Hallo liebes Forum,
ich habe da mal eine Frage. Hierbei geht es mir jetzt nicht darum, dass der Sachbearbeiter selbst was illegales tut, sondern ob er das illegal erworbene Material z.B. vor Gericht verwenden darf:
Mal angenommen, ein Sachbearbeiter arbeitet in einem Bereich indem man hin und wieder etwas heiklere Gespräche mit seinen Kunden führen muss. In diesen Gesprächen kann es passieren, dass der Kunde versucht den Sachbearbeiter zu beleidigen, bedrohen, bestechen oder durch Falschaussage (z.B. sexuelle Belästigung) fertig zu machen. Weiterhin angenommen, dass der Sachbearbeiter in seinem Büro ein Diktiergerät versteckt hat mit dem er die Unterhaltung aufnimmt ohne das sein Gegenüber etwas davon weiß, dürfte er dann die illegal gemachte Aufzeichnung verwenden um ggf. seine Unschuld zu beweisen?
Danke für Eure Antworten!
Euer
Ebenezer
Hallo,
Weiterhin angenommen, dass der
Sachbearbeiter in seinem Büro ein Diktiergerät versteckt hat
mit dem er die Unterhaltung aufnimmt ohne das sein Gegenüber
etwas davon weiß, dürfte er dann die illegal gemachte
Aufzeichnung verwenden um ggf. seine Unschuld zu beweisen?
Auf jeden Fall darf er dies seinem Anwalt vorspielen und dieser wird dann schon entscheiden können ob dies verwertbar ist.
Gruß Merger
Hallo,
ich habe da mal eine Frage. Hierbei geht es mir jetzt nicht
darum, dass der Sachbearbeiter selbst was illegales tut,
sondern ob er das illegal erworbene Material z.B. vor Gericht
verwenden darf:
Verständlicher Weise wird man fragen und feststellen woher das „illegale“ Material stammt und wenn es nicht mit Zustimmung des Aufgenommenen geschah, geht der Schuss nachdem das Gericht das Material nicht anerkennt, nach hinten los!
Mal angenommen, ein Sachbearbeiter arbeitet in einem Bereich
indem man hin und wieder etwas heiklere Gespräche mit seinen
Kunden führen muss. In diesen Gesprächen kann es passieren,
dass der Kunde versucht den Sachbearbeiter zu beleidigen,
bedrohen, bestechen oder durch Falschaussage (z.B. sexuelle
Belästigung) fertig zu machen.
Na den Job würd ich dann mal an den Nagel hängen!
Weiterhin angenommen, dass der
Sachbearbeiter in seinem Büro ein Diktiergerät versteckt hat
mit dem er die Unterhaltung aufnimmt ohne das sein Gegenüber
etwas davon weiß, dürfte er dann die illegal gemachte
Aufzeichnung verwenden um ggf. seine Unschuld zu beweisen?
Dem Chef gegenüber vielleicht, allerdings sollte der Aufgenommene nicht hierüber Kenntnis erlangen, dann droht ne Anzeige.
Gruß
BHShuber