Datentarif UMTS / Selbständigkeit absetzbar?

Hallo,

ich bin nebenbei selbständig und bin gelernter Mediengestalter und entwerfe und programmiere Websites.

Nun möchte ich mir gerne ein iPad mit Datentarif zulegen und möchte dies gern von der Steuer mit meinem Gewerbe absetzen, da ich die Websites ja auch für das iPad optimieren muss und darauf auch E-Mails empfangen kann.

Normalerweise heißt es ja alles was im zusammenhang mit dem Gewerbe steht kann abgesetzt werden.

Jedoch wie sieht es hiermit nun aus kann ich das Gerät (einmal ~150 Euro) und den Tarif (mtl. 29 EUR) komplett geltend machen oder nur Teilweise?

Vielen Dank

Hallo klaus83,

Deine Überlegung mit der Absetzbarkeit ist sehr richtig; alles was mit Deinem Gewerbe zu tun hat, kannst Du stuerlich absetzen ( Anschaffung und Tarifkosten ).

Wichtig ist nur, daß Du dem FA nachvollziehbar klar machen kannst, daß dieses Teil nur für Deine Gewerbe genutzt wird.

Aber ich gehe davon aus, daß Du im Hinblick auf Deine Ausbildung und Tätigkeit dem FA beweißbar darlegen kannst, daß Du andere Geräte hast für den privaten Bereich.

Ansonsten wird es schwierig; das Fa ist pingelig.

MfG

Stefan Seidel

Tut mir leid ich berate nicht in SB Bereich.schnuggi1521

Hallo,

Nun möchte ich mir gerne ein iPad mit Datentarif zulegen …

Normalerweise heißt es ja alles was im zusammenhang mit dem
Gewerbe steht kann abgesetzt werden.

Ja.

Jedoch wie sieht es hiermit nun aus kann ich das Gerät (einmal
~150 Euro) und den Tarif (mtl. 29 EUR) komplett geltend machen
oder nur Teilweise?

Da netto unter 410 € kann es einmalig im Monat der Anschaffung angesetzt werden. - Die Vertragsgebühr im jeweiligen Monat.
Aber:
Da das iPad sicherlich auch bzw. überwiegend privat genutzt wird, muss der Anteil von gewerblicher und privater Nutzung möglichst realistisch geschätzt werden (z.B. einen oder mehrere Monate lang Nutzungszeiten notieren).
Dann also nur entsprechend der gewerblichen Nutzung Anschaffungspreis und Vertragsgebühren ansetzen.

Schöne Grüße
JoKu

http://www.klicktipps.de/gewerbe

Hallo,

vielen Dank für das Feedback.
Wie ist es den genau mit der Absetzbarkeit?
Bei meiner Einnahmeüberschussrechnung gebe ich für Telefonkosten einen Pauschalbetrag an (dies ist für mich und das Finanzamt das einfachste). Dieser Pauschalbetrag wird bei der EüR auch unter „Telefonkosten“ gebucht.

Kann ich den Datentarif auch unter Sonstige Kosten buchen und den Pauschalbetrag für Telefonkosten weiter fortführen?

Vielen Dank

Hallo,

Kosten können komplett geltend gemacht werden. Im Gegenzug wird für die private Nutzung der Geräte / PCs etc. 360 € als Einnahme berücksichtigt, es sei denn die tatsächlichen Kosten sind geringer.

Hallo Klaus 83,

Deine Überlegungen sind richtig;
aber nochmals meinen Hinweis:

Du mußt dem FA immer nochvollziehbar klar machen, daß der Pauschalbetrag Telefon und auch der Datentarif nur betriebsbedingt sind.

Mit anteiligen Beträgen ist das immer sehr schwierig.

Ich hatte einmal 2 vermietete ETW, die umzugsbedingt ca 450 km entfernt waren. Ich mußte ja nun alles telefonisch regeln, konnte ja nich immer 900 km wegen Problemen fahren.

Mit hängen und würgen konnte ich 10 % der Flatrate durchsetzen.

Für die zwei vermieteten Wohnungen in meinem jetzigen Haus am Ort habe ich null Chnace. Wäre evtl. möglich, wenn ich über den Einzelverbindungsnachweis die Zeiten aller Telefongespräche auswerten würde und dann könnte ich evtl. den nachgewiesenen % - Satz absetzen.

MfG

Stefan Seidel