Datenträger=Akten?

Hallo Leute!
Ich habe eine einfache :smile: Frage.Sind Datenträger (z.B. CD’S) gleichbedeutend mit den Originalakten.
Ich hoffe mir kann jemand antworten.
Danke…Claudia

Jain
Ich bin in unserer Firma tw. mit dem Thema Archivierung (und damit auch Revisionssicherheit) befasst.

Die Sicherung der Daten auf Datenträger ist grundsätzlich erlaubt - die gesetzlich vorgeschrieben Mindestaufbewahrungszeiten / (dokumentabhängig) muessen natuerlich eingehalten werden (Haltbarkeit und Lesbarkeit bei Technikwechsel etc.) berücksichtigen - ob in 10 Jahren noch die CDs von heute lesbar sind ??

Die Art des Datenträgers ist allerdings abhängig vom Originaldokument. I.d.R. gilt für alle Dokumente im allg. Geschäft (Rechnungswesen-relevant), dass diese auf optischen Medien unveränderbar abgelegt werden muessen (also in einem „Bild“-Format und auf CDROM/Worm, wie auch immer). Sie müssen dementsprechend auch reproduzierbar und in akzeptabler Zeit einseh-/recherchierbar sein.

Da dies tw. sehr platzaufwendig sein kann, sind spez. Reduzierungen (Weglassung des Firmenlogos o.ä.) möglich, das sollte man aber (wenn vorhanden mit Firmenrevision / Prüfer / Rechtsabteilung) genauer prüfen - ebenso die genauen Fristen.

Für die Anwendungsdatenarchivierung sind die Regeln meistens nicht ganz so streng, da für zentrale Geschäftsdaten (Bilanz etc.) eine Journalisierung wie oben beschrieben zusätzlich erfolgen muss - hier reicht tw. auch die Speicherung auf veränderbaren Medien (Kassetten etc.).

Gruss
Dirk
(Bayer AG)

Hmmm …
Hi Dirk :o)

Also ob ein Ausdruck eines Dokuments von einem Datenträger als Beweismittel dem Original gleichzusetzen ist …

Wir haben schon Probleme mit Photokopien, die werden nur als beglaubigte Kopien akzeptiert.

Ob´s mal sowas wie einen beglaubigten Ausdruck geben wird … mal sehen

°wink°

Tiger