Hallo,
ich lese gerade im Internet bei der Begriffssuche „Datenschutzgesetz“ folgende Formulierung: „Bis zu diesem Datum müssen Händler im Internet eine neue Datenschutzerklärung auf ihrem Shop bereitstellen. In der EU ändert sich 2018 in Sachen Datenschutz damit Grundlegendes.“
Gilt das Datenschutzgesetz bezüglich Internetauftritt n u r für Händler oder Unternehmen, die mit persönlichen Daten arbeiten? Wenn jemand eine eigene Homepage hat, dort ausschließlich selbstgemachte Fotos oder Prospektdrucke anzeigt, ohne irgendwelche Personendaten zu speichern, muß der dann neben dem Impressum auch Angaben zum Datenschutz machen?
Gruß Pauli