Datenschutz

Hallo, fiktiver Fall:

Person A will mit B etwas klären. A nutzt dazu einen Anwalt um seine Wünsche zu erreichen. B wurde in einer anderen Sache zwischen A und B einmal von einem anderen Anwalt vertreten. Jedoch nicht in dieser aktuellen Sache.
Darauf weist B schriftlich hin.

Der Anwalt von A ignoriert die Anweisung von B den Schriftverkehr nur an ihn direkt zu richten. Stattdessen schickt der Anwalt von A Post und Forderungen inklusive Firsten immer nur an dessen (ehemaligen) Anwalt, der B wie gesagt in dieser Sache nicht vertritt.

Insgesamt werden 3 Briefe von Anwalt (von A) an den ehemaligen (nicht beauftragten) Anwalt (von B) geschickt.

Begeht Anwalt A damit ein Datenschutzvergehen, da er Inhalte eines Streites an eine Dritte Person weiterleitet gegen den offen bekundeten Wunsch von B?

Wichtig: In diesem Rechtsbereich besteht kein Anwaltszwang - zB Umgangsrecht.

Bitte um eine kurze Info!

Danke!

Bleihand

Ich würde nein sagen, weil der Anwalt von Berufs wegen der Schweigepflicht unterliegt

Vielleicht schaust Du einfach mal in das Gesetz hinein, auf das Du Dich beziehst:
https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__1.html

Wo werden in Deinem Fall Daten erhoben, verarbeitet und genutzt?

Mit Datenschutz hat das ganze genau nichts zu tun. B sollte dort kämpfen, wo sich der Kampf abspielt und nicht im Sandkasten.

Gruß
anf