mich interessiert - mal so ganz allgemein - folgende Frage: Eine Firma beauftragt einen selbstständigen IT-Fachmann mit diversen Wartungs- und Konfigurationsarbeiten am Server. Anschließend wird festgestellt, dass irgendwelche produktiven Daten fehlen. Eine Datensicherung o. ä. gibt es nicht.
Wer müsste für den Schaden aufkommen, wenn
a) der Techniker nachweislich einen Fehler gemacht hat?
b) dem Techniker kein Fehler nachgewiesen werden kann?
Bitte lasst mal irgendwelche Versicherungen ausser Acht… Danke für Eure Antworten.
Wer müsste für den Schaden aufkommen, wenn
a) der Techniker nachweislich einen Fehler gemacht hat?
b) dem Techniker kein Fehler nachgewiesen werden kann?
_OLG Hamm, Urteil vom 1. 12. 2003, Az.: 13 U 133/03
Leitsatz des Bearbeiters:
Kommt es bei Wartungsarbeiten an einer Computeranlage zu einem Datenverlust, haftet die Wartungsfirma nicht für den dadurch entstandenen Schaden, wenn der Nutzer der Anlage eine regelmäßige, zeitnahe und umfassende Datensicherung unterlassen hat._
Ist also eine Datensicherung vorhanden, erübrigt sich die Frage fast schon.