Datenschutzverstoß (?) bei Zeitung - Todesanzeige Trauerportal

Hallo, mich interessiert, wie ihr das seht, denn ich bin ganz schön verärgert darüber.

Todesfall in der Familie, ländliche Region, es gibt genau eine Zeitung. Die Todesanzeige in der Zeitung muss auch sein, um alle zu erreichen. Es ist eine Altersgruppe, wo nicht alle internetaffin sind.

Mit Bestatter abgesprochen, dass wir weder dessen noch ein anderes Online-Trauerportal nutzen wollen. Der Name des Verstorbenen soll nicht im Internet stehen.
Traueranzeige geschaltet, steht sie im Online-Trauerportal der Zeitung! Dort kann man dann so blöde Gimmicks wie eine digitale Kerze anzünden oder einen Kommentar abgeben. Wir aus allen Wolken gefallen, Bestatter angerufen, der hat uns gezeigt, dass er bei der Traueranzeigenbestellung extra erwähnt hatte, nicht in deren Trauerportal.
Zeitung angerufen, meinen die, wenn man eine Traueranzeige aufgibt, dann ist das immer dabei. Das kann man nicht abbestellen!

Seit der Zeit gibt es bei der Witwe so nette Anrufe wie Microsoft warnt, ihr Computer hätte einen Virus, dreimal Enkeltrickversuche, andere Anrufe in gebrochenem Deutsch, man versucht ein Ja von der Witwe zu hören.
Klar doof, dass die der Verstorbene und seine Frau bei der Telekom seit Urzeiten ist und damit die Telefonnummer im Telefonbuch, auch online.Das würde nie geändert.
Glücklicherweise ist die Witwe da fit bei solchen Anrufen, aber das muss doch nun nicht sein.

Deshalb meine Frage: Ist es datenschutzrechtlich in Ordnung, dass die Zeitung automatisch die Online-Veröffentlichung der Traueranzeigen macht? Das steht nämlich auch nur auf dem Trauerportal, nicht wenn man über die Zeitungsseite oder bei der Zeitung selbst eine Traueranzeige aufgibt. Ich denke das ist nicht richtig, vor allem ihr Trauerportal ist auch noch ein Zusammenschluss von mehreren Tageszeitungen, das deckt dann über 100 km2 ab.

Klar hat die Zeitung vielleicht zivilrechtlich die Möglichkeit zu sagen, Traueranzeigen bei uns nur, wenn Sie auch mit dem Trauerportal einverstanden sind. Obwohl selbst da bin ich mir nicht sicher, denn man hat keine Alternative das sonst bekannt zu geben.
Aber ohne Hinweis auf diesen Zwangseintrag bei Bestellung der Traueranzeige, das geht doch nicht. - Oder sehe ich das komplett falsch?

Das halte ich für ein Gerücht/eine Ausrede. Der Bestatter hat die Beauftragung ja offenbar als Freitext geschrieben. Wenn der Bestatter es so ausdrücklich bestellt hat, und die Zeitung dies so nicht anbieten würde, hätte sie den Auftrag mit entsprechendem Hinweis zurückweisen müssen. Eine online-Veröffentlichung gegen den ausdrücklichen Kundenwunsch ist ohne erneute Rückfrage/Bestätigung nicht zulässig! Oder hat er eine Online-Buchung gemacht (die ggf. im Prozess die Zustimmung zur Online-Veröffentlichung verlangt), und dann nur einen entsprechenden Zettel mit der Ablehnung hinterher geschickt? Den müsste die Zeitung dann natürlich nicht mehr berücksichtigen, wenn zuvor die Zustimmung online erteilt wurde.

Geh doch mal spaßeshalber eine Online-Buchung durch, und sieh Dir genau an, ob eine solche Zustimmung ggf. in den verlinkten AGB, denen zugestimmt werden muss, oder an anderer Stelle gefordert wird. Wenn sicher ist, dass das nicht der Fall ist, würde ich mir mal den Datenschutzbeauftragten des Verlages kontaktieren.

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Wenn nicht noch weitere Kommunikation zwischen Zeitung und Bestatter stattgefunden hat, hätte die Zeitung den Auftrag wie gefordert ausführen odert ablehnen müssen.

Allerdings stellt sich die Frage, um wessen Daten es hier geht. In Deutschland endet der Datenschutz mit dem Tod der Person (vgl. https://www.dr-datenschutz.de/datenschutz-nach-dem-tod-dsgvo-rechte-fuer-angehoerige/).

Demnach kann man datenschutzseitig vermutlich nur bzgl. der ggf. genannten Trauernden etwas tun. Eventuell ist alternativ noch etwas erreichbar, wenn man eher in die Richtung „Auftrag wurde nicht vertragsgemäß erfüllt“ geht. Da müsste man dann aber die Kette der Auftraserteilung durchlaufen … d. h. Du „reklamierst“ beim Bestatter, der das dann widerrum mit der Zeitung klärt.

So ganz erschließt sich mir noch nicht, wie die Telefonnummer mit der Todesanzeige zusammenhängt. In Todesanzeigen werden üblicherweise keine Kontaktdaten genannt. Erst wenn der Verstorbene im Telefonbuch zu finden ist, könnte ich da eine indirekte Ermittlung vorstellen.

Hallo,
bei uns war im Familienkreis genau umgekehrt, d.h. in der Zeitung war die Todesanzeige vorhanden, im Internetportal der Zeitung nicht. Nachfrage beim Bestatter ergab, dass man das auswählen könnte bei Aufgabe der Print-Anzeige und hier wurde die Kennzeichnung für das Portal vergessen.
Übrigens, bei den Kontaktdaten war nur die Adresse des Bestattungsinstituts zu sehen.
Gruss
Czauderna

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Ich denke auch, dass sich da jemand Dinge zusammenreimt, die nichts miteinander zu tun haben. MS-Scam und Co. sind eine Seuche, die sich nicht nur über unser Land leider großflächig verbreitet. Habe ich hier auch (und auch meine Mutter) ständig, ohne dass es in der jüngeren Vergangenheit einen Todesfall gegeben hätte. Und bzgl. Enkeltrick hätte ich mal folgende Vermutung (da es den tatsächlich überwiegend gegenüber älteren Leuten gibt): Da stehen vermutlich Vornamen mit im Telefonbuch, die eine recht sichere Zuordnung zu einer gewissen Altersgruppe ermöglichen. Auch insoweit braucht es dann keine Todesanzeigen. Aber ich will nicht ausschließen, dass man auch solche Portale nach „frischen Witwen“ abgrast.

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Danke für die Rückmeldungen, ich hätte das mit dem Bestatter wohl gar nicht erwähnen sollen.
Also bei der Zeitung ist es definitiv so, wenn man eine Traueranzeige schaltet, dann wird sie automatisch im Trauerportal gezeigt.

Jetzt die unterschiedlichen Haken - zu Verständnis: Die Zeitung, nennen wir sie A und das Trauerportal verschiedener Tageszeitungen im Zusammenschluss, nennen wir es ABC.
Ich kann nun die Traueranzeige bei A direkt online aufgeben,

Nein, das ist tatsächlich ein existierendes Problem und auch in meinem Umfeld aufgetreten. Sobald der Todesfall eines alten Menschen bekannt ist und in der Todesaanzeige eine Witwe genannt wird, versuchen Betrüger, da abzugrasen, in der Hoffnung, auf jemanden zu treffen, der gerade mit der Situation überfordert oder verwirrt oder einfach durch die Trauer geschwächt ist. Es gibt dann verschiedene Heransgehensweisen. Zum Beispiel wird behauptet, der Verstorbene habe doch einen Vertrag geschlosse und nun müsse die Witwe dies und das tun. Oder es wären im Zusammenhang mit dem Todesfall noch Gebühren fällig. Gerade bei älteren Ehepaaren, die noch in einer anderen Zeit geheiratet haben, kommt es zudem ja auch vor, dass der Mann sich immer um alles Geschäftliche gekümmert hat und die Witwe völlig naiv und unbeleckt ist, was das alles betrifft. Bei meiner Mutter war es so, und wir Kinder mussten ihr Sachen wie „So machst du eine Überweisng“ erst beibringen.

Bei einer Todesanzeige ist die Zuordnung zu einer bestimmten Altersgruppe ja recht einfach, da braucht es noch nicht einmal Vornamen. :slight_smile: Und gerade ältere Leute stehen seit seit Jahrzehnten im Telefonbuch.

Beste Grüüße,
Max

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Aus dem Ursprungsposting:

Klar doof, dass die der Verstorbene und seine Frau bei der Telekom seit Urzeiten ist und damit die Telefonnummer im Telefonbuch,