Datenschutzgesetz für Internetauftritt immer zutreffend?

Hallo,

ich lese gerade im Internet bei der Begriffssuche „Datenschutzgesetz“ folgende Formulierung: „Bis zu diesem Datum müssen Händler im Internet eine neue Datenschutzerklärung auf ihrem Shop bereitstellen. In der EU ändert sich 2018 in Sachen Datenschutz damit Grundlegendes.
Gilt das Datenschutzgesetz bezüglich Internetauftritt n u r für Händler oder Unternehmen, die mit persönlichen Daten arbeiten? Wenn jemand eine eigene Homepage hat, dort ausschließlich selbstgemachte Fotos oder Prospektdrucke anzeigt, ohne irgendwelche Personendaten zu speichern, muß der dann neben dem Impressum auch Angaben zum Datenschutz machen?

Gruß Pauli

Auch hallo

Das Problem ist eher das im Hintergrund Daten generiert werden, z.B. vom Server Log eines Providers beim Besuchen einer Webseite. Und daraus lässt sich durchaus ein Bewegungsprofil erstellen, worauf man explizit hinweisen sollte. Siehe z.b. diesen DS-Generator: https://datenschutz-generator.de/

Die zuständige DS-Behörde wird wohl vorerst freundlich auf die Unzulänglichkeiten des Datenschutzes aufmerksam machen und um deren Beseitigung bitten.

mfg M.L.

Wie M.L. schon erwähnt, gelten absurderweise auch „technische Angaben“, nämlich z.B. die IP-Adresse, grundsätzlich als „personenbezogene“ Daten. Deshalb kann es sein, dass auch bei einer „normalen“ Internetseite ohne Kontaktformular o.ä. trotzdem solche Daten, z.B. für eine Zugriffsstatistik, gespeichert werden. Oder man nutzt Erweiterungen/Plugins wie „Google Analytics“ oder „Social Media Verknüpfungen“ oder …


Hier findest Du auch ein Muster.

Beatrix

vielen Dank für die Hinweise,
Gruß Pauli