Na gut: Thema nur zu 95% verfehlt
Nicht ganz. Die Datensicherheit deckt auch Aspekte der
technischen Realisierung des Datenschutzes ab.
Aber die Art der technischen Realisierung ist nicht Gegenstand gesetzlicher Vorgaben. Nicht einmal Inhalt entsprechender Standards wie ISO/IEC 27001 oder BSI-Grundschutz.
Auch wenn es in Deutschland für jeden *§"? ein Gesetz oder eine Bescheinigung gibt, so gibt es doch noch Bereiche, an denen der gesunde Menschenverstand zählt.
Ernennt ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragen, so trägt es selbst die Verantwortung für dessen fachliche Eignung. Ob mit oder ohne Jodeldiplom.
Kommt es tatsächlich zu einem Vorfall, dann ist ohnehin die Geschäftsführung für den wirtschaftlichen Schaden oder den Verstoß gegen (Datenschutz-)Gesetze verantwortlich. Und wenn man statt eines Fachexperten den Freund der Schwägerin ernannt hat, dürfte der verantwortliche Geschäftsführer auch persönlich haften. Für ein solchen Fall ist dann eine Bescheinigung vielleicht hilfreich. Ansonsten aber nur wertloses Papier.
Es gibt auch kein Zertifikat, um Personalchef oder Werkstatteiter sein zu dürfen. Allerdings wird ein vernünftiges Unternehmen solche Positionen nur mit Personen besetzen, die ihre fachliche Eignung über adäquate Ausbildung und/oder Bewährung in ähnlichen Funktionen nachgewiesen haben.
Üblicherweise haben Datenschutzbeauftragte im Sinne des Datenschutzgesetzes juristische und IT-Kenntnisse oder ein entsprechendes Team.
Manche Unternehmen greifen auch auf externe Spezialisten zu, denn es ist nicht zwingend, dass es sich um einen internen Mitarbeiter handelt. Aber er muss in seiner Datenschutzaufgabe DIREKT AN DIE GESCHÄFTSLEITUNG berichten. Ansonsten ist der Titel „Datenschutzbeauftragter“ so seriös wie den Hausmeister zum „Facility Manager“ zu ernennen.
Ciao, Allesquatsch