Datenschutz und Arztbriefe

Hallo zusammen,

mich interessieren im Zusammenhang mit Datenschutz und Artzbriefe folgende Punkte:

  • gibt es Regelungen auf deren Grundlage ein direkte Austausch zwischen überweisendem und weiterbehandelndem Arzt unterbunden werden kann

  • gibt es Regelungen, über welche man eine Weiterleitung von Artzbriefen über den Patienten erzwingen kann

Grundsätzlich ist ein solcher Austausch zwischen überweisendem und weiterbehandelden Artz sinnvoll, aber die Inhalte eines Artzschreibens sollten vor Weitergabe an den überweisenden Artz bekannt und überprüfbar sein.

Vielen Dank im voraus.

Oliver

Moin, Madtos,

  • gibt es Regelungen auf deren Grundlage ein direkte Austausch
    zwischen überweisendem und weiterbehandelndem Arzt unterbunden
    werden kann

nein. Wozu auch? Der Patient muss dem überweisenden Arzt nicht mal sagen, wer die weitere Behandlung vornimmt.

  • gibt es Regelungen, über welche man eine Weiterleitung von
    Artzbriefen über den Patienten erzwingen kann

möglicherweise, aber es gibt ganz sicher keine Regelung, die den übernehmenden Arzt zwingt, den Arztbrief zu lesen.

Grundsätzlich ist ein solcher Austausch zwischen überweisendem
und weiterbehandelden Artz sinnvoll, aber die Inhalte eines
Artzschreibens sollten vor Weitergabe an den überweisenden
Artz bekannt und überprüfbar sein.

Dazu genügt eine Bitte an den überweisenden Arzt, den Arztbrief zu erläutern. Das wird er gerne tun - wenn er das nicht mag, ist eh ein Wechsel angesagt. Genau genommen sogar schon dann, wenn der Patient nur befürchtet, hintergangen zu werden.

Gruß Ralf

Hallo,

  • gibt es Regelungen auf deren Grundlage ein direkte Austausch
    zwischen überweisendem und weiterbehandelndem Arzt unterbunden
    werden kann

Ja. Sehr unspektakulär: Normalerweise wird davon ausgegangen, dass für mitbehandelnde (dazu gehören auch vor- und nachbehandelnde Ärzte) das Einverständnis des Patienten besteht, dass diese auch Daten über den Patienten erhalten können. Will der Patient das nicht, genügt ein einfacherer Widerspruch.

  • gibt es Regelungen, über welche man eine Weiterleitung von
    Artzbriefen über den Patienten erzwingen kann

Wieso erzwingen? Ein Verweis auf das BDSG genügt.
https://www.datenschutzzentrum.de/medizin/krankenh/p…

Grundsätzlich ist ein solcher Austausch zwischen überweisendem
und weiterbehandelden Artz sinnvoll, aber die Inhalte eines
Artzschreibens sollten vor Weitergabe an den überweisenden
Artz bekannt und überprüfbar sein.

Das geht ganz einfach: Man sitzt dem Arzt gegenüber. Bevor man sich von diesem verabschiedet bzw. dann, wenn das Thema Arztbrief zur Sprache kommt, klärt man ab (wenn es nicht eh hinfällig wird), wie das mit dem Arztbrief läuft. Dank EDV ist das heute oft so, dass man den Arztbrief gleich mitnehmen kann. Kann man ihn direkt mitnehmen, ist das Thema eh durch. Wird er noch geschrieben, dann reicht ein freundlicher Hinweis, dass man den Brief (a.) entweder auch bekommen möchte oder dass (b.) der Brief nur an den Patienten geschickt werden soll. Im Falle von b. bekommt der überweisende Arzt nichts. Begründen muss man das übrigens nicht.

LG Petra

Hallo Petra und Ralf,

vielen Dank für Euere Antworten, diese haben mir sehr weitergeholfen.

Aufgrund eines inhaltlich falschen Schreibens nach einem ersten Artzbesuch bin ich sensibilisiert und möchte zukünftig vorbeugen.

Dies bestärkt mich in meiner Einschätzung, dass die Bitte nach direkte Übermittlung von Arztbriefen an den Patienten und Weiterleitung durch Patienten ein für die Zukunft möglicher Weg ist, um solchen Mißverständnissen vorzubeugen.

Danke und viele Grüße,

Oliver