wie sieht die gesetztliche Regelung in o.a. Fall aus ?
Beispiel:
Ein Hausarzt stellt eine Überweisung an einen Facharzt aus.
Dieser untersucht, erstellt einen Befund und behandelt.
Bekommt der Hausarzt einen Bericht ?
Müsste er einen Bericht bekommen ?
Verläuft das für den Hausarzt im Sande ?
Wie sieht das mit dem Datenschutz aus ? Darf der
mitbehandelnde Arzt überhaupt einen Bericht an den
Hausarzt geben ?
Muss der Patient gefragt werden ?
Meine Erfahrung aus dem Krankenhaus ist, dass ich einen
Arztbrief für meinen Hausarzt mitbekomme. Diesen kann ich
abgeben, muss es aber nicht. Gebe ich ihn ab, wird vermutlich
ein konkludentes Einverständnis angenommen.
Hallo,
mir ist die rechtliche Regelung momentan nicht geläufig (bin im Urlaub),
aber ich antworte mal aus der Praxis und aus der Logik heraus.
Wenn der Hausarzt einen Patienten zum Facharzt überweist dann entweder zur Weiter- oder zur Mitbehandlung. warum tut er dies - weil er selbst nicht weiterkommt. Es macht nun absolut keinen Sinn dass der Hausarzt
nicht über das Behandlungsergebnis beim Facharzt informiert sein sollte.
Bei der Weiterbehandlung ist zwar nicht immer sichergestellt dass der
Hausarzt einen Facharztbericht erhält - bei der Mitbehandlung geht es
nicht anders. Was sollte auch der Patient für ein Interesse daran haben
dass sein Hausarzt nicht erfährt was der Facharzt festgestellt hat ???
Gruß
Czauderna