Datenschutz: Unzulässige Frage der Krankenkasse?

Liebe Wissende,
ich bin kürzlich beim Ausfüllen eines Fragebogens der DAK über folgende Frage bzw. über folgenden anzukreuzenden Satz gestolpert:

„Ich habe keine weiteren Einkünfte und bestreite meinen Lebensunterhalt von …“

Weiter oben waren bereits fast alle denkbaren und legalen Formen des Gelderwerbs aufgelistet - von regulären Arbeitsverhältnissen über Renten bis hin zu Einkommen des Ehepartners. Die letzte Frage macht mich allerdings stutzig. Klar, man kann da jetzt eintragen „Ersparnisse“, „Milde Gaben der Eltern“, „Prostitution“ oder „blase am Bahnhof auf dem Kamm“. Aber darf die Krankenkasse solch eine definitiv nicht beitragsrelevante Frage überhaupt stellen? Meines Erachtens hätte der Satz nach „Ich habe keine weiteren Einkünfte“ beendet sein müssen und der Rest geht die Kasse definitiv nichts an. Wie sieht das datenrechtlich aus - ist diese Frage zulässig?

Vielen Dank für eure Einschätzungen

Anitis

P.S.: Ich habe meinen Fragebogen längst ausgefüllt und abgeschickt. Es geht mir also nicht mehr um eine individuelle Beratung, sondern um eine allgemeine Erörterung des Falls.

Hallo!

Es gibt Leute, die arbeiten nicht und haben trotzdem Geld. Wenn Du mir zwei Millionen in die Hand drückst, gehöre ich ab morgen dazu.

Hallo,

wie soll denn die Krankenkasse sonst die Schlüssigkeit der Angaben prüfen?

Wenn einer verschweigt, dass er Einkünfte hat, dann kann der erst einmal bei allen genannten Einkunftsarten ein „Nein“ ankreuzen. Da aber niemand von Luft und Liebe leben kann, kann das Prüfungsrecht der Krankenkasse an dieser Stelle nicht aufhören, denn das Interesse der Versichertengemeinschaft, nicht bekrückt zu werden, ist hier gegenüber dem Individualinteresse, keine Daten preisgeben zu wollen, vorrangig.

Daher dann die Frage, wovon man lebt. Und damit hört das Prüfen beileibe nicht auf. Gibt man z.B. „Ersparnisse“ an, dann - oh Wunder - werden Nachweise auch dafür verlangt.

http://www.krankenkassentarife.de/baseportal/foren/f…

VG
EK

beendet sein müssen und der Rest geht die Kasse definitiv nichts an.

Da irrst Du. Die verschiedenen Einkünfte oder Einkunftsarten bestimmen z.B. über Pflicht- oder freiwillige Mitgliedschaft (mit weitreichenden Konsequenzen).

Wie sieht das datenrechtlich aus - ist diese Frage zulässig?

Ich würde sagen, ja, weil sie beitragsrelevant ist.

Bei der KFZ-Versicherung werden auch jede Menge, teilweise recht persönliche, Fragen gestellt, die widerspruchlos beantwortet werden, weil man dafür Rabatt bekommt. Warum sollte es hier anders sein ?

Hallo EK,

Widerspruch!

Da aber niemand von Luft und Liebe leben kann,

Doch, wenn der oder die geliebte genug für zwei verdient!

SCNR, Karin

Die Frau des Hauses ist es leid immer die ganze Hausarbeit allein tun zu müssen, sie ist ja schließlich auch berufstätig.

Nach längeren Verhandlungen mit dem Göttergatten kommen die beiden überein, abwechselnd das Abendessen zu kochen.

Den nächsten Tag ist er dran und als die Frau nach Hause kommt, findet sie ihren Gatten splitterfasernackt in der Küche mit einem Glas Wasser in der Hand.

Er sagt: „Heute stehen Liebe und Quellwasser auf dem Menü“. Und so geschieht es.

Am nächsten Abend kommt der Mann erwartungsvoll nach Hause, schnuppert und ruft:

„Was gibt’s denn heute, Liebling?“

Die Frau tritt hervor, nackt, mit verschmiertem Make-up und zerzaustem Haar und sagt:

„Reste von gestern“.

Hallo EK,

das war aber sehr offtopic.

Übrigens: Ich mache nur die Hausarbeit, die ich mag. Und das ist nicht viel. Mein Mann ist übrigens damit einverstanden.

Gruß, Karin

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