Datenschutzfrage

Hi,
angenommen, ein Konzern (Vater) hat zwei Firmen (Sohn und Tochter) in seiner Firmengruppe, die auf dem Markt konkurrieren. Alle Firmen sind Kapitalgesellschaften.
Das wird zwar nicht laut gesagt, aber ist prinzipiell bekannt und auf den Dokumenten der Kinder steht auch immer in einer Ecke „Member of Vater“.
Nun hat der Vertrieb von Sohn Daten über einen potentiellen B2B Kunden und seine Mitarbeiter gesammelt, kommt aber mit der Aquise, vielleicht auch nur aus persönlichen Grünen, nicht weiter.
Tochter will es auch versuchen. Kann Tochter die Daten, die Sohn über den potentiellen Kunden gesammelt hat, benutzen?
Danke
Michael

Hi Michael,

schau doch mal in die AGB des Konzerns, da wird sicherlich ein Punkt stehen der aussagt, dass Daten an Tochterunternehmen zur Verarbeitung weitergegeben und dort gespeichert werden dürfen… (o.Ä.)

Falls es nicht drinsteht, dürfen sie das natürlich nicht!

MfG
Julian

Falls es nicht drinsteht, dürfen sie das natürlich nicht!

http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/bdsg/bdsg2…

Hmmm…

C.

Hi Michael,

Kann Tochter die Daten, die Sohn über den potentiellen Kunden gesammelt hat, benutzen?

wie fast meistens: Es kommt darauf an, nämlich ob die erfassten Daten dem Datenschutzgesetz unterliegen. Bei der Erhebung hat Betrieb Sohn seinen Kunden zugesichert, dass die Daten nur zum Zwecke der internen Verarbeitung blablabla etc pp - damit ist eigentlich alles gesagt.

Reine Adressenlisten, die Betrieb Sohn nicht von den Kunden, sondern von Adressenhändlern erworben oder durch Abschreiben aus dem Telefonbuch aufgebaut hat, dürfen natürlich jederzeit verkauft oder verschenkt werden.

Gruß Ralf

potentielle Kunden ./. AGB
Hi Julian,

AGB könnte ja theoretisch passen, aber wenn ich meine Frage nochmal nachlese, stand da „hat der Vertrieb von Sohn Daten über einen potentiellen B2B Kunden“.
Da kann eine AGB doch nicht greifen, im Zweifelsfalle kennt der Kunde ja gar nicht den Empfänger der Daten.
Michael
PS: Die Frage nach potentiellen Kunden war keine geplante Spitzfindigkeit.

Rückfrage
Hallo,

http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/bdsg/bdsg2…

ich verstehe nicht, was das jetzt mit diesem Fall zu tun hat. Das verlinkte Gesetz gilt doch nur für öffentlich Stellen, oder?

Gruß
Axel

Hallo,

http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/bdsg/bdsg2…

ich verstehe nicht, was das jetzt mit diesem Fall zu tun hat.
Das verlinkte Gesetz gilt doch nur für öffentlich Stellen,
oder?

ich habe nur den falschen Abschnitt erwischt. Im § 29 steht das gleiche für nicht-öffentliche Stellen.

Gruß,
Christian

Alles klar, danke! (mit neuem link, o.w.T.)
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/bdsg/bdsg2…