Datenschutz versus Transparenz

Hallo.

Der Datenschutz sollte dem Einzelnen davor schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird. Nun gibt es das Bundesdatenschutzgesetz, die Landesdatenschutzgesetze und bereichspezifische Normen. Außerdem gibt es noch die Richtlinie 95/46 der EG. Kann es sein, dass das für den einzelnen Bürger eine zu große Zumutung ist, um sich noch zurechtzufinden, bzw. dass der Bürger ohne Rechtsbeistand erst recht nicht weiß, wie mit seinen Daten umgegangen werden darf bzw. im umgekehrten Falle wie weit die Transparenz diesen Schutz beschneiden darf. Ein konkretes Beispiel: Eine Gemeinde verweigert die Veröffentlichung von Gemeindebeschlüssen über das Medium Internet mit dem Verweis, dass dies dem Datenschutz widerspreche, da manchmal in den Beschlüssen auch personenbezogene Daten vorkommen. Dem muss ich entgegenhalten, dass bei der Ausstellung einer Baubewilligung auch personenbezogene Daten aufscheinen, die Bewilligung jedoch für 30 aufeinanderfolgenden Tagen an der Amtstafel für die Öffentlichkeit ausgehängt werden muss. Also scheint das Argument, sobald personenbezogene Daten in Beschlüssen vorkommen, dürfen diese nicht mehr veröffentlicht werden, nicht stichhaltig zu sein. Vielleicht hat die Gemeinde einfach kein Interesse unangenehme Beschlüsse so einem breiten Publikum zugänglich zu machen. Und der Deckmantel heißt Datenschutz. Im Handelsregister oder Grundbuch stehen auch personenbezogene Daten, in die man heute zum großen Teil schon über das Internet Einsicht nehmen kann. Wahrscheinlich ist in diesen Bereichen das öffentliche Interesse vom höheren Rang als das mögliche Interesse des Einzelnen auf Geheimhaltung, das müsste jedoch dann auch für Gemeindebeschlüsse gelten. Ich kann mir vorstellen, dass sensible Daten niemals der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen. Aber wie sieht es mit den „einfachen“ personenbezogenen Daten aus? Wie kann sich der einzelne Bürger davor schützen, das unter dem Vorwand des Datenschutzes der breiten Öffentlichkeit für sie relevante Daten vorenthalten werden?

Vielen Dank

Martin Unterholzner

Auch hallo.

Der Datenschutz sollte dem Einzelnen davor schützen, dass er
durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem
Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt
wird. […] Ein konkretes
Beispiel: Eine Gemeinde verweigert die Veröffentlichung von
Gemeindebeschlüssen über das Medium Internet mit dem Verweis,
dass dies dem Datenschutz widerspreche, da manchmal in den
Beschlüssen auch personenbezogene Daten vorkommen. Dem muss
ich entgegenhalten, dass bei der Ausstellung einer
Baubewilligung auch personenbezogene Daten aufscheinen, die
Bewilligung jedoch für 30 aufeinanderfolgenden Tagen an der
Amtstafel für die Öffentlichkeit ausgehängt werden muss. Also
scheint das Argument, sobald personenbezogene Daten in
Beschlüssen vorkommen, dürfen diese nicht mehr veröffentlicht
werden, nicht stichhaltig zu sein. Vielleicht hat die Gemeinde
einfach kein Interesse unangenehme Beschlüsse so einem breiten
Publikum zugänglich zu machen. Und der Deckmantel heißt
Datenschutz. Im Handelsregister oder Grundbuch stehen auch
personenbezogene Daten, in die man heute zum großen Teil schon
über das Internet Einsicht nehmen kann. Wahrscheinlich ist in
diesen Bereichen das öffentliche Interesse vom höheren Rang
als das mögliche Interesse des Einzelnen auf Geheimhaltung,
das müsste jedoch dann auch für Gemeindebeschlüsse gelten. Ich
kann mir vorstellen, dass sensible Daten niemals der
Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen. Aber wie
sieht es mit den „einfachen“ personenbezogenen Daten aus? Wie
kann sich der einzelne Bürger davor schützen, das unter dem
Vorwand des Datenschutzes der breiten Öffentlichkeit für sie
relevante Daten vorenthalten werden?

Umgekehrt betrachtet war es früher einfacher, bestimmten Leuten
bestimmte Informationen vorzuenthalten. Dank dem I-net sieht die
Sache nicht mehr so einfach aus. Siehe auch den Bericht
unter http://www.vdi-nachrichten.com/vdi_nachrichten/aktue…
Wie ging die eine Passage in ‚Max und Moritz‘ ? „Wer mit dem Onkel in einer Stadt lebt, der sei höflich und bescheiden[…]“ -> Dieses Verhalten ist/wird immer bedeutsamer :wink:

HTH
mfg M.L.

Frag einen, der sich damit auskennt

Wie
kann sich der einzelne Bürger davor schützen, das unter dem
Vorwand des Datenschutzes der breiten Öffentlichkeit für sie
relevante Daten vorenthalten werden?

Vielen Dank

Martin Unterholzner

Moin moin,

in jedem Bundesland und auch in vielen Unternehmen gibt es einen Datenschutzbeauftragten. Versuch mal, den für Dich zuständigen Datenschutzbeauftragten heraus zu finden und dort mal nachzufragen. Alternativ könntest Du bei einer anderen Gemeinde, die die Beschlüsse aushängt, fragen, warum bei denen der Datenschutz nicht gilt. Schlage die Gemeinde also mit ihren eigenen Waffen.

Gruß

Alex

Hallo,

um es mal zusammenzufassen: Du gehst davon aus, dass die Kommune nur deshalb keine Beschlüsse online veröffentlicht, weil sie sie nicht einer breiteren Öffentlichkeit bekannt werden lassen möchte. Dies ist ehrlich gesagt absurd, denn es gibt schließlich klar geregelte Veröffentlichungspflichten, und jeder der ein Interesse an bestimmten Dingen hat, erfährt diese vollkommen problemlos D.h. die notorischen Nörgler hat man so oder so an der Backe. Daran wird nichts besser oder schlechter, wenn man Dinge auch zusätzlich im Internet veröffentlichen würde.

Tatsächlich sieht es so aus, dass es einfach immer noch eine ziemlich große Rechtsunsicherheit in diesem Bereich gibt, und sich die Kommunen lieber zurückhalten, da wir im Zeitalter des Datenschutz-Hypes leben, und Dinge, die es jahrelang schon in klassischer Variante gibt immer wieder plötzlich zu Skandalen aufgebauscht werden, wenn man sie über das Internet abzuwickeln versucht.

Unabhängig davon kostet der Betrieb einer Internetplattform natürlich auch Personal, und angesichts knapper Haushaltskassen, besteht natürlich wenig Lust Online-Redaktionen aufzubauen, die sich um solche Veröffentlichungen kümmern würden.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Beispiel: Eine Gemeinde verweigert die Veröffentlichung von
Gemeindebeschlüssen über das Medium Internet mit dem Verweis,
dass dies dem Datenschutz widerspreche, da manchmal in den
Beschlüssen auch personenbezogene Daten vorkommen. Dem muss
ich entgegenhalten, dass bei der Ausstellung einer
Baubewilligung auch personenbezogene Daten aufscheinen, die
Bewilligung jedoch für 30 aufeinanderfolgenden Tagen an der
Amtstafel für die Öffentlichkeit ausgehängt werden muss.

hallo,

du stellst also den „schaukasten“ mit dem internet gleich? das problem ist doch, dass hier personenbezogene daten nicht nur veröffentlicht werden, sondern im internet viiiiiiiiiiiiiiel einfacher verarbeitet und ausgewertet werden können. selbst aushänge im PDF lassen sich durch suchmaschinen & andere software fix auswerten. ein auswertung der ausgehängten daten würde aber noch das abschreiben (vor ort) und eingeben in pc (zu hause) benötigen. insoweit sind die persönlichen daten im internet erheblich mehr gefährdet als im schaukasten.

gruss vom

showbee

hallo,

du stellst also den „schaukasten“ mit dem internet gleich? das
problem ist doch, dass hier personenbezogene daten nicht nur
veröffentlicht werden, sondern im internet viiiiiiiiiiiiiiel
einfacher verarbeitet und ausgewertet werden können. selbst
aushänge im PDF lassen sich durch suchmaschinen & andere
software fix auswerten. ein auswertung der ausgehängten daten
würde aber noch das abschreiben (vor ort) und eingeben in pc
(zu hause) benötigen. insoweit sind die persönlichen daten im
internet erheblich mehr gefährdet als im schaukasten.

gruss vom

showbee

Hallo Showbee,

ich glaube jedoch nicht, dass es eine Gesetzesbestimmung gibt, die die Veröffentlichung von Daten an der Amtstafel der Gemeinde erlaubt, aber gleichzeitig die Veröffentlichung über die Gemeindehomepage verbietet. Stimmst du mir da zu?

Grüße
Martin Unterholzner