Datenübermittlung - Datenschutz

Hallo,

Firma A bekommt per Post (Mail/Fax/Telefon - ist die Art des Eingangs relevant?) ein Beschwerdebrief von einem Kunden.

Aufgrund dessen muss von der Firma B (Dienstleistungsunternehmen der Firma A) eine Stellungnahme anfordert werden.

Um die Stellungnahme abgeben zu können bzw. den Vorfall recherchieren zu können, sind lediglich Datum, Uhrzeit und Art des Vorfalls relevant. Persönliche Daten wie Name, Adresse etc. sind nicht notwendig.

Was ist, wenn die Firma A dennoch diese persönlichen Daten weitergibt? Ist das überhaupt erlaubt?

Vielleicht hat jemand auch einen passenden Gesetzestext dazu?

Vielen Dank schon mal!

Hallo,

wenn das Dienstleistungsunternehmen B ein Auftragnehmer nach § 11 BDSG ist, der die Daten der Kunden von A nur nach Weisung verarbeitet, dann ist die Weitergabe von Auftraggeber A an das Dienstleistungsunternehmen B wie eine interne Bearbeitung innerhalb von Unternehmen A anzusehen.

Das wäre dann grds. nicht problematisch.

VG
EK