termin am 30. August anbieten. Um 8 Uhr würde ich die erste Person eintragen, im Anschluss die zweite.“
„Das passt, danke.“

An welcher Stelle könnte hier der Arzt gegen die Regeln des DSGVO verstoßen?! Zur Abarbeitung des Termins ist mindestens die Erfassung des Namens nötig, das ist von der Verordnung geregelt und ohne weitere Genehmigung speicherbar.

Wenn Herr Müller-Lüdenscheid natürlich fragt, was die Eltern mitzubringen haben und dann offenbar wird, dass es sehr persönliche Unterlagen seien, die intime Einblicke in die Krankengeschichte ermöglichen, kann der Arzt die Auskunft verweigern. Allerdings ist aus meiner Sicht der Schluss richtig, dass das für jede telefonische Aussage gelten muss - egal ob nun der Sohn anruft oder die Eltern selber, wie will man die auskunftsberechtigten Personen am Telefon zweifelsfrei identifizieren?! Dann kann man sich nur darauf einigen, dass man die Anforderungen der Dokumente per Einschreiben (nur persönlich zu empfangen) an die Eltern zustellt.

Ja, ich gebe zu, das ist auch nur wenig praktikabel. Aber niemand hat behauptet, dass die DSGVO das Leben an jedem Punkt einfacher macht.

Aber wenn lediglich die Krankenkassenkarte benötigt wird, sehe ich keinen DSGVO-bezogenen Grund, warum nicht irgendein beliebiger Helfer einen Termin vereinbaren könnte.

Grüße
Pierre

P.S.: man könnte dem Arzt die Möglichkeit einräumen, zu erklären, gegen welche Regelung der Verordnung er aus seiner Sicht verstößt, wenn er einen Termin mit einem Helfer vereinbart.

Schließlich gibt es da die urbane Legende des „neuen EU-Rechts“, die immer wieder mal bei Ebay-Angeboten zitiert wird. Oder das „Hamburger Urteil“ nach dem sich Betreiber von Internetseiten von den Inhalten von verlinkten Seiten „distanzieren“. Auch in diesen beiden Fällen haben die Menschen das geltende Recht nicht richtig verstanden.

… nicht nur derjenige der lesen kann ist im Vorteil, er muss auch noch begreifen worum es geht!!
Hab ich mich denn immer noch nicht klar ausgedrückt. Die waren dort noch nie und Ich will nur einen Zeitpunkt erfahren wann ich meine Eltern dorthin bringen kann, die Leutchen machen dann mit dem Doc ihre Dinge selbst aus und gut isses. Das Arztgeheimnis hat mit der ganzen Sache ja wohl auch grad gar nix zu tun oder seh ich das falsch? Was soll denn ein Fetzen Papier der dem Personal dort vorliegt bringen? Wird der Wisch dann mit einem Codewort versehen und nur derjenige der die 16 stellige Alpanummerische Kombination incl. Groß/Kleinschreibung und Sonderzeichen kennt erfährt wann der Herr Doctor Zeit hat.
Gruß PM

DAS hab ich aber oben nicht gefunden…

ja - außer: deine Eltern waren noch nie dort - aber selbst das dürfte dir die Praxis nicht sagen.