Hallo,
ich habe ein kleines Problem:
eine Firma hat meine Daten ohne meine Einwilligung weitergegeben.
Ich habe um Löschung und Auskunft gebeten an wen die Daten gingen und warum diese ohne meine Einwilligung weitergegeben wurden.
Die Firma die die Daten weitergegeben hat beruft sich auf untenstehende Paragraphen.
Ist das so korrekt was die schreiben?
Viele Grüße
Auf die von Ihnen nochmals aufgeworfene Frage der Rechtsgrundlage unseres bis zu Ihrem Widerspruch erfolgten Verhaltens bzw. im Zusammenhang mit Ihrer Frage nach der Einverständniserklärung teilen wir Ihnen nochmals mit, dass wir bis zu Ihrem Widerspruch die Daten für Adressmarketingzwecke entsprechend § 28 Abs. 3 BDSG verarbeiten durften. Die vorherige Einholung Ihrer Einwilligung dazu wird vom BDSG gerade nicht zwingend vorausgesetzt. Die Datenverarbeitung basierend auf einer Einwilligung gem. § 4 Abs. 1 BDSG ist nur eine der Möglichkeiten, nach denen eine Datenverarbeitung zulässig sein kann.
Die andere Alternative, die sich insbesondere auf die Datenverarbeitung für Adressmarketingzwecke bezieht, besteht in § 28 Abs. 3 BDSG.
Wir haben Ihnen nunmehr alle Fragen ausführlich und vollständig beantwortet.