Datenschutzfrage: Darf man Adressen sammeln?

Hallo

Darf man die Adressen von Leuten, die ja öffentlich auf den Haustür-Klingel-Schildern für jeden abzulesen sind, sammeln und für irgendwelche Zwecke gebrauchen? Ohne um Erlaubnis zu fragen natürlich.

Dürfte zum Beispiel ein Postunternehmen, dessen Zusteller ja immer auf dem neuesten Stand sind, durch diese Zusteller Adressenlisten erstellen lassen und sie z B. verkaufen, oder selber wirtschaftlich nutzen?

Wenn es geht, mit genauer Angabe, in welchen Sätzen man die entsprechende Bestimmung im folgenden (oder einem anderen) Gesetz finden kann:
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__28.html

Viele Grüße

Hallo Simsy,

interessante Frage. Schliesse mich an, frage gleich weiter.

Wo ist der Unterschied zwischen dieser manuellen Sammlung und dem Sammeln der Adressbuchverlage?

Die bekommen ihre Daten vom Einwohnermeldeamt. Ebenso die GEZ. Deren Datensätze werden dann an private selbstständig arbeitende Subunternehmer weitergegeben, die damit u.a. die Namen auf den Haustürklingeln mit ihren Meldelisten abgleichen.
Neue Namen - nicht bei der Behörde gemeldet - werden dann zwecks Gebühreneintreibung an die ÖR weiter gegeben

Es sollte damit legal sein.

Gruß, R

Überzeugende Argumente
Hallo

Es sollte damit legal sein.

Stimmt, wollen wir jedenfalls hoffen.

Viele Grüße

Das seh ich aber anders…
Hallo Ratloser,

ich sehe dass leider nicht so eindeutig. Die GEZ ist (leider) eine Einrichtung öffentlichen Rechts, da gibts schon unterschiede im BDSG. Die Adressbuchverlage handeln m.E. im öffentlichen Auftrag. Bei uns wird öfters mal von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass man der Weitergabe an den Adressbuchverlag widersprechen kann.

Wenn die deutsche Post Adresslisten mit Namen auf Briefkästen abgleichen lässt, dann sind diese Adressdaten bereits erhoben und werden nicht vom Briefkasten neu aufgenommen. Dies machen die m.E. nur, um die Zustellqualität zu erhöhen.

Hier aber möchte der UP die Adressdaten neu erheben um sie weiter zu veräussern. Auf welcher Grundlage will er sie denn erheben, wie informiert er die Leute über die Erhebung, welche Einwilligung zur Datenverarbeitung hat er von ihnen…

Soryy, Datenschutz ist ein wachsweiches Thema, aber hier habe ich echt Bedenken, dass das zulässig wäre.

Grüßle
Elton