nehmen wir einfach mal an eine Person Gut wollte ein Motorrad verkaufen, es kam zu Verhandlungen mit Person Böse, der das Motorrad für Freund Unbekannt kaufen wollte. Man wurde sich über den Preis nicht ganz einig. Die Person Gut verlor die Geduld und zog sich aus den Verhandlungen zurück. Person Böse ist der Meinung das ein mündlicher Kaufvertrag gemacht wurde. Geht das im privat Recht, auch wenn er das für einen 3 kauft? Muß es mit einem Handschlag besiegelt sein?
Person Böse war deswegen sauer und nehmen wir an er droht mit den Worten: Ich bin bei der Kripo. Du wirst mich kennen lernen.
Nehmen wir mal an Person Böse ging zum Anwalt und schaffte es alle Daten über Person Gut und die Daten vom Motorrad (Seriennummer) innerhalb 14Tage raus zubekommen. Person Gut erkundigte sich bei der Polizei ob das möglich sein kann, diese meinte nein. Stimmt das? ( nehem wir noch an Person Gut lebt in einem anderen Bundesland und das Motorrad ist abgemeldet)
Nehmen wir an das Person Gut das an die Datenschutzstelle weiter geleitet hat. Können die das wirklich rausbekommen ob der Polizeibeamte Böse Amtsmissbrauch gemacht hat? Kann Person Gut Ihn dann auch privat verklagen und bringt das was?
Geduld und zog sich aus den Verhandlungen zurück. Person Böse
ist der Meinung das ein mündlicher Kaufvertrag gemacht wurde.
Geht das im privat Recht, auch wenn er das für einen 3 kauft?
Muß es mit einem Handschlag besiegelt sein?
Klar geht das. Und wir sind ja hier auch nicht im Münsterland beim Pferdekauf. Allerdings wird’s natürlich schwer, wenn zwei Personen im Spiel sind, die konträre Aussagen treffen und sonst niemand dabei war. Den Vertragsschluss muss grundsätzlich der beweisen, der nun das Moped haben will, also der böse Kerl. Das kann er aber wohl kaum…deswegen schließt man ja Verträge lieber schriftlich, auch wenn’s natürlich mündlich geht - und ob man dabei einen dritten vertritt oder nicht ist auch irrelevant für die Form des Vertragsschlusses.
Person Böse war deswegen sauer und nehmen wir an er droht mit
den Worten: Ich bin bei der Kripo. Du wirst mich kennen
lernen.
Wenn jemand so eine „Drohung“ ausstößt kann er nicht mehr alle auf dem Zaun haben. Moped her oder ich schieße…
Nehmen wir an das Person Gut das an die Datenschutzstelle
weiter geleitet hat. Können die das wirklich rausbekommen ob
der Polizeibeamte Böse Amtsmissbrauch gemacht hat?
Also was die Melderegisterauslunft angeht, die bekommt auch ein Anwalt…was das mit dem Motorrad angeht bin ich überfragt. Was ich zu Einwohnermeldeamtsauskünften sagen kann gilt nur für die Feuerwehr, aber das wird vielleicht bei der Polizei und dann auch bei anderen Datenbanken nicht anders sein: Es wird protokolliert wer zu welcher Zeit Zugriff auf welche Daten nimmt, wie gesagt, zumindest bei der mit bekannten Feuerwehrleitstelle, die auf gewisse Meldedaten zugreifen kann.
Kann Person
Gut Ihn dann auch privat verklagen und bringt das was?
ich sehe dar Problem nicht. Eine Melderegister- und eine KBA- bzw. Verkehrsamtsauskunft kann ich bei berechtigtem Interesse jederzeit problemlos bekommen. Die Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche (ob diese tatsächlich bestehen oder nicht entscheidet das Gericht) ist ein solcher berechtigender Grund.
Wenn der gute Mann sich die Daten jetzt nicht auf dem offiziell dafür vorgesehenen Weg besorgt haben sollte (warum eigentlich), dann könnte man natürlich daraus ein böses Dienstvergehen konstruieren und versuchen ihm damit zu schaden, mit der Sache selbst hätte dies aber nichts zu tun.
Gruß vom Wiz
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ich sehe dar Problem nicht. Eine Melderegister- und eine KBA-
bzw. Verkehrsamtsauskunft kann ich bei berechtigtem Interesse
jederzeit problemlos bekommen.
Vielen Dank für die Antwort.
Ok Nehmen wir an die Person heisst lisa Müller oder Bejamin Baum oder sowas in der Art und es ist nur die Handynummer bekannt, sonst nichts. Dann leben beide Partein vielleicht auch noch in unterschiedlichen Bundesländern. Wie schafft das eine Zivilperson, dann Adresse und die Seriennummer eines abgemeldeten Motorrades innerhalb von 14 Tagen zubekommen. Das ist die große Frage. Das Datenschutzminsterium findet sowas auch merkwürdig und wird in so einem Fall ermitteln.
Das Datenschutzminsterium findet sowas
auch merkwürdig und wird in so einem Fall ermitteln.
Interessant, ich wusste nicht mal, dass es so etwas in unserem Lande überhaupt gibt. Wer ist denn der aktuelle Datenschutzminister?
Sei mir nicht böse, aber Du machst hier Wind, wo keiner zu machen ist. Auch über die Handynummer kann ich unabhängig von der Eigenschaft als Polizeibeamter jemanden identifizieren. Ggf. ist dies sogar sehr einfach, weil die Nummer im Telefonbuch eingetragen ist (Reverssuche), oder über Google irgendwo im Internet zu finden ist, …
Ich selbst lebe zu einem guten Teil davon für meine Mandanten „Informationen“ zu beschaffen, und die sind oft sehr erstaunt, wie schnell ich Dinge herausbekomme und Sachverhalte aufkläre, die dem Mandanten extrem komplex und unaufklärbar erschienen. Da gibt es den Gegner der angeblich in den USA sitzt und von dem nur eine dortige Adresse bekannt ist, und nach zwei Tagen liefere ich eine Adresse in Deutschland. Da gibt jemand vor, Anwaltskollege aus Belgien zu sein und rechnet einfach nicht damit, dass ich nur zwei Minuten im Internet und einen Anruf brauche um dies zu falsifizieren, … Illegale Mittel braucht es dazu nie.