Datenschutzregelung bei Eventfotos

Mich würde mal interessieren, wie das gehandhabt werden muss bei diesen Eventfotografen. Die verfolgen einen ja überall mittlerweile … :smile:

Normalerweise ist es ja so, dass der Fotograf die Leute anspricht, fragt ob er ein Bild machen darf, die Leute posieren, bekommen das Bild auf dem Fotodisplay gezeigt und geben dann ihre Zustimmung zur Veröffentlichung (im Web) - oder eben auch nicht. Dieses Procedere ist ja okay.

Nur, wie verhält es sich mit diesen Fotos, die aufs Gradewohl mitten in die Menge rein fotografiert werden? Müssten da nicht auch die Leute gefragt werden, ob sie mit einer Veröffentlichung einverstanden sind? Wenn jetzt z.B. eine Gruppe von 2 oder 3 Leuten darauf im Vordergrund zu sehen ist und im Hintergrund noch einige andere Leute. Müssten da nicht zumindest die 3 vorne gefragt werden?

Ich meine, immerhin könnte ja (im schlimmsten Falle) jemand seine Existenz verlieren, wenn er sich irgendwo aufhält, was sein Partner/Chef nicht duldet, wenn der das dann rauskriegt und den betreffenden dann rausschmeißt. Das wäre dann ja echt krass - und nur wegen einem Foto.

Weiß da jemand näheres?

und nur wegen einem Foto.

Nicht doch wegen vereinbarungs-/vertragswidrigen Verhaltens?

Gruß

unnötige Kommentare nutzen mir nix

Nicht doch wegen vereinbarungs-/vertragswidrigen Verhaltens?
Gruß

Hat nicht vielleicht jemand etwas aufschlussreiches, was mir weiterhelfen könnte?

lg, Jolina

Hallo,
auf einer Veranstaltung darf fotografiert werden, ohne dass die ‚Opfer‘ zustimmen. Das ergibt sich aus §23 KunstUrhG: http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/__23.html

Hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild ist es ausführlich beschrieben.

Gruß
loderunner (ianal)