Datenschutz Verletzung - rechtliche Schritte?

Guten Abend alle zusammen

Ich habe hier folgendes Problem, ich möchte die Bekannte von meiner Freundin evtl. Bei der Polizei anzeigen aufgrund der Verletzung von Datenschutz und Eingriff in die Privatsphäre.

Ich schildere mal den Sachverhalt,
Meine Freundin zurzeit in Elternzeit bezieht z.Z vom Jobcenter Leistungen, dazu kommt Kindergeld und Landeserziehungsgeld. Ihre Bekannte oder nennen wir sie mal Freundin. Ist ein sehr neugieriger Mensch und versuchte immer zu erfragen wie viel Geld den meine Freundin bekommt. Dies verschwieg natürlich meine Freundin da sowas ja keine Außenstehenden Personen etwas angeht.
Jetzt kommen wir zum Problem
Die „Freundin“ hatte mal im jobcenter gearbeitet dort wo ihr Vater heute noch arbeitet. Jetzt ist sie in ihre alte Arbeit gefahren zu ihrem Vater, dort hat sie im System vom Jobcenter unsere Daten abgerufen und weiß jetzt im Prinzip alles…
Unter anderem meine persönliche Daten: Einkommen, Konto Nummer worauf die Leistungen ausbezahlt werden, sowie Höhe und Dauer des Erziehungsgeldes, Meldebescheinigung durch Wohnungswechsel, Alter und neuer Mietvertrag.

Das ist für mich ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre,
Ich fühle mich dadurch extrem angegriffen und es geht einfach zu weit.
Sie kennt ja auch Personen aus unserem Umfeld und könnte Iformarionen was wirklich niemanden angeht

Meine Frage:

Wie gehe ich genau vor?
Was ist das richtige?

Hier liegt offenbar eine Verletzung des Datenschutzes von Sozialdaten vor, für die es eine spezialgesetzliche Regelung gibt:
Sozialgesetzbuch Zehntes Buch
Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
In der Fassung des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842)
§ 81
Rechte des Einzelnen, Datenschutzbeauftragte

(1) Ist jemand der Ansicht, bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Sozialdaten in seinen Rechten verletzt worden zu sein, kann er sich

  1. an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz wenden, wenn er eine Verletzung seiner Rechte durch eine in § 35 des Ersten Buches genannten Stelle des Bundes bei der Wahrnehmung von Aufgaben nach diesem Gesetzbuch behauptet,

  2. an die nach Landesrecht für die Kontrolle des Datenschutzes zuständigen Stellen wenden, wenn er die Verletzung seiner Rechte durch eine andere in § 35 des Ersten Buches genannte Stelle bei der Wahrnehmung von Aufgaben nach diesem Gesetzbuch behauptet.

Ich möchte Dir empfehlen, Rechtsberatung durch einen Anwalt in Anspruch zu nehmen.

Gruß
Ice 'n Heart

Guten Abend alle zusammen

Ich habe hier folgendes Problem, ich möchte die Bekannte von
meiner Freundin evtl. Bei der Polizei anzeigen aufgrund der
Verletzung von Datenschutz und Eingriff in die Privatsphäre.

Ich schildere mal den Sachverhalt,
Meine Freundin zurzeit in Elternzeit bezieht z.Z vom Jobcenter
Leistungen, dazu kommt Kindergeld und Landeserziehungsgeld.
Ihre Bekannte oder nennen wir sie mal Freundin. Ist ein sehr
neugieriger Mensch und versuchte immer zu erfragen wie viel
Geld den meine Freundin bekommt. Dies verschwieg natürlich
meine Freundin da sowas ja keine Außenstehenden Personen etwas
angeht.
Jetzt kommen wir zum Problem
Die „Freundin“ hatte mal im jobcenter gearbeitet dort wo ihr
Vater heute noch arbeitet. Jetzt ist sie in ihre alte Arbeit
gefahren zu ihrem Vater, dort hat sie im System vom Jobcenter
unsere Daten abgerufen und weiß jetzt im Prinzip alles…
Unter anderem meine persönliche Daten: Einkommen, Konto Nummer
worauf die Leistungen ausbezahlt werden, sowie Höhe und Dauer
des Erziehungsgeldes, Meldebescheinigung durch
Wohnungswechsel, Alter und neuer Mietvertrag.

Das ist für mich ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre,
Ich fühle mich dadurch extrem angegriffen und es geht einfach
zu weit.
Sie kennt ja auch Personen aus unserem Umfeld und könnte
Iformarionen was wirklich niemanden angeht

Meine Frage:

Wie gehe ich genau vor?
Was ist das richtige?

Hallo,

bei einem so schwerwiegenden Verdacht sollte man sich an den Datenschutzbeauftragten des Landes wenden. Man kann nämlich beim Jobcenter über die Arbeitsprotokolle erfahren, wer wann auf welche Daten zugegriffen hat. Nötig ist allerdings, dass nicht nur ein Verdacht vorgetragen wird, sondern auch, was die Bekannte alles wußte, was sie möglicherweise (unter Zeugen) eingeräumt hat u. ä., also alles was, den Verdacht erhärtet.

Gruss Siegfried

Hallo,

ihr solltet euch umgehend mit dem zuständigen Jobcenter in Verbindung setzen.
Zunächst sollte eine Rücksprache mit dem Teamleiter des Vaters der Freundin erfolgen. Sollte dies nicht den gewünschten Erfolg bringen, kann man sich auch an den Bundesdatenschutzbeauftragten wenden.
Aufgrund der Schwere des Eingriffs in die Privatsphäre sollte es auf jeden Fall zu einer Abmahnung, womöglich auch zur fristlosen Kündigung kommen.

Gruß

Hallo

das kann ich völlig nachvollziehen. Allgemein bei Behörden (nicht nur bei den Jobcentern) ist es oftmals erschreckend, wie wenig Rechtsverständnis /-empfinden bei den Mitarbeitern anzutreffen ist und wie oft elementarste Bürgerrechte schlichtweg ignoriert werden.

Das Problem bei solchen Geschichten ist in der Regel immer die „Beweisbarkeit“. Kann deine Freundin nachweislich (!) belegen , dass das Jobcenter die „Kundendaten“ so unzureichend gesichert hat, dass Unbefugte Zugriff nehmen konnten /dass der Vater als Jobcenter-Mitarbeiter einer Unbefugten Einsicht in/ Zugriff auf ihre geschützte Daten gestattet hat, und auf welche genau / wann genau das Ganze stattgefunden hat … usw. ?

„Hörensagen“ oder mündliche Aussagen allein wären da eine äußerst schwammige Grundlage. Schriftliche Zeugenaussagen, konkrete EDV-Lesezugriffs-Protokolle o.ä. wären ggf. eine andere Geschichte.

Grundsätzlich dürfen die Mitabeiter der Jobcenter NUR solche Daten aufrufen, die sie zur Erledigung ihrer konkreten Aufgabe benötigen (oder wenn eine Rechtspflicht zur Einsichtnahme vorliegt). Dass man sich häufig nicht daran hält , ist nichts Neues - und meines Wissens sind bisher auch nachwievor keine ernsthaften Schritte eingeleitet worden, um das Problem anzugehen.
(-> siehe 4.5.2. https://www.datenschutzzentrum.de/material/tb/tb31/k… )

Sofern das Jobcenter seine Lesezugriffe nicht protokolliert , sind sie in der Pflicht, zumindest durch entsprechende Anweisungen an die MitarbeiterInnen eine Beschränkung der Zugriffe auf das erforderliche Maß zu erreichen. Solange Mängel bekannt, aber nicht nicht abgestellt sind, wäre jede Einstellung von Sozialdaten in die EDV ein Verstoß gegen das Sozialgeheimnis. Und die Verantwortung dafür träfe das einstellende Jobcenter. Was deiner Freundin im Moment aber herzlich wenig hilft.

Sie kann natürlich eine entsprechende Beschwerde beim Dienststellenleiter einreichen, parallel auch beim Kundenreaktionsmanagement der Bundesagentur http://hartz.info/index.php?topic=4623.0 und beim Landesdatenschutzbeauftragten , und ggf. auch Strafanzeige stellen.

Aber wie gesagt: Die Beweisbarkeit… davon ist abhängig, ob da letztlich etwas bei herumkommt. Und da liegt meistens der Haken.
Leider…

LG

…schildere den Vorfall der für Dich zuständigen Aufsichtsbehörde für den datenschutz.
Gruß RV

Die zugriffe werden eine zeit lang im System nachgehalten. Das System (VerBIS) ist also auch in der Lage die Zugriffe auf die Daten zur verfügung zu stellen. Sie können sich also einen Anwalt für Sozialrecht nehmen und ihn darum bitten die ZUgriffe zu VERbis seit Jahresbeginn offen zu legen. Wenn Sie dadurch beweisen können, dass der Vatzer der FReundin wirklich auf den Datensatz zugegriffen hat, liegt der Schluß nahe, dass er die Daten unbefugt an seine Tochter weitergegeben haben könnte. Dies wäre in der Tat Datenmissbrauch. Leider werden Sie es nicht beweisen können, denn er könnte den Datensatz ja versehentlich geöffnet haben. Aber sie können dadurch zumindest verlassen, dass der Vater einen empfindlichen Rüffel von seinem Chef bekommt, wenn er für den Datensatz nicht zuständig ist und das bestimmt nie wieder macht.

Gruß Gwen

Vielen Dank Schonmal für eure vielen Nachrichten und Hinweise so wie links.
Ja wir haben schriftliche Beweisstück, da die Freundin etwas Rum geprallt hat damit was sie alles weiß und das waren Infos die niemand wusste wie z.b Meldebescheinigung wann ich mich um gemeldet habe das Geld auf mein Konto ausbezahlt wurde das hat die alles meiner Freundin geschrieben wir haben den ganzen Chat Verlauf ausgedrückt. Auch wenn er evtl vor Gericht nicht so ins Gewicht fallen würde ist es zumindest Schonmal ein Anfang für eine Überprüfung zu veranlassen.

Der Vater hat definitiv nichts mit uns zu tun da er für einen ganz anderen Bereich zuständig ist.
Jetzt kommt der Hammer ich hab die Bekannte ja noch nie bei mir gesehen weil sie nur von meiner Freundin ne bekannte ist und ich in dem Zeitraum wenn sie mal da war nicht daheim war. Sie hat aber immer wieder gefragt „Hey wo ist dein Freund…ist der nie da usw…“ jetzt hat meine Freundin letzte Woche aus heiterem Himmel Post vom Jobcenter bekommen das wir nochmals den Mietvertrag und Meldebescheinigung einreichen sollen. Haben wir halt nochmal gemacht weil wir uns nichts dabei gedacht haben. Jetzt ergibt das alles einen Sinn, da vor 2 Tagen die Bekannte meiner Freundin geschrieben hat „ob ich schon bei ihr gemeldet bin“ sagt meine Freundin „warum sie sowas wissen will“ dann schreibt die Bekannte „ja das wird ja bei der Überprüfung raus kommen…“
Wir hatten bis gestern nicht mal ne Schimmer das dies alles kein Zufall sein kann

Also es ist schon ziemlich hart was sie für Infos über uns hat und wenn sie für ne Überprüfung verantwortlich ist wäre es noch härter

Nochmal vorab wir haben unsere geforderten Unterlagen nochmal eingereicht und die Sache war somit vom Jobcenter erledigt. Aber ohne Grund oder Verdacht macht sowas das jobcenter ja nicht

Hallo,

wenn sich der Sachverhalt so darstellt UND Sie diesen auch beweisen können, ist das ein klarer Verstoß, nicht nur gegen Datenschutzrecht.

Wenn durch eine nicht-autorisierte Akteneinsicht (ob papierhaft oder elektronisch ist egal) personenbezogene Daten unbefugt eingesehen werden / wurden, ist die „verantwortliche Stelle“ dafür verantwortlich. In Ihrem Fall das Job-Center.

Wenn eine Person innerhalb der verantwortlichen Stelle einer Unbefugten Person Zugriff auf sensible Daten gewährt hat, verstößt diese Person gegen Geheimhaltungspflichten auch aus dem Arbeitsverhältnis, sind Gesundheitsdaten betroffen auch nach dem Sozialrecht, in Ihrem Falle auch nach Datenschutzrecht.

Somit könnte der Vater Ihrer Freundin dafür verantwortlich gemacht werden. Ihre Freundin selbst nur dann, wenn sie mißbräuchlich damit umgeht, z.B. diese Daten weiter verbreitet.

Was tun?

Sie sollten den Sachverhalt sauber aufschreiben mit Datum / Uhrzeit etc. und eine „Anzeige“ bei der für Ihr Bundesland zuständigen Aufsichtsbehörde für Datenschutz und Informationsfreiheit erstatten (heißen meist LDI, Adressen im Internet zu finden).

Diese veranlasst alles Weitere, sofern Sie dies beweisen können. Dabei kommt es im 1. schritt darauf an, dass Sie das Jobcenter als „verantwortliche Stelle“ eindeutig identifizieren können. Wer das dann im Amt genau war, ist Nebensache.

Sie können zunächst auch den LDI Ihres Bundeslandes anrufen und sich dort beraten lassen.

Viel Glück und viel Erfolg
FG

Hallo Mastmas,

ja, es ist ein tiefer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, keine Frage. Die Frage stellt sich nun, ob es einen direkten Bezug zu einem Verstoß gegenüber dem Datenschutzgesetz gibt. Ob die Freundin nun auch wirklich genau bescheid über die Bezugsgelder der Lebensgefärtin weis ist wohl eher eine Vermutung, oder?
Jedenfalls stellt dieser Fall einen tiefen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar. Hier gilt es in erster Linie Meldung beim Jobcenter direkt zu machen. Suchen Sie sich dort den dafür zuständigen Verantwortlichen, er wird alles weitere veranlassen.

Der Datenschutzbeauftragte.

Hallo,

dass ist ein eindeutiger Verstoß gegen das BDSG, evtl. auch gegen weitere Gesetze im Zusammenhang mit den Rechtspflichten im Jobcenter. Ich kenne das nur so, dass externe nicht an die DV Systeme einer Firma dürfen. Evtl. hat sich da also auch der Vater (wenn er die Daten weitergegeben hat) oder sogar das Jobcenter (wenn es den User der Freundin nicht gelöscht hat) strafbar gemacht.
Das Problem ist die Beweisbarkeit. Ich würde mir einen Anwalt suchen, den brauchst du bei einer Klage sowieso und der kann von Anfang an Fehler verwenden.

Gruß
Ulliyo

naja… es gibt manchmal konmische Zufälle… wir wissen es nicht genau. Bessser nicht reinsteigern! Der Schluß liegt zwar nahe, reicht aber als Beweis nicht aus. Am besten eine reine Weste behalten (also das Jobcenter nicht bescheißen) dann ist doch alles gut!

Gruß Gwen

Hallo,

wenn es Nachweise für diese Aktivitäten der Bekannten ihrer Freundin gibt, kommt neben einer Beschwerde beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz in der Tat eine Strafanzeige in Frage (evtl. besser direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft einlegen). Auch eine Beschwerde bei den Vorgesetzten und/oder Behördliche/r/m Datenschutzbeaauftragte/r/m kommen in Frage.

Viele Grüße,

W.H.