Datenschuz

hallo,

kann mir hier jemand folgende frage beantworten?
muss die datenshcutzerklärung auf einer webseite von jeder seite aus direkt anwählbar sein, oder reicht es wenn die datenschutzerklärung unter dem impressum auffindbar ist, welches ja (das impressum) sowieso von jeder seite aus anwählbar ist…

danke schonmal

Hallo,

das Telemediengesetz schreibt in §13 nur folgendes vor:
„…Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein.“

Nun wette ich, dass „jederzeit abrufbar“ keine mathemathisch, physikalisch eineindeutige Aussage ist. In vielen Blogs oder Forem findet man daher die Aussage, dass die DSE genau wie das Impressum von jeder Seite erreichbar sein sollte.
Wenn man sich auf großen kommerziellen Sites umsieht, dann folgen diese ebenfalls diesem Grundsatz.
Wenn Du also Ruhe vor hier nicht weiter bewerteten Anwälten haben möchtest, dann setz den Link so, dass er von jeder Seite erreich werden kann.