Datenschutzfrage, wann darf gespeichert werden?

Hallo,
also mich interessiert Folgendes:
Ein Arbeitnehmer hat keine Zusatzvereinbarung unterschrieben, die eine private Nutzung des ArbeitsPCs verbietet. Die betriebliche Praxis ist, dass bisher private Aktivitäten (selbstverständlich nur legale Dinge und in einem angemessenen Rahmen) toleriert wurden.

  1. Kann diese betriebliche Praxis so ausgelegt werden, dass privates Surfen generell erlaubt ist, solange man es nicht „übertreibt“? Oder muss man sich vergewissern, ob der Arbeitgeber auch WIRKLICH Kenntnis hat oder es nur deshalb duldet, weil er nichts weiß ?
  2. Ist es generell erlaubt, egal was die betriebliche Praxis ist, solange es keine explizite Vereinbarung gibt, die das besagt und vom Arbeitnehmer direkt unterzeichnet ist?
  3. Reicht eine Vereinbarung, die nur der Betriebsrat unterzeichnet und nicht der AN ?
  4. Darf der Arbeitgeber dann, wenn KEINE Zusatzvereinbarung vorhanden ist, Daten über die Internetverbindung speichern? (zB dass man sagen kann „Person X hat zu dem Zeitpunkt die Seite aufgerufen“)
  5. Dürfen Daten, die ohne vorherige Mitteilung an den AN gespeichert wurden, gegen ihn verwendet werden? (Abmahnung, Kündigung etc.)

Hallo,

Kann diese betriebliche Praxis so ausgelegt werden, dass
privates Surfen generell erlaubt ist, solange man es nicht
„übertreibt“?

Der AN ist dort angestellt zum arbeiten. Privates surfen gehört ganz sicher nicht zu seinen Arbeitsaufgaben.
Deshalb frag ich mich jedes mal bei solchen Anfragen, wie AN darauf kommen, dass erlaubt ist, was nicht explizit verboten ist. Privates Stricken, Kreuzworträtsellösen, Schach spielen usw. ist doch auch nicht explizit verboten und trotzdem kommt man als AN nicht drauf sowas während der Arbeitszeit zu machen. Oder?

Ist es generell erlaubt, …?

Nein.

Reicht eine Vereinbarung, die nur der Betriebsrat
unterzeichnet und nicht der AN ?

Es reicht sogar, wenn der AG sagt ‚‚In Zukunft wird an unseren Firmen-PCs nicht mehr privat gesurft.‘‘

Darf der Arbeitgeber dann, wenn KEINE Zusatzvereinbarung
vorhanden ist, Daten über die Internetverbindung speichern?

Eigentlich nicht.

Dürfen Daten, die ohne vorherige Mitteilung an den AN
gespeichert wurden, gegen ihn verwendet werden? (Abmahnung,
Kündigung etc.)

Sagen wirs mal so: Einem AN in einer kirchlichen Einrichtung, der während der Arbeitszeit nachweislich auf Pornoseiten surft, wird es kaum was nutzen, wenn der AG ihn entlässt und er sich dann daruf beruft, dass der AG das ja gar nicht hätte speichern dürfen. (Mal abgesehen davon, dass jeder i-net-Nutzer wissen sollte, dass ein Verlauf normaleweise im Browser integriert ist. Da braucht ein AG gar nichts extra speichern.)

MfG

Hallo Xolophos,

ich hätte da, rein hypothetisch und rein interessehalber, mal npaar Nachfragen.

Privates Stricken, Kreuzworträtsellösen, Schach spielen
usw. ist doch auch nicht explizit verboten und trotzdem kommt
man als AN nicht drauf sowas während der Arbeitszeit zu
machen. Oder?

Was, wenn jetzt grad mal nix los wäre? Also beispielsweise in einer Nachtbereitschaft? Soviel ich mal aufgeschnappt habe, darf natürlich selbstverständlich die Leistung des AN nicht unter irgendeiner Freizeitbeschäftigung leiden.

Aber wenn man an einer Nachtpforte säße, dürfe man da nicht mal eben Zeitung lesen oder halt stricken?

Es reicht sogar, wenn der AG sagt ‚‚In Zukunft wird an unseren
Firmen-PCs nicht mehr privat gesurft.‘‘

Schon klar. Dann ist natürlich Schluß.

Dürfen Daten, die ohne vorherige Mitteilung an den AN
gespeichert wurden, gegen ihn verwendet werden? (Abmahnung,
Kündigung etc.)

Sagen wirs mal so: Einem AN in einer kirchlichen Einrichtung,
der während der Arbeitszeit nachweislich auf Pornoseiten
surft, wird es kaum was nutzen, wenn der AG ihn entlässt und
er sich dann daruf beruft, dass der AG das ja gar nicht hätte
speichern dürfen.:

Wieso nicht? Abmahnung/Kündigung aufgrund nicht rechtmäßig erlangter Informationen?

:frowning:Mal abgesehen davon, dass jeder

i-net-Nutzer wissen sollte, dass ein Verlauf normaleweise im
Browser integriert ist. Da braucht ein AG gar nichts extra
speichern.)

Aber man kann ohne viel Federlesens den Verlauf seiner privaten Surferei löschen. Okee, jeder Admin kriegt den Verlauf auch dann ohne viel Federlesens raus, bloß darf er meines Wissens nach eben dies nicht so ohne weiteres tun, ohne Vorankündigung.

Korrigier mich bitte, wenn ich falsch liegen sollte.

Schönen Sonntag noch

Annie

Warum ich so lange …
… nicht geantwortet habe.

Hallo Awful Annie, ich würde dir zwar deine Fragen gerne beantworten, aber das hieße für mich, mich zu weit aus dem Fenster zu lehnen, da ich das Thema nicht 100%ig beherrsche.

Ich hoffe dir ist es lieber, dass ichs zugebe, als dir von mir irgendwelchen Quatsch durchzulesen.

MfG