Was mit „Sperrung“ gemeint wird ist irgendwo in § 3 BDSG legal
definiert.
Danke.
Allerdings macht das Mustererklärungen zum Datenschutz sinnlos, die solche Floskeln führen
„Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen“
Da ja alles, was an Daten brieflich oder per E-Mail ankam für die nächsten Jahre archiviert bleibt.