Hallo,
angenommen eine Arbeitnehmerin/Beamtin hat ein gesundheitliches Problem (z.B. Aids, Krebs, Fehlgeburt usw.), von dem sie möchte, dass es niemand erfährt. Augrund einer Krankmeldung berichtet sie dem Vorgesetzten von Ihrem Problem und bittet ausdrücklich um Stillschweigen.
Dieser Vorgesetzte meldet dies der Firmenleitung /zuständigen Behörde für die Beamtin und erläutert dies ebenfalls im Kollegenkreis.
Kann gegen diesen Vorgesetzten vorgegangen werden?
Handelt es sich hierbei um einen Verstoß gegen den Datenschutz?
Gesundheitliches Problem ist irrelevant für die Ausübung des Jobs…
MfG
Azed
Hallo Azed,
ja, dagegen kannst Du vorgehen. Der Grund Deiner Krankheit fällt unter Datenschutz (deswegen steht er auch in der AU des Arztes nicht angegeben), Du wärst nicht verpflichtet gewesen, diesen Deinem Vorgesetzten mitzuteilen.
Vereinfacht formuliert darf Dein Vorgesetzter Dinge, die unter den Datenschutz fallen, nur dann weitergeben, wenn diese dienstrechtlich relevant sind bzw. der Beamte einwilligt. In Deinem Fall scheint der Grund Deiner Erkrankung allerdings für die Ausübung Deiner Arbeit nicht wichtig zu sein und eine Einwilligung lag keinesfalls vor.
Du solltest Dich an den Datenschutzbeauftragten in Deiner Behörde wenden (jedes Amt in Dt. muss meines Wissens einen solchen anbieten, falls nicht, gibt es einen Datenschutzbeauftragten des Landes, den findest Du im Internet). Dieser wird sich dann mit Deinem Fall befassen.
Leider wird dadurch das Geschehene nicht rückgängig zu machen sein, allerdings könnte dem Vorgesetzten je nach schwere des Falles eine Abmahnung drohen.
Gruß, Anna.