Hallo,
also mich interessiert Folgendes:
Ein Arbeitnehmer hat keine Zusatzvereinbarung unterschrieben, die eine private Nutzung des ArbeitsPCs verbietet. Die betriebliche Praxis ist, dass bisher private Aktivitäten (selbstverständlich nur legale Dinge und in einem angemessenen Rahmen) toleriert wurden.
- Kann diese betriebliche Praxis so ausgelegt werden, dass privates Surfen generell erlaubt ist, solange man es nicht „übertreibt“? Oder muss man sich vergewissern, ob der Arbeitgeber auch WIRKLICH Kenntnis hat oder es nur deshalb duldet, weil er nichts weiß ?
- Ist es generell erlaubt, egal was die betriebliche Praxis ist, solange es keine explizite Vereinbarung gibt, die das besagt und vom Arbeitnehmer direkt unterzeichnet ist?
- Reicht eine Vereinbarung, die nur der Betriebsrat unterzeichnet und nicht der AN ?
- Darf der Arbeitgeber dann, wenn KEINE Zusatzvereinbarung vorhanden ist, Daten über die Internetverbindung speichern? (zB dass man sagen kann „Person X hat zu dem Zeitpunkt die Seite aufgerufen“)
- Dürfen Daten, die ohne vorherige Mitteilung an den AN gespeichert wurden, gegen ihn verwendet werden? (Abmahnung, Kündigung etc.)
Mal abgesehen davon, dass jeder