Überlegt euch, ob es nicht sinnvoller ist, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Da selbst TÜV-„zertifizierter Datenschützer“ kann ich euch noch gerne weitere Infos zukommen lassen (Um Mißverständnisse zu vermeiden: Ich habe genug zu tun!).
danke erstmal für die Hilfe, meine Frage ist aber immernoch, brauchen wir wirklich einen Datenschutzbeuftragten?
Denn eigentlich arbeitet nur die Buchhaltung mit persönlichen Daten, also Mitarbeiterdaten.
Die Speditionskaufleute, arbeiten nur mit Unternehmen zusammen, da wir sozusagen eine B2B Spedition sind und nich an Privatkunden liefern.
Hier werden ja keine persönlichen Daten bearbeitet, halt nur Firmenadresse angelegt.
Brauchen wir trotzdessen einen Datenschutzbeauftragten?
laut dem Link, brauche ich keinen Datenschutzbeauftragten… was sagst du denn zu dem Test?
Also haben nur 3 Personen, in der Personalabteilung, die arbeiten mit den Daten von den Mitarbeitern. Die Kundendaten, sind ja nur Firmendaten, daher nichts persönliches… da werden halt nur die Fahrzeuge angeliefert.
hab… eben erfahren, dass die 4 Disponenten noch mit Fahrerdaten abeiten, also sich die Führerscheinnummer notieren und wann die Führerscheine geprüft wurden.
Sind aber dann insgesamt 7 Leute, also immer noch unter der Grenze oder sehe ich das Falsch
wir stehen aktuell vor einem ähnlichen Problem und werden m.E. mit einer Vielzahl von Halbwahrheiten gefüttert. Unser Haus hat ca. 150 MA und wir beschäftigen ca. 3 MA mit der Erfassung und Verarbeitung von Daten „natürlicher Personen = Mitarbeiter“. Beim letzten Audit gem. DIN/ISO 9001 wurden wir wiederholt auf die Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten hingewiesen. Anfragen bei der IHK verweisen auf das Gesetz, dass m.E. aber grundsätzlich falsch interpretiert wird. Das Gesetz beinhaltet die Notwendigkeit des Einsatzes eines Datenschutzbeauftragten, wenn sich mehr als 9 Personen mit der Erfassung und Verarbeitung von Personendaten befassen. Interpretiert wird es aber von Stellen, die es besser wissen müssten, dass ein Beauftragter in Betrieben mit mehr als 10 Personen bestellt werden muss.