Datenschutzbeauftragter der Krankenkasse meldet sich nicht

Guten Tag,

ich habe vor ca. 2 (!) Jahren nach vorheriger Recherche eine Löschung von Daten bei meiner Krankenkasse beantragt. Diese lief über den hauseigenen Datenschutzbeauftragten. Bislang kam keine Rückmeldung, obwohl man es mir schriftlich versprochen hat. Auch auf eine vor kurzem abgeschickte Anfrage wurde nicht reagiert. Das finde ich unverschämt. Was kann ich machen?
Ich habe mich vorher bei der Datenschutzbeauftragten NRW erkundigt, inwieweit ich im Recht bin.
Und man sagte mir, ja. Nach drei oder fünf Jahren, ich weiß es nicht mehr genau, muß alles weg.
Anrufen werde ich dort nicht, ich möchte alles schriftlich erledigen.

Hallo,

Du hast Dir die Antwort doch schon selbst gegeben. Gut Ding will Weile haben.

Hallo,
es gibt für Behörden, und eine solche ist eine gesetzliche Krankenkasse, gesetzliche Vorschriften, was die Speicherung und Aufbewahrung von Versicherten-Daten betrifft. Das können Zeiträume bis zu 10 Jahren und länger Aufbewahrungsfrist, je nachdem um was es sich handelt, sein. Jede Krankenkasse hat einen Datenschutzbeauftragte/n. wenn es zu Fragen oder gar Problemen kommt, kann man sich auch an den Bundesdatenschutzbeauftragten wenden.
Dazu vielleicht noch dieser Beitrag, den du aber sicher auch schon kennst -
https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/GesundheitSoziales/IhreRechte/L%C3%B6schfristen.html
Gruss
Czauderna

1 Like

Es muss innerhalb eines Monats nach der Anfrage reagiert werden.

Im Allgemeinen erhält man einen Schreiben das die Löschung bestätigt und darauf verweist, das manche Daten einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist unterliegen und Diese nach Ablauf der Frist umgehend gelöst werden.

Du hast allerdings auch das Recht auf Auskunft, welche Daten gespeichert sind wann sie gelöscht werden. Auch hier hat das Unternehmen einen Monat Zeit für die Umsetzung und Vollzugsmeldung.

Hallo, ich habe bislang nur, und das liegt lange zurück, ein Schriftstück erhalten in dem steht, daß geprüft wird, welche Daten vorhanden sind und für welche die gesetzliche Frist abgelaufen ist. Da dies aber lange zurückliegt, habe ich vor paar Wochen schriftlich noch einmal nachgefragt, aber nichts erhalten.
Ich kann mich natürlich an den obersten Datenschutzbeauftragten wenden, aber muß das sein und geht das überhaupt?

Hallo,
natürlich geht das - aus eigener Erfahrung funktioniert das in etwa so.
Die „Beschwerde“ geht beim Bundesdatenschutzbeauftragten ein und wenn dieser es für erforderlich hält, also seine Zuständigkeit sieht, dann fordert er eine Stellungnahme von der betreffenden Stelle an, ggf. vom dort zuständigen Datenschutzbeauftragten. In meinem Fall vergingen bis dahin schon knapp 4 Wochen.
Gruss
Czauderna

Hi!

Wozu? Du schreibst

Alles schön und gut. Wenn das mit der Krankenkasse nicht klappt, ist immer noch der Landesbeauftragte für Datenschutz des Bundeslandes, in dem die Krankenkasse den Hauptsitz hat, erste Ansprechperson.

Das ist zu diesem Zeitpunkt „mit Kanonen auf Spatzen schießen“.

Gruß
Christa

Hallo Christa,
sehe ich auch so, aber wenn er es will, kann er es machen. er hat ja nicht gezielt nach den Erfolgschancen gefragt.
Gruss
Czauderna