Hallo, fiktiver Fall:
Person A will mit B etwas klären. A nutzt dazu einen Anwalt um seine Wünsche zu erreichen. B wurde in einer anderen Sache zwischen A und B einmal von einem anderen Anwalt vertreten. Jedoch nicht in dieser aktuellen Sache.
Darauf weist B schriftlich hin.
Der Anwalt von A ignoriert die Anweisung von B den Schriftverkehr nur an ihn direkt zu richten. Stattdessen schickt der Anwalt von A Post und Forderungen inklusive Firsten immer nur an dessen (ehemaligen) Anwalt, der B wie gesagt in dieser Sache nicht vertritt.
Insgesamt werden 3 Briefe von Anwalt (von A) an den ehemaligen (nicht beauftragten) Anwalt (von B) geschickt.
Begeht Anwalt A damit ein Datenschutzvergehen, da er Inhalte eines Streites an eine Dritte Person weiterleitet gegen den offen bekundeten Wunsch von B?
Wichtig: In diesem Rechtsbereich besteht kein Anwaltszwang - zB Umgangsrecht.
Bitte um eine kurze Info!
Danke!
Bleihand